Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Jobcenter Rhein-Erft schließt ab dem 08.05.2023 die Geschäftsstelle in der Industriestr. 1, 50226 Pulheim und bereitet den Bezug eines neuen Ladenlokals in Pulheim vor.
Vorübergehend steht Ihnen ab 16.05.2023 bis spätestens 31.08.2023 das Jobcenter Rhein-Erft mit seinen Dienstleistungen nach vorheriger Terminvereinbarung unter folgender Adresse zur Verfügung:
Pfarrzentrum St. Kosmas und Damian
Hackenbroicher Str. 7c
50259 Pulheim
Sprechzeiten sind dienstags, mittwochs und donnerstags von 9 bis 12 Uhr in den Räumen 1 und 6.
Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach dem SGB II erstmalig oder nach sechs Monaten erneut beantragen, wenden sich bitte an das Team Erstberatung Mitte.
Bei dringenden Anliegen können Sie sich ebenso an die Geschäftsstelle Bedburg, Neusser Straße 49a, Geschäftsstelle Elsdorf, Daimlerstraße 10 wenden. Für eine Terminvereinbarung oder Klärung der Anliegen hilft Ihnen die Jobcenter-Hotline 02234 93698 800 weiter.
Ihr Jobcenter Rhein-Erft
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Jobcenter Rhein-Erft schließt ab dem 08.05.2023 die Geschäftsstelle in der Industriestr. 1, 50226 Pulheim und bereitet den Bezug eines neuen Ladenlokals in Pulheim vor.
Vorübergehend steht Ihnen ab 16.05.2023 bis spätestens 31.08.2023 das Jobcenter Rhein-Erft mit…
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ab dem 2. Mai 2023 gelten nachfolgende Öffnungs- bzw. Servicezeiten für unsere Geschäftsstellen:
1. Bereich InfoCenter / Eingangszone
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Die InfoCenter der Geschäftsstellen sind in o.g. Zeiträumen ohne Termin zugänglich.
2. Bereiche…
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das neue Bürgergeld wird ab 01.01.2023 als Leistung nach dem SGB II automatisch an Sie überwiesen. Sie müssen keine neuen, separaten Anträge stellen. Das Verfahren zur Bewilligung von Leistungen bleibt unverändert. Die Weiterbewilligungsanträge sind weiterhin wie…
In einem Urteil vom 03. Dezember 2018 hat das Sozialgericht (SG) Köln das „Schlüssige Konzept“ für die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für rechtswidrig erklärt.
Das o.g. Urteil des SG Köln ist noch nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Rhein-Erft Berufung eingelegt hat. In der…