Wenn Sie Geld vom Jobcenter benötigen, müssen Sie einen Neuantrag oder einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Das Jobcenter unterstützt Sie mit mehreren Leistungen. Neben dem Geld vom Jobcenter können Sie Vergünstigungen erhalten.
Der Regelbedarf ist ein Geldbetrag, der für das tägliche Leben gezahlt wird. Mit dem Regelbedarf werden zum Beispiel Essen, Kleidung, Hausrat und der Haushaltsstrom bezahlt.
Höhe des Regelbedarfs des Bürgergeldes ab 01.01.2023
Alleinstehende, Alleinerziehende, volljährige mit minderjährigem Partner | 502 EUR |
volljährige Partner | 451 EUR |
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres; Personen unter 25 Jahre, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (18-24 Jahre) | 402 EUR |
Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr (14 Jahre) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; Minderjährige Partner (14-17 Jahre) | 420 EUR |
Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6-13 Jahre) | 348 EUR |
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0-5 Jahre) | 318 EUR |
Sie können Geld vom Jobcenter für Ihre Wohnung und Heizung erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Geld vom Jobcenter erhalten, gibt es mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) mehr Geld. Weitere Informationen finden Sie hier.
In besonderen Situationen können Sie mehr Geld vom Jobcenter erhalten. Möglich sind weitere Leistungen zum Beispiel, wenn Sie alleinerziehend sind oder Warmwasser mit einem Durchlauferhitzer oder einer Gastherme erzeugen.
In besonderen Situationen können Sie einmalig Geld vom Jobcenter erhalten. Möglich sind einmalige Leistungen, wenn ein Haushalt zu gründen ist oder die Geburt eines Kindes bevorsteht.
Das Jobcenter zahlt in der Regel die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Wenn Sie Geld vom Jobcenter erhalten, können Sie vergünstige Tickets für Busse und Bahnen kaufen. Den MobilPass erhalten Sie in den Geschäftsstellen des Jobcenters. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des VRS.
Wenn Sie Geld vom Jobcenter erhalten, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Eine Bescheinigung, dass Sie Geld vom Jobcenter erhalten, wird mit dem Leistungsbescheid versendet. Der Antrag auf Befreiung muss beim Beitragsservice von ARD, ZDF und DRadio gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Beitragsservice.
Pressemitteilung der Stadt Brühl vom 26.01.2023
Brühl (bpm). Aufgrund des großen Erfolgs der ersten offenen Sprechstunde der Jugendberufsagentur im Jugendzentrum City-Treff, wird das Angebot in diesem Jahr regelmäßig fortgeführt. Alle beteiligten Akteure waren mit der Auftaktveranstaltung und hohen…
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund einer Personalversammlung sind die Geschäftsstellen des Jobcenters Rhein-Erft am Mittwoch, 08.02.2023, geschlossen. Ebenso ist die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt. Wir bitten Sie um Verständnis.
Ihr Jobcenter Rhein-Erft
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Geschäftsstellen des Jobcenters Rhein-Erft haben an den Karnevalstagen folgende Öffnungszeiten:
Donnerstag, 16.02.2023, 8 bis 11 Uhr
Freitag, 17.02.2023, 8 bis 12 Uhr
Montag, 20.02.2023, geschlossen
Dienstag, 21.02.2023, 8 bis 12 Uhr
Mittwoch, 22.02.2023,…
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das neue Bürgergeld wird ab 01.01.2023 als Leistung nach dem SGB II automatisch an Sie überwiesen. Sie müssen keine neuen, separaten Anträge stellen. Das Verfahren zur Bewilligung von Leistungen bleibt unverändert. Die Weiterbewilligungsanträge sind weiterhin wie…
Am 14.02.2023 führt die Caritas Rhein-Erft einen Bewerbertag durch. Gesucht werden Bewerbende, die sich für die folgenden Berufe interessieren und gerne in diesem Bereich eine Ausbildung absolvieren oder einen Direkteinstieg finden möchten: