Grundsicherung für ArbeitsuchendeLeben

Wenn Sie Geld vom Jobcenter benötigen, müssen Sie einen Neuantrag oder einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Das Jobcenter unterstützt Sie mit mehreren Leistungen. Neben dem Geld vom Jobcenter können Sie Vergünstigungen erhalten. 

Der Regelbedarf ist ein Geldbetrag, der für das tägliche Leben gezahlt wird. Mit dem Regelbedarf werden zum Beispiel Essen, Kleidung, Hausrat und der Haushaltsstrom bezahlt. 

Höhe des Regelbedarfs des Bürgergeldes ab 01.01.2024
 

Alleinstehende, Alleinerziehende, volljährige mit minderjährigem Partner563 EUR
volljährige Partner506 EUR
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres;
Personen unter 25 Jahre, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (18-24 Jahre)
451 EUR
Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr (14 Jahre) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres;
Minderjährige Partner (14-17 Jahre)
471 EUR
Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6-13 Jahre)390 EUR
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0-5 Jahre)357 EUR

Sie können Geld vom Jobcenter für Ihre Wohnung und Heizung erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Geld vom Jobcenter erhalten, gibt es mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) mehr Geld. Weitere Informationen finden Sie hier.

In besonderen Situationen können Sie mehr Geld vom Jobcenter erhalten. Möglich sind weitere Leistungen zum Beispiel, wenn Sie alleinerziehend sind oder Warmwasser mit einem Durchlauferhitzer oder einer Gastherme erzeugen.

In besonderen Situationen können Sie einmalig Geld vom Jobcenter erhalten. Möglich sind einmalige Leistungen, wenn ein Haushalt zu gründen ist oder die Geburt eines Kindes bevorsteht.

Das Jobcenter zahlt in der Regel die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Wenn Sie Geld vom Jobcenter erhalten, können Sie vergünstige Tickets für Busse und Bahnen kaufen. Den MobilPass erhalten Sie in den Geschäftsstellen des Jobcenters. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des VRS

Wenn Sie Geld vom Jobcenter erhalten, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Eine Bescheinigung, dass Sie Geld vom Jobcenter erhalten, wird mit dem Leistungsbescheid versendet. Der Antrag auf Befreiung muss beim Beitragsservice von ARD, ZDF und DRadio gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Beitragsservice.

Das Jobcenter Rhein-Erft ist ab dem 01.08.2026 für Leistungsempfänger/innen nicht mehr über E-Mail erreichbar

Sicherheit geht vor - daher passt das Jobcenter Rhein-Erft die Standardkommunikation an. Für SGBII-Leistungsempfänger/innen gilt ab 01.08.2026, dass Anträge, Veränderungsmeldungen und sonstige Mitteilungen oder Anfragen an das Jobcenter Rhein-Erft nicht mehr per E-Mail zustellbar sein werden. Als moderne Alternative zur E-Mail steht den Leistungsempfänger/innen der sog. Postfachservice - unser sicheres Online-Angebot unter www.jobcenter.digital - zur Verfügung. Der Einstieg ist ebenfalls über die Jobcenter-App möglich.

Vorteile der Postfachnachricht:

  • Schnellere Bearbeitung Ihres Anliegens durch das direkte Übertragen Ihrer Nachricht möglich
  • Kein Verlust von Dokumenten auf dem Postweg oder beim Scannen Ihrer Nachrichten
  • Sicherer Online-Kommunikationskanal
  • Weiterbewilligungsantrag stellen und Veränderungen mitteilen
  • Vermittlungsbudget (z. B. Bewerbungskosten) beantragen
  • Nachweise und Bescheide stets griffbereit
  • Keine Anfahrts- und Wartezeiten
  • Keine Portokosten
  • Kein Postweg, kein Scannen von Dokumenten vor Ort

 

Die weiteren Kommunikationswege zwischen Jobcenter und Leistungsempfänger/innen (persönlich, postalisch, telefonisch) bleiben unverändert bestehen, sodass auch Menschen ohne technische Möglichkeiten nicht abgehängt werden. Einen entsprechenden Support bieten wir auch im Rahmen eines Termins an, der über unsere Homepage in der Online-Terminierung eigenständig von Leistungsempfänger/innen gebucht werden kann.

Lerne durch Schnupperpraktika verschiedene Unternehmen und Berufe kennen!Ferien-Praktikumswoche im Sommer

Mit der Ferien-Praktikumswoche Rhein-Erft-Kreis kannst Du in den Sommerferien neue Unternehmen kennenlernen. Dabei kannst Du Dir aussuchen, in welchen Berufsfeldern
und an wie vielen Tagen Du mitmachen möchtest. Pro Unternehmen sind einzelne Praktikumstage oder Kurzpraktika (5 Tage) möglich.

Ausführliche Informationen sind abrufbar unter: https://praktikumswoche.de/rhein-erft

Direkt, sicher und bequem bei jobcenter.digital und in der Jobcenter-App anmelden mit der neuen "BA-Secure App"

Die bestehenden Anmeldeoptionen im Online-Portal jobcenter.digital und der Jobcenter-App wurden nun um eine weitere nutzerfreundliche Möglichkeit ergänzt. Mit der BA-Secure App können Kundinnen und Kunden die verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung direkt auf ihrem Smartphone oder Tablet nutzen.

 

Ausführliche Informationen finden Sie auf  https://www.jobcenter-rhein-erft.de/service/jobcenterdigital.html

 

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