BürgergeldLeben

Wenn Sie Geld vom Jobcenter benötigen, müssen Sie einen Neuantrag oder einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Das Jobcenter unterstützt Sie mit mehreren Leistungen. Neben dem Geld vom Jobcenter können Sie Vergünstigungen erhalten. 

Der Regelbedarf ist ein Geldbetrag, der für das tägliche Leben gezahlt wird. Mit dem Regelbedarf werden zum Beispiel Essen, Kleidung, Hausrat und der Haushaltsstrom bezahlt. 

Höhe des Regelbedarfs des Bürgergeldes ab 01.01.2023
 

Alleinstehende, Alleinerziehende, volljährige mit minderjährigem Partner502 EUR
volljährige Partner451 EUR
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres;
Personen unter 25 Jahre, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (18-24 Jahre)
402 EUR
Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr (14 Jahre) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres;
Minderjährige Partner (14-17 Jahre)
420 EUR
Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6-13 Jahre)348 EUR
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0-5 Jahre)318 EUR

Sie können Geld vom Jobcenter für Ihre Wohnung und Heizung erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Geld vom Jobcenter erhalten, gibt es mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) mehr Geld. Weitere Informationen finden Sie hier.

In besonderen Situationen können Sie mehr Geld vom Jobcenter erhalten. Möglich sind weitere Leistungen zum Beispiel, wenn Sie alleinerziehend sind oder Warmwasser mit einem Durchlauferhitzer oder einer Gastherme erzeugen.

In besonderen Situationen können Sie einmalig Geld vom Jobcenter erhalten. Möglich sind einmalige Leistungen, wenn ein Haushalt zu gründen ist oder die Geburt eines Kindes bevorsteht.

Das Jobcenter zahlt in der Regel die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Wenn Sie Geld vom Jobcenter erhalten, können Sie vergünstige Tickets für Busse und Bahnen kaufen. Den MobilPass erhalten Sie in den Geschäftsstellen des Jobcenters. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des VRS

Wenn Sie Geld vom Jobcenter erhalten, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Eine Bescheinigung, dass Sie Geld vom Jobcenter erhalten, wird mit dem Leistungsbescheid versendet. Der Antrag auf Befreiung muss beim Beitragsservice von ARD, ZDF und DRadio gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Beitragsservice.

Aktuelles

22.09.2023 Neue Liegenschaft in Pulheim ab 04.10.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Jobcenter Rhein-Erft steht ab Mittwoch, 04.10.2023, für die Bürgerinnen und Bürger aus Pulheim mit seinen Dienstleistungen in einer neuen Liegenschaft zur Verfügung. Die neue Liegenschaft hat folgende Adresse:

Jobcenter Rhein-Erft
Auf dem Driesch 40
50259…


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01.09.2023 Infoveranstaltung „Fragen an das Jobcenter“

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Sie beziehen Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter und würden gerne einmal Fragen außerhalb der Räumlichkeiten des Jobcenters in einer Runde mit anderen Frauen zu folgenden Themen stellen:

• Wie und wo kann ich welche BuT Leistungen beantragen?

• Vorteile und…


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14.08.2023 Beratung zu Leistungen für Kinder

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

das Team Bildung und Teilhabe bietet in den kommenden Wochen Informationsveranstaltungen und Beratungstermine in den Geschäftsstellen des Jobcenter Rhein-Erft vor Ort an. Das Team BuT ist wie folgt vor Ort:

Gst. Bedburg am Mittwoch, den 16.08.2023
Gst. Bergheim am…


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30.06.2023 Bürgergeld: Die zweite Stufe der Reform startet am 01. Juli 2023

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am 1. Juli 2023 treten zahlreiche Regelungen zum Bürgergeld in Kraft. Dabei wird vor allem der Eingliederungsprozess und der Themenkomplex Weiterbildung und Qualifizierung weiterentwickelt. Hinzu kommen zusätzliche Instrumente wie die ganzheitliche Betreuung und der…


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01.04.2019 Information des Jobcenters Rhein-Erft zu den Kosten der Unterkunft

In einem Urteil vom 03. Dezember 2018 hat das Sozialgericht (SG) Köln das „Schlüssige Konzept“ für die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für rechtswidrig erklärt.

Das o.g. Urteil des SG Köln ist noch nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Rhein-Erft Berufung eingelegt hat. In der…


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