BürgergeldLeben

Wenn Sie Geld vom Jobcenter benötigen, müssen Sie einen Neuantrag oder einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Das Jobcenter unterstützt Sie mit mehreren Leistungen. Neben dem Geld vom Jobcenter können Sie Vergünstigungen erhalten. 

Der Regelbedarf ist ein Geldbetrag, der für das tägliche Leben gezahlt wird. Mit dem Regelbedarf werden zum Beispiel Essen, Kleidung, Hausrat und der Haushaltsstrom bezahlt. 

Höhe des Regelbedarfs des Bürgergeldes ab 01.01.2023
 

Alleinstehende, Alleinerziehende, volljährige mit minderjährigem Partner502 EUR
volljährige Partner451 EUR
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres;
Personen unter 25 Jahre, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (18-24 Jahre)
402 EUR
Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr (14 Jahre) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres;
Minderjährige Partner (14-17 Jahre)
420 EUR
Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6-13 Jahre)348 EUR
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0-5 Jahre)318 EUR

Sie können Geld vom Jobcenter für Ihre Wohnung und Heizung erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Geld vom Jobcenter erhalten, gibt es mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) mehr Geld. Weitere Informationen finden Sie hier.

In besonderen Situationen können Sie mehr Geld vom Jobcenter erhalten. Möglich sind weitere Leistungen zum Beispiel, wenn Sie alleinerziehend sind oder Warmwasser mit einem Durchlauferhitzer oder einer Gastherme erzeugen.

In besonderen Situationen können Sie einmalig Geld vom Jobcenter erhalten. Möglich sind einmalige Leistungen, wenn ein Haushalt zu gründen ist oder die Geburt eines Kindes bevorsteht.

Das Jobcenter zahlt in der Regel die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Wenn Sie Geld vom Jobcenter erhalten, können Sie vergünstige Tickets für Busse und Bahnen kaufen. Den MobilPass erhalten Sie in den Geschäftsstellen des Jobcenters. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des VRS

Wenn Sie Geld vom Jobcenter erhalten, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Eine Bescheinigung, dass Sie Geld vom Jobcenter erhalten, wird mit dem Leistungsbescheid versendet. Der Antrag auf Befreiung muss beim Beitragsservice von ARD, ZDF und DRadio gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Beitragsservice.

Aktuelles

08.05.2023 Geschäftsstelle Pulheim zieht um

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Jobcenter Rhein-Erft schließt ab dem 08.05.2023 die Geschäftsstelle in der Industriestr. 1, 50226 Pulheim und bereitet den Bezug eines neuen Ladenlokals in Pulheim vor.

Vorübergehend steht Ihnen ab 16.05.2023 bis spätestens 31.08.2023 das Jobcenter Rhein-Erft mit…


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21.04.2023 Neue Öffnungszeiten ab 2. Mai 2023

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

ab dem 2. Mai 2023 gelten nachfolgende Öffnungs- bzw. Servicezeiten für unsere Geschäftsstellen:

1. Bereich InfoCenter / Eingangszone

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr

Die InfoCenter der Geschäftsstellen sind in o.g. Zeiträumen ohne Termin zugänglich.

2. Bereiche…


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13.12.2022 Bürgergeld ab 01.01.2023

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

das neue Bürgergeld wird ab 01.01.2023 als Leistung nach dem SGB II automatisch an Sie überwiesen. Sie müssen keine neuen, separaten Anträge stellen. Das Verfahren zur Bewilligung von Leistungen bleibt unverändert. Die Weiterbewilligungsanträge sind weiterhin wie…


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01.04.2019 Information des Jobcenters Rhein-Erft zu den Kosten der Unterkunft

In einem Urteil vom 03. Dezember 2018 hat das Sozialgericht (SG) Köln das „Schlüssige Konzept“ für die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für rechtswidrig erklärt.

Das o.g. Urteil des SG Köln ist noch nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Rhein-Erft Berufung eingelegt hat. In der…


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