Jobcenter Rhein-ErftHerzlich Willkommen!

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So erreichen Sie uns

Wir sind für Sie da!

  • Leistungen der Grundsicherung sind sichergestellt
  • Persönliche Kundenvorsprachen in den Geschäftsstellen möglich
  • Kommunikation per Post, per E-Mail, per Online-Portal oder per Telefon nutzen

Persönliche Kundenvorsprachen in den Geschäftsstellen

Eine persönliche Vorsprache in den Geschäftsstellen des Jobcenters Rhein-Erft ist nach vorheriger Terminvergabe möglich. Kundinnen und Kunden können sich mit ihrer Terminanfrage schriftlich, online, per E-Mail oder telefonisch unter der Rufnummer 02234 93698-800 an das Jobcenter wenden. 
Ebenso ist eine persönliche Vorsprache für Kundinnen und Kunden in den Geschäftsstellen des Jobcenters ohne Termin möglich, wenn ein Notfall, insbesondere bei Mittellosigkeit, Stromschulden und drohender Wohnungslosigkeit vorliegt. 
Die Hygienemaßnahmen und das Einhalten des Mindestabstands sind notwendig, den Gesundheitsschutz zu gewährleisten und eine Ausbreitung des Corona-Virus und eine Ansteckung zu verhindern. Der Zutritt in die Geschäftsstellen wird ausschließlich mit Mund-Nasen-Schutz gewährt. 

Notfall-Hotline des Jobcenters

Das Jobcenter Rhein-Erft ist in dringenden Notfällen unter der Rufnummer 02234 93698-299 (Mo-Fr 8-12 Uhr) zu erreichen. Notfälle im Sinne des Jobcenters sind: 

  • Mittellosigkeit,
  • Stromschulden,
  • drohende Wohnungslosigkeit,
  • unmittelbar anstehende Ortsabwesenheit und
  • Fahrtkosten bei Arbeitsaufnahme.

Aktuelles

01.03.2023 Geschäftsstellen am 22.03.2023 geschlossen

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

die Geschäftsstellen des Jobcenters Rhein-Erft sind am 22.03.2023 aufgrund einer dienstlichen Veranstaltung geschlossen. Die telefonische Erreichbarkeit ist eingeschränkt. Wir bitten Sie um Verständnis.

Ihr Jobcenter Rhein-Erft


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16.02.2023 Öffnungszeiten an Ostern 2023

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Geschäftsstellen des Jobcenters Rhein-Erft haben an den Ostertagen folgende Öffnungszeiten:

Gründonnerstag, 06.04.2023, 8 bis 12 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr
Karfreitag, 07.04.2023, geschlossen
Ostermontag, 10.04.2023, geschlossen

Ihr Jobcenter Rhein-Erft


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13.12.2022 Bürgergeld ab 01.01.2023

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

das neue Bürgergeld wird ab 01.01.2023 als Leistung nach dem SGB II automatisch an Sie überwiesen. Sie müssen keine neuen, separaten Anträge stellen. Das Verfahren zur Bewilligung von Leistungen bleibt unverändert. Die Weiterbewilligungsanträge sind weiterhin wie…


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01.04.2019 Information des Jobcenters Rhein-Erft zu den Kosten der Unterkunft

In einem Urteil vom 03. Dezember 2018 hat das Sozialgericht (SG) Köln das „Schlüssige Konzept“ für die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für rechtswidrig erklärt.

Das o.g. Urteil des SG Köln ist noch nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Rhein-Erft Berufung eingelegt hat. In der…


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