Das Jobcenter Rhein-Erft hat im April 2016 die elektronische Akte (E-Akte SGB II) eingeführt. Die eingehenden Unterlagen unserer Kundinnen und Kunden werden eingescannt und in der E-Akte digital erfasst. Die E-Akte ermöglicht die Verkürzung der internen Arbeitsprozesse und eine schnellere Bearbeitung von Kundenanliegen. Ebenso könne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Auskünfte schneller erteilen.
Sofern Sie nicht zur Einreichung von Originalunterlagen aufgefordert werden, sollten Sie nur noch Kopien und keine Originaldokumente einreichen. Alle eingereichten Unterlagen werden nach acht Wochen vernichtet. Bitte notieren Sie Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer und/oder Ihre Kundennummer auf den Unterlagen.
In den Eingangszonen unserer Geschäftsstellen können Sie unsere Kundenkopierer während der Öffnungszeiten nutzen. Sprechen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Eingangszonen gerne an!
Für Sie telefonisch erreichbar.
Service Center SGB II.
montags bis freitags
von 8 bis 18 Uhr
02234/93698-0
Das Jobcenter Rhein-Erft hat an den Karnevalstagen 2019 folgende Öffnungszeiten:
28.02.2019, Weiberfastnacht, 8 Uhr bis 11 Uhr,
01.03.2019, Freitag, 8 Uhr bis 12 Uhr,
04.03.2019, Rosenmontag, geschlossen,
05.03.2019, Veilchendienstag, 8 Uhr bis 12 Uhr
Das Jobcenter Rhein-Erft arbeitet seit dem 15. Januar 2019 mit dem Service Center der Agentur für Arbeit zusammen. Das Service Center nimmt montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 02234/93698-0 die Anrufe entgegen, die beim Jobcenter Rhein-Erft für die Sachbearbeitung eingehen....
Unter dem Titel MitArbeit hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Gesamtkonzept zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit vorgelegt. Als Teil dieses Konzepts schafft das Teilhabechancengesetz mit zwei neuen Fördermöglichkeiten im SGB II neue Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem...