Aufgrund einer Gesetzesänderung kann ein Mehrbedarf für digitale Endgeräte für die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht als Beihilfe erbracht werden. Grundsätzlich berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berechtigt sind auch solche, die eine Ausbildungsvergütung erhalten. Weitere Voraussetzungen sind:
Die Anerkennung dieses Mehrbedarfs kommt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Betracht. Weitere Informationen erhalten Sie bei Jobcenter Rhein-Erft. Den Vordruck für die Schulbescheinigung finden Sie im Bereich Leistung.