BürgergeldLeben

Wenn Sie Geld vom Jobcenter benötigen, müssen Sie einen Neuantrag oder einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Das Jobcenter unterstützt Sie mit mehreren Leistungen. Neben dem Geld vom Jobcenter können Sie Vergünstigungen erhalten. 

Der Regelbedarf ist ein Geldbetrag, der für das tägliche Leben gezahlt wird. Mit dem Regelbedarf werden zum Beispiel Essen, Kleidung, Hausrat und der Haushaltsstrom bezahlt. 

Höhe des Regelbedarfs des Bürgergeldes ab 01.01.2024
 

Alleinstehende, Alleinerziehende, volljährige mit minderjährigem Partner563 EUR
volljährige Partner506 EUR
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres;
Personen unter 25 Jahre, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (18-24 Jahre)
451 EUR
Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr (14 Jahre) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres;
Minderjährige Partner (14-17 Jahre)
471 EUR
Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6-13 Jahre)390 EUR
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0-5 Jahre)357 EUR

Sie können Geld vom Jobcenter für Ihre Wohnung und Heizung erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Geld vom Jobcenter erhalten, gibt es mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) mehr Geld. Weitere Informationen finden Sie hier.

In besonderen Situationen können Sie mehr Geld vom Jobcenter erhalten. Möglich sind weitere Leistungen zum Beispiel, wenn Sie alleinerziehend sind oder Warmwasser mit einem Durchlauferhitzer oder einer Gastherme erzeugen.

In besonderen Situationen können Sie einmalig Geld vom Jobcenter erhalten. Möglich sind einmalige Leistungen, wenn ein Haushalt zu gründen ist oder die Geburt eines Kindes bevorsteht.

Das Jobcenter zahlt in der Regel die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Wenn Sie Geld vom Jobcenter erhalten, können Sie vergünstige Tickets für Busse und Bahnen kaufen. Den MobilPass erhalten Sie in den Geschäftsstellen des Jobcenters. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des VRS

Wenn Sie Geld vom Jobcenter erhalten, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Eine Bescheinigung, dass Sie Geld vom Jobcenter erhalten, wird mit dem Leistungsbescheid versendet. Der Antrag auf Befreiung muss beim Beitragsservice von ARD, ZDF und DRadio gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Beitragsservice.

Nehmen Sie Ihre Zukunft in die Hand - online & kostenlos

Mit den Veranstaltungen während der Woche der Chancengleichheit wollen wir Ihren Weg (zurück) in den Beruf unterstützen. Nehmen Sie virtuell an interessanten Vorträgen teil und erhalten wichtige Informationen rund um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 

Hier geht es direkt zum Veranstaltungskalender: Anmeldung

 

Scheckauszahlungen für Bürgergeld ab dem 01.10.2025 nicht mehr möglich

Die Postbank stellt ihren Auszahlungsservice für Scheckempfänger von Bürgergeld spätestens zum 01.10.2025 komplett ein. Ab diesem Zeitpunkt kann die Auszahlung Ihres Bürgergeldes ausschließlich auf ein Bankkonto erfolgen.  

Was Sie jetzt dringend tun sollten: Damit Sie Ihr Bürgergeld auch zukünftig pünktlich erhalten können, benötigen Sie jetzt ein eigenes Bankkonto. Die Eröffnung eines Basiskontos können Sie bei jeder Bank beantragen, das auch Giro-Konten anbietet.

Wichtige Hinweise: Grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf die Einrichtung eines Basiskonto. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie zum Beispiel über die Verbraucherzentrale NRW. 

Ausführliche Informationen erhalten Sie hier: Verbraucherzentrale oder BaFin

Teilen Sie uns bitte kurzfristig Ihre Bankverbindung mit, damit die Auszahlung Ihres Bürgergeldes auch weiterhin reibungslos und ohne Verzögerung erfolgen kann.

  Sollten Sie Fragen haben, buchen Sie sich gerne online einen Beratungstermin. 

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