Wenn Sie Geld vom Jobcenter benötigen, müssen Sie einen Neuantrag oder einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Das Jobcenter unterstützt Sie mit mehreren Leistungen. Neben dem Geld vom Jobcenter können Sie Vergünstigungen erhalten.
Der Regelbedarf ist ein Geldbetrag, der für das tägliche Leben gezahlt wird. Mit dem Regelbedarf werden zum Beispiel Essen, Kleidung, Hausrat und der Haushaltsstrom bezahlt.
Höhe des Regelbedarfs des Bürgergeldes ab 01.01.2024
| Alleinstehende, Alleinerziehende, volljährige mit minderjährigem Partner | 563 EUR |
| volljährige Partner | 506 EUR |
| Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres; Personen unter 25 Jahre, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (18-24 Jahre) | 451 EUR |
| Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr (14 Jahre) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; Minderjährige Partner (14-17 Jahre) | 471 EUR |
| Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6-13 Jahre) | 390 EUR |
| Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0-5 Jahre) | 357 EUR |
Sie können Geld vom Jobcenter für Ihre Wohnung und Heizung erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Geld vom Jobcenter erhalten, gibt es mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) mehr Geld. Weitere Informationen finden Sie hier.
In besonderen Situationen können Sie mehr Geld vom Jobcenter erhalten. Möglich sind weitere Leistungen zum Beispiel, wenn Sie alleinerziehend sind oder Warmwasser mit einem Durchlauferhitzer oder einer Gastherme erzeugen.
In besonderen Situationen können Sie einmalig Geld vom Jobcenter erhalten. Möglich sind einmalige Leistungen, wenn ein Haushalt zu gründen ist oder die Geburt eines Kindes bevorsteht.
Das Jobcenter zahlt in der Regel die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Wenn Sie Geld vom Jobcenter erhalten, können Sie vergünstige Tickets für Busse und Bahnen kaufen. Den MobilPass erhalten Sie in den Geschäftsstellen des Jobcenters. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des VRS.
Wenn Sie Geld vom Jobcenter erhalten, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Eine Bescheinigung, dass Sie Geld vom Jobcenter erhalten, wird mit dem Leistungsbescheid versendet. Der Antrag auf Befreiung muss beim Beitragsservice von ARD, ZDF und DRadio gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Beitragsservice.

Unter dem Motto: GESTALTEN SIE MIT UNS IHRE BERUFLICHE ZUKUNFT laden auch in diesem Jahr die Agentur für Arbeit Brühl sowie das Jobcenter Rhein-Erft Interessierte am 04. März 2026 zwischen 10.00 und 14.00 Uhr zur kostenlosen Weiterbildungsmesse in die Jahnhalle nach Kerpen ein.
Besucherinnen und Besucher haben hier die Möglichkeit, sich einen Überblick der Weiterbildungsmöglichkeiten aus den Branchen Pflege, Lager/Logistik, Transport und gewerblich-technischen Berufen zu verschaffen.
Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie unter https://eveeno.com/351811380
Ihr Kind steht kurz vor dem Abschluss und die Suche nach dem passenden dualen Studium oder Ausbildungsplatz steht noch an?
Die Bundesagentur für Arbeit veranstaltet vom 02. bis 12. März 2026 zum fünften Mal die digitalen Elternabende. Hier wird Ihnen als Eltern und Ihren Kindern die Möglichkeit geboten, Branchen und Unternehmen mit deren Ausbildungs-, und Studienmöglichkeiten in einer kompakten Stunde hautnah kennenzulernen.
Weitere Informationen erhalten Sie über https://www.arbeitsagentur.de/k/digitale-elternabende#programm
Mit dem Fördercheck können sich Arbeitgebende unkompliziert, digital und eigenständig über relevante Förderangebote informieren und unverbindlich herausfinden, ob sie die Voraussetzungen für eine unterstützende Förderleistung (z.B. EGZ, ESG usw.) erfüllen. Das Tool führt durch wenige Fragen und liefert anschließend eine erste Einschätzung potenziell passender Förderinstrumente. Der Fördercheck hilft ganz besonders bei der Einstellung von Menschen, die zusätzliche Unterstützung benötigen
Das Tool finden Sie auf der Homepage der Agentur für Arbeit.

Weitere Informationen zur Vorbereitung Ihres persönlichen Erstgesprächs lesen Sie bitte unbedingt HIER
Seit dem 14. Januar 2025 können Bürgergeldbeziehende über die neue Jobcenter-App Anträge stellen, Unterlagen schicken und Veränderungen direkt mitteilen – natürlich datenschutzkonform. Nahezu alle Anliegen können ab jetzt über die neue Jobcenter-App erledigt werden. Damit wird die Jobcenter-App zum bevorzugten Kommunikationsweg der Zukunft. Die Jobcenter-App ermöglicht einen einfachen, mobilen und barrierefreien Zugriff auf die online verfügbaren Angebote des Jobcenters. Ab sofort steht die Jobcenter App für mobile Endgeräte im AppStore und bei Google Play (Suchwort "Jobcenter APP") zum Download bereit.