Das Jobcenter Rhein-Erft arbeitet eng mit Trägern des allgemeinen Bildungsmarktes zusammen. Mit der Administration der einzelnen Maßnahmen ist das ZAC Team des Jobcenters beauftragt.
Im Jahr 2021 stehen wieder förderfähige Plätze in Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II zur Verfügung und richten sich an arbeitsmarktferne erwerbsfähige Hilfebedürftige, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten bzw. wiederzuerlangen und Integrationsfortschritte zu erzielen. Sie sollen zusätzlich, wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse liegen.
Träger können Ihr Interesse bekunden und ihre Maßnahmenkonzeptionen für eine Arbeitsgelegenheit bis spätenstens 28. Februar 2021, 24:00 Uhr elektronisch an das Jobcenter Rhein-Erft richten. Bitte beachten Sie das Informationsblatt und nutzen das Formular "AGH-Maßnahme-Kurzkonzeption".
Bei Fragen können Sie sich gerne als Träger an das ZAC Team wenden.
Jobcenter Rhein-Erft
ZAC Team
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50226 Frechen