BürgergeldLeben

Wenn Sie Geld vom Jobcenter benötigen, müssen Sie einen Neuantrag oder einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Das Jobcenter unterstützt Sie mit mehreren Leistungen. Neben dem Geld vom Jobcenter können Sie Vergünstigungen erhalten. 

Der Regelbedarf ist ein Geldbetrag, der für das tägliche Leben gezahlt wird. Mit dem Regelbedarf werden zum Beispiel Essen, Kleidung, Hausrat und der Haushaltsstrom bezahlt. 

Höhe des Regelbedarfs des Bürgergeldes ab 01.01.2024
 

Alleinstehende, Alleinerziehende, volljährige mit minderjährigem Partner563 EUR
volljährige Partner506 EUR
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres;
Personen unter 25 Jahre, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (18-24 Jahre)
451 EUR
Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr (14 Jahre) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres;
Minderjährige Partner (14-17 Jahre)
471 EUR
Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6-13 Jahre)390 EUR
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0-5 Jahre)357 EUR

Sie können Geld vom Jobcenter für Ihre Wohnung und Heizung erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Geld vom Jobcenter erhalten, gibt es mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) mehr Geld. Weitere Informationen finden Sie hier.

In besonderen Situationen können Sie mehr Geld vom Jobcenter erhalten. Möglich sind weitere Leistungen zum Beispiel, wenn Sie alleinerziehend sind oder Warmwasser mit einem Durchlauferhitzer oder einer Gastherme erzeugen.

In besonderen Situationen können Sie einmalig Geld vom Jobcenter erhalten. Möglich sind einmalige Leistungen, wenn ein Haushalt zu gründen ist oder die Geburt eines Kindes bevorsteht.

Das Jobcenter zahlt in der Regel die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Wenn Sie Geld vom Jobcenter erhalten, können Sie vergünstige Tickets für Busse und Bahnen kaufen. Den MobilPass erhalten Sie in den Geschäftsstellen des Jobcenters. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des VRS

Wenn Sie Geld vom Jobcenter erhalten, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Eine Bescheinigung, dass Sie Geld vom Jobcenter erhalten, wird mit dem Leistungsbescheid versendet. Der Antrag auf Befreiung muss beim Beitragsservice von ARD, ZDF und DRadio gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Beitragsservice.

Einführung von BundID ab dem 22.07.2024

Ab dem 22. Juli 2024 können Bürgerinnen und Bürger die digitalen Dienstleistungen (eServices) der Bundesagentur für Arbeit einfach und sicher auch mit der BundID nutzen. Dies umfasst Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter sowie der Familienkassen.

Weitere Informationen gibt es unter: https://www.arbeitsagentur.de/bundid-sicherer-zugang-zu-allen-eservices und https://id.bund.de/de

 

FAQ zur Einführung von BundID

Aktuelles

11.07.2024 Erleichterung bei der Zeugnisanerkennung von mittleren Schulabschlüssen

Es hat sich eine Erleichterung bei der Zeugnisanerkennung von mittleren Schulabschlüssen ergeben. Die Allgemeinverfügung (siehe Anlage) der Bezirksregierung Köln ermöglicht in Einzelfällen, dass für die Länder Algerien, Indien, Iran, Marokko, Tunesien, Türkei und der Ukraine beim Vorliegen…
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15.03.2024 ACHTUNG: Schließung der Geschäftsstelle Elsdorf

Ab dem 15.03.2024 schließen wir die Geschäftsstelle in der Daimlerstr.10 in Elsdorf.
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21.02.2024 Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine

Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (UkraineAufenthFGV)
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01.04.2019 Information des Jobcenters Rhein-Erft zu den Kosten der Unterkunft

In einem Urteil vom 03. Dezember 2018 hat das Sozialgericht (SG) Köln das „Schlüssige Konzept“ für die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für rechtswidrig erklärt.

Das o.g. Urteil des SG Köln ist noch nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Rhein-Erft Berufung eingelegt hat. In der…


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