Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II dient dazu, Ihnen als Kundin bzw. Kunden einen menschenwürdigen Lebensunterhalt zu gewährleisten und Brücken in den ersten Arbeitsmarkt zu bauen. Einen Arbeitsplatz zu haben, fördert die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, stärkt die persönliche Unabhängigkeit und schafft finanzielle Sicherheit.
Mit unserer Beratung in der Arbeitsvermittlung und im Fallmanagement unterstützt Sie das Jobcenter Rhein-Erft bei Ihrer Integration in den Arbeitsmarkt. Im Beratungs- und Integrationsprozess bespricht Ihre Beraterin bzw. Ihr Berater in der Arbeitsvermittlung oder im Fallmanagement mit Ihnen Ihre aktuelle Situation. Auf dieser Grundlage wird gemeinsam ein Plan erarbeitet, wie Sie (wieder) in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Dabei werden die einzelnen Schritte in einer sogenannten Eingliederungsvereinbarung festgehalten, die die Dienstleistungen des Jobcenters (Grundsatz des Förderns) und Ihre Eigenbemühungen und Pflichten (Grundsatz des Forderns) beinhaltet. Die Eingliederungsvereinbarung wird in den weiteren Beratungsgesprächen überprüft, angepasst und mit Ihnen abgestimmt.
Gemäß § 2 SGB II müssen erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Grundsätzlich erwartet das Jobcenter von seinen Kundinnen und Kunden eine aktive Mitarbeit bei der Integration in Arbeit. Dazu gehört das Bemühen um jede zumutbare Arbeitsstelle sowie die aktive Teilnahme an integrationsfördernden Arbeitsmarktmaßnahmen.
Ihr Jobcenter Rhein-Erft bietet Ihnen als Kundin bzw. Kunde in allen Lebenslagen eine passgenaue Beratung. Um Ihnen die bestmögliche Beratung für Ihren Weg in Arbeit zu ermöglichen, sind viele unserer Beraterinnen und Berater spezialisiert.
Vor Ort finden Sie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für junge Menschen unter 25 Jahren und die Förderung der beruflichen Weiterbildung. Ebenso können Kundinnen und Kunden mit einer Schwerbehinderung und/oder einem beruflichen Rehabilitationsbedarf im Team Inklusionbetreut und beraten werden.
Das Team Integration plus berät Kundinnen und Kunden in einer Intensivbetreuung in Brühl und Kerpen und stellt einen unmittelbaren Kontakt zu Arbeitgebern her.
Das Team Selbstständige betreut alle Kundinnen und Kunden, die eine Selbstständigkeit ausüben, und deren Bedarfsgemeinschaft in Frechen.
Im Integration Point werden geflüchtete Menschen für ihre gesellschaftliche und berufliche Integration in Bergheim und Brühl unterstützt.
Darüberhinaus bestehen Fördermöglichkeiten zur Stärkung der Teilhabechancen von Langzeitarbeitslosen.
Das Jobcenter Rhein-Erft und die Agentur für Arbeit haben zudem einen gemeinsamen Arbeitgeber-Service als Ansprechpartner für Arbeitgeber eingerichtet.
Um Sie als Kundin oder Kunde des Jobcenters möglichst schnell (wieder) in Arbeit zu bringen, bietet das Jobcenter Rhein-Erft neben den Vorschlägen für freie Arbeitsstellen eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten. Diese können als Ermessensleistung erbracht, wenn sie für Ihre Integration in den Arbeitsmarkt passgenau und erforderlich sind, u.a.:
Bitte beachten Sie, dass Sie eine Förderung immer im Voraus beantragen.
Um Sie nachhaltig in den Arbeitsmarkt einzugliedern, kann das Jobcenter Rhein-Erft neben seinen Beraterinnen und Beratern vor Ort auf ein breites Netzwerk an kompetenten Partnern zurückgreifen. Eine zielführende Unterstützung für Sie im Netzwerk setzt dabei Ihre Freiwilligkeit voraus und erfolgt unter Beachtung des Sozialdatenschutzes. Gerne beraten wir Sie über Netzwerkpartner, stellen Kontakte her oder leiten eine Beratung, Betreuung oder Begutachtung bei unseren Netzwerkpartnern ein, u.a. bei:
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