21.04.2023 Neue Öffnungszeiten ab 2. Mai 2023

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

ab dem 2. Mai 2023 gelten nachfolgende Öffnungs- bzw. Servicezeiten für unsere Geschäftsstellen:

1. Bereich InfoCenter / Eingangszone

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr

Die InfoCenter der Geschäftsstellen sind in o.g. Zeiträumen ohne Termin zugänglich.

2. Bereiche Leistungsgewährung, Arbeitsvermittlung sowie Erstberatung

Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

Persönliche Beratungen erfolgen in den Bereichen Leistung, Arbeitsvermittlung und Erstberatung in o.g. Zeiträumen mit vorheriger Terminvereinbarung.
Notfälle können von 8 bis 12 Uhr auch ohne Termin vorsprechen. 
Gerne können Sie sich mit Ihrer Terminanfrage schriftlich oder telefonisch an das Jobcenter wenden oder online einen Termin vereinbaren.


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Aktuelles

08.05.2023 Geschäftsstelle Pulheim zieht um

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Jobcenter Rhein-Erft schließt ab dem 08.05.2023 die Geschäftsstelle in der Industriestr. 1, 50226 Pulheim und bereitet den Bezug eines neuen Ladenlokals in Pulheim vor.

Vorübergehend steht Ihnen ab 16.05.2023 bis spätestens 31.08.2023 das Jobcenter Rhein-Erft mit…


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21.04.2023 Neue Öffnungszeiten ab 2. Mai 2023

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

ab dem 2. Mai 2023 gelten nachfolgende Öffnungs- bzw. Servicezeiten für unsere Geschäftsstellen:

1. Bereich InfoCenter / Eingangszone

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr

Die InfoCenter der Geschäftsstellen sind in o.g. Zeiträumen ohne Termin zugänglich.

2. Bereiche…


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13.12.2022 Bürgergeld ab 01.01.2023

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

das neue Bürgergeld wird ab 01.01.2023 als Leistung nach dem SGB II automatisch an Sie überwiesen. Sie müssen keine neuen, separaten Anträge stellen. Das Verfahren zur Bewilligung von Leistungen bleibt unverändert. Die Weiterbewilligungsanträge sind weiterhin wie…


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01.04.2019 Information des Jobcenters Rhein-Erft zu den Kosten der Unterkunft

In einem Urteil vom 03. Dezember 2018 hat das Sozialgericht (SG) Köln das „Schlüssige Konzept“ für die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für rechtswidrig erklärt.

Das o.g. Urteil des SG Köln ist noch nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Rhein-Erft Berufung eingelegt hat. In der…


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