Das Online-Portal jobcenter.digital beinhaltet derzeit folgende Dienstleistungen:
Aufgrund des hohen Beratungsbedarfs umfassen die neuen Online-Dienstleistungen nicht den Erstantrag auf Leistungen nach dem SGB II.
Derzeit erhalten Sie im Rahmen des Registrierungsprozesses eine PIN über den Postweg. Nach Erhalt Ihrer PIN wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an das Jobcenter Rhein-Erft bzw. das Service Center SGB II zur Freischaltung der Funktionalitäten von Jobcenter.digital.
Ohne Ihre Verifizierung kann Ihr Antrag nicht bearbeiten werden. Bitte halten Sie Ihre Kundennummer parat.
Das Online-Portal jobcenter.digital bietet für Kundinnen und Kunden folgende Vorteile:
1. Zugang zum Internet
2. Auf dem Rechner muss IE, Firefox oder Chrome installiert sein mit mindestens folgenden Versionen:
Hinweis: Auch mit älteren Browserversionen ist eine Nutzung ggf. möglich, dies kann jedoch nicht garantiert werden.
3. Der Rechner muss die Möglichkeit bieten, Daten über einen Browser herunterzuladen und zwischen zu speichern.
4. Der Rechner muss einen Anschluss bieten, um externe Daten auf dem Rechner zu speichern (z. B. über USB-Stick).
Bei der Nutzung des Online-Portals jobcenter.digital können sich technische Fragen zur Bedienung oder technische Probleme ergeben. Dies kann trotz intensiver Bemühungen im Produktdesign vor allem beim erstmaligen Ausfüllen des Online-Weiterbewilligungsantrags oder der Online-Veränderungsmitteilung der Fall sein. Sie werden durch den Technischen Support der Bundesagentur für Arbeit unterstützen.
Technische Hotline für jobcenter.digital
0800/4 5555 01
montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr
Fachliche Fragen richten Sie bitte an das Service Center SGB II des Jobcenters Rhein-Erft unter 02234/93698-0.
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***Bitte wenden Sie sich außerhalb der Erreichbarkeitszeiten der Notfall-Hotline an das Service Center***
Aufgrund der Einschränkungen der Corona-Pandemie wurde vorübergehend für eine erleichterte Antragstellung bei einem höchstmöglichen Schutz für die Gesundheit der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters auf persönliche Vorsprachen verzichtet. Infolgedessen…
Das Jobcenter Rhein-Erft wurde im Oktober 2020 mit dem TOTAL E-QUALITY Prädikat für die Jahre 2020 bis 2022 ausgezeichnet. Mit dem Prädikat wird das Jobcenter Rhein-Erft als Arbeitgeber für sein erfolgreiches und nachhaltiges Engagement für die Chancengleichheit von Frauen und Männern anerkannt. Das…
Die Regelbedarfsstufen im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) werden zum 1. Januar 2021 angepasst. Der Regelbedarf für Erwachsene steigt auf 446 Euro, für Partner auf je 401 Euro. Mehr erfahren
In einem Urteil vom 03. Dezember 2018 hat das Sozialgericht (SG) Köln das „Schlüssige Konzept“ für die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für rechtswidrig erklärt.
Das o.g. Urteil des SG Köln ist noch nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Rhein-Erft Berufung eingelegt hat. In der…