Autor: Jobcenter Rhein-Erft
Aufgrund der Einschränkungen der Corona-Pandemie wurde vorübergehend für eine erleichterte Antragstellung bei einem höchstmöglichen Schutz für die Gesundheit der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters auf persönliche Vorsprachen verzichtet. Infolgedessen konnte eine Identitätsprüfung im Rahmen der Erstantragstellung für Leistungen nach dem SGB II nicht eindeutig erfolgen.
Die betroffenen Kundinnen und Kunden, die einen erstmaligen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt haben und deren Identitätsprüfung bisher nicht erfolgen konnte, wurden vom Jobcenter Rhein-Erft im November 2020 angeschrieben, um die Identitätsprüfung nachzuholen.