30.06.2023 Bürgergeld: Die zweite Stufe der Reform startet am 01. Juli 2023

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am 1. Juli 2023 treten zahlreiche Regelungen zum Bürgergeld in Kraft. Dabei wird vor allem der Eingliederungsprozess und der Themenkomplex Weiterbildung und Qualifizierung weiterentwickelt. Hinzu kommen zusätzliche Instrumente wie die ganzheitliche Betreuung und der gemeinsam erstellte Kooperationsplan, welche eine vertrauensvolle Zusammenarbeit „auf Augenhöhe“ unterstützen. Zudem steigen die Freibeträge für Erwerbstätige.

Die wichtigsten Änderungen zum 01. Juli 2023:

  • Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich für die Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung und der Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro für die Teilnahme an Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration von besonderer Bedeutung sind, motivieren zur Qualifizierung.
  • Umschulungen müssen nicht mehr verkürzt werden, sondern können unter bestimmten Voraussetzungen für die gesamte Dauer gefördert werden.
  • Bürgerinnen und Bürger erarbeiten gemeinsam mit dem Jobcenter einen Kooperationsplan statt der bisherigen Eingliederungsvereinbarung. Der neue Kooperationsplan stellt eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt. Er dient als gemeinsamer Fahrplan und fasst das Ziel am Arbeits- oder Ausbildungsmarkt, und welche Schritte dafür unternommen werden müssen, auf einen Blick und in verständlicher Sprache kompakt zusammen. Bei Meinungsverschiedenheiten in der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans kann ein Schlichtungsverfahren helfen.
  • Bürgergeld-Beziehende mit ergänzendem Einkommen erhalten spürbar höhere Freibeträge.
  • Die Bürgerinnen und Bürger mit besonderen individuellen Problemlagen (z. B. finanzieller, gesundheitlicher oder familiärer Art) können freiwillig mit einer ganzheitlichen Betreuung unterstützt werden. Dies kann je nach Wunsch und Bedarf auch aufsuchend erfolgen.

Ihr 
Jobcenter Rhein-Erft


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Aktuelles

22.09.2023 Neue Liegenschaft in Pulheim ab 04.10.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Jobcenter Rhein-Erft steht ab Mittwoch, 04.10.2023, für die Bürgerinnen und Bürger aus Pulheim mit seinen Dienstleistungen in einer neuen Liegenschaft zur Verfügung. Die neue Liegenschaft hat folgende Adresse:

Jobcenter Rhein-Erft
Auf dem Driesch 40
50259…


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01.09.2023 Infoveranstaltung „Fragen an das Jobcenter“

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Sie beziehen Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter und würden gerne einmal Fragen außerhalb der Räumlichkeiten des Jobcenters in einer Runde mit anderen Frauen zu folgenden Themen stellen:

• Wie und wo kann ich welche BuT Leistungen beantragen?

• Vorteile und…


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14.08.2023 Beratung zu Leistungen für Kinder

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

das Team Bildung und Teilhabe bietet in den kommenden Wochen Informationsveranstaltungen und Beratungstermine in den Geschäftsstellen des Jobcenter Rhein-Erft vor Ort an. Das Team BuT ist wie folgt vor Ort:

Gst. Bedburg am Mittwoch, den 16.08.2023
Gst. Bergheim am…


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30.06.2023 Bürgergeld: Die zweite Stufe der Reform startet am 01. Juli 2023

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01.04.2019 Information des Jobcenters Rhein-Erft zu den Kosten der Unterkunft

In einem Urteil vom 03. Dezember 2018 hat das Sozialgericht (SG) Köln das „Schlüssige Konzept“ für die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für rechtswidrig erklärt.

Das o.g. Urteil des SG Köln ist noch nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Rhein-Erft Berufung eingelegt hat. In der…


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