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In der Europäischen Union gilt seit dem 25. Mai 2018 die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die DSGVO vereinheitlicht die Verarbeitung personenbezogener Daten. Hier finden Sie die Datenschutzerklärung des Jobcenters Rhein-Erft.
Anfragen bezüglich des Datenschutzes oder des Informationsfreiheitsgesetzes richten Sie bitte an die Datenschutzbeauftragte des Jobcenters Rhein-Erft:
Jobcenter Rhein-Erft
Datenschutzbeauftragte
Europaallee 33
50226 Frechen
Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BFDI).
Ab dem 15.03.2024 schließen wir die Geschäftsstelle in der Daimlerstr.10 in Elsdorf.
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Das Erstberatungsteam Süd ab 04.03.2024 in der Alten Bonnstr. 2c in Brühl
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Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (UkraineAufenthFGV)
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Die Regelbedarfsstufen im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) werden zum 1. Januar 2024 angepasst. Der Regelbedarf für Erwachsene steigt auf 563 Euro, für Partner auf je 506 Euro. Mehr erfahren
In einem Urteil vom 03. Dezember 2018 hat das Sozialgericht (SG) Köln das „Schlüssige Konzept“ für die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für rechtswidrig erklärt.
Das o.g. Urteil des SG Köln ist noch nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Rhein-Erft Berufung eingelegt hat. In der…