Wenn Sie Geld vom Jobcenter benötigen, müssen Sie einen Neuantrag oder einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Das Jobcenter unterstützt Sie mit mehreren Leistungen. Neben dem Geld vom Jobcenter können Sie Vergünstigungen erhalten.
Der Regelbedarf ist ein Geldbetrag, der für das tägliche Leben gezahlt wird. Mit dem Regelbedarf werden zum Beispiel Essen, Kleidung, Hausrat und der Haushaltsstrom bezahlt.
Höhe des Regelbedarfs des Bürgergeldes ab 01.01.2024
| Alleinstehende, Alleinerziehende, volljährige mit minderjährigem Partner | 563 EUR |
| volljährige Partner | 506 EUR |
| Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres; Personen unter 25 Jahre, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (18-24 Jahre) | 451 EUR |
| Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr (14 Jahre) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; Minderjährige Partner (14-17 Jahre) | 471 EUR |
| Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6-13 Jahre) | 390 EUR |
| Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0-5 Jahre) | 357 EUR |
Sie können Geld vom Jobcenter für Ihre Wohnung und Heizung erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Geld vom Jobcenter erhalten, gibt es mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) mehr Geld. Weitere Informationen finden Sie hier.
In besonderen Situationen können Sie mehr Geld vom Jobcenter erhalten. Möglich sind weitere Leistungen zum Beispiel, wenn Sie alleinerziehend sind oder Warmwasser mit einem Durchlauferhitzer oder einer Gastherme erzeugen.
In besonderen Situationen können Sie einmalig Geld vom Jobcenter erhalten. Möglich sind einmalige Leistungen, wenn ein Haushalt zu gründen ist oder die Geburt eines Kindes bevorsteht.
Das Jobcenter zahlt in der Regel die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Wenn Sie Geld vom Jobcenter erhalten, können Sie vergünstige Tickets für Busse und Bahnen kaufen. Den MobilPass erhalten Sie in den Geschäftsstellen des Jobcenters. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des VRS.
Wenn Sie Geld vom Jobcenter erhalten, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Eine Bescheinigung, dass Sie Geld vom Jobcenter erhalten, wird mit dem Leistungsbescheid versendet. Der Antrag auf Befreiung muss beim Beitragsservice von ARD, ZDF und DRadio gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Beitragsservice.

Sicherheit geht vor - daher passt das Jobcenter Rhein-Erft die Standardkommunikation an. Für SGBII-Leistungsempfänger/innen gilt ab 01.08.2026, dass Anträge, Veränderungsmeldungen und sonstige Mitteilungen oder Anfragen an das Jobcenter Rhein-Erft nicht mehr per E-Mail zustellbar sein werden. Als moderne Alternative zur E-Mail steht den Leistungsempfänger/innen der sog. Postfachservice - unser sicheres Online-Angebot unter www.jobcenter.digital - zur Verfügung. Der Einstieg ist ebenfalls über die Jobcenter-App möglich.
Die weiteren Kommunikationswege zwischen Jobcenter und Leistungsempfänger/innen (persönlich, postalisch, telefonisch) bleiben unverändert bestehen, sodass auch Menschen ohne technische Möglichkeiten nicht abgehängt werden. Einen entsprechenden Support bieten wir auch im Rahmen eines Termins an, der über unsere Homepage in der Online-Terminierung eigenständig von Leistungsempfänger/innen gebucht werden kann.
Mit der Ferien-Praktikumswoche Rhein-Erft-Kreis kannst Du in den Sommerferien neue Unternehmen kennenlernen. Dabei kannst Du Dir aussuchen, in welchen Berufsfeldern
und an wie vielen Tagen Du mitmachen möchtest. Pro Unternehmen sind einzelne Praktikumstage oder Kurzpraktika (5 Tage) möglich.
Ausführliche Informationen sind abrufbar unter: https://praktikumswoche.de/rhein-erft

Die bestehenden Anmeldeoptionen im Online-Portal jobcenter.digital und der Jobcenter-App wurden nun um eine weitere nutzerfreundliche Möglichkeit ergänzt. Mit der BA-Secure App können Kundinnen und Kunden die verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung direkt auf ihrem Smartphone oder Tablet nutzen.
Ausführliche Informationen finden Sie auf https://www.jobcenter-rhein-erft.de/service/jobcenterdigital.html