BürgergeldNeuantrag

Sie benötigen Geld vom Jobcenter, weil Sie nicht genug Geld zum Leben haben? Sie benötigen zum ersten Mal Geld vom Jobcenter oder haben länger als 6 Monate kein Geld vom Jobcenter erhalten?

Sie müssen einen Antrag stellen. Sie können Ihren sogenannten Neuantrag online, telefonisch oder persönlich stellen oder schriftlich einreichen. Das Jobcenter prüft, ob Sie einen Anspruch auf Geldleistungen haben und hilft Ihnen bei der Arbeitsuche.

Um einen Bürgergeldantrag (Neuantrag) zu stellen, registrieren Sie sich bitte zunächst auf jobcenter.digital. Hier finden Sie auch alle Unterlagen, die zur Überprüfung des Leistungsanspruchs notwendig sind. Ihren Antrag können Sie dort über den Schnelleinstieg stellen, alle dafür notwendigen Dokumente übermitteln und den Bearbeitungsstand laufend einsehen.

 

--> Ihre Vorteile von der Nutzung unserer online-Angebote:

  • Vorlauf- und Wartezeiten können sich verkürzen
  • viele Anliegen lassen sich zeit- und ortsunabhängig klären
  • die Kommunikation erfolgt über einen sicheren Kanal und persönliche Daten sind vor Missbrauch unberechtigter Dritter geschützt
  • lange und kostenintensive Anfahrtswege können reduziert werden

 

Sollten Ihnen weder Handy, Tablet noch PC zur Verfügung stehen, können Sie in der Zeit von 08.00-12.00 (Mo.-Fr.) unsere Bürger PCs und Scanner kostenlos in den Eingangszonen der Geschäftsstellen vor Ort nutzen.

Ihr persönliches Erstgespräch im Rahmen eines erstmaligen Bürgergeldantrags findet in Ihrer zuständigen Geschäftsstellen des Jobcenters vor Ort statt, sofern Sie in Bergheim, Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen oder Wesseling wohnen.

Wohnen Sie in Bedburg, Elsdorf oder Pulheim, findet Ihr persönliches Erstgespräch in Bergheim statt.

--> Folgende Nachweise werden beim persönlichen Erstgespräch benötigt:

  • Ausweis/ Aufenthaltstitel
  • Meldebescheinigung
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Mietvertrag/ Bescheinigung Mieterhöhung/ letzte Betriebskostenabrechnung
  • Kontoauszüge aller Konten der letzten 3 Monate
  • KFZ-Schein
  • Nachweise über Einkommen (z.B. Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate, Bescheid  über Arbeitslosengeld, Bescheid über Wohngeld/ KIZ, Bescheid über Elterngeld) sofern bei Ihnen zutreffend
  • Lebenslauf, Schul- und Berufsabschluss, Nachweis über erworbene Qualifikationen

 

Ob weitere Nachweise erforderlich sind, richten sich nach dem konkreten Einzelfall.

 

Bürgergeldantrag: Persönliche Erstgespräche finden ab dem 08.12.2025 in den Geschäftsstellen vor Ort statt

Weitere Informationen zur Vorbereitung Ihres persönlichen Erstgesprächs lesen Sie bitte unbedingt  HIER

Das Jobcenter Rhein-Erft ist weiterhin eingeschränkt per E-Mail erreichbar

Sofern E-Mails unverschlüsselt versendet werden, sind persönliche Daten nicht vor Zugriffen unbefugter Dritter geschützt.

Seit Anfang des Jahres setzen wir daher verstärkt auf die Nutzung von datensicheren Kommunikationswegen – beispielsweise unserer Jobcenter-App (mobile Version) sowie jobcenter.digital (Desktopversion). Um Anträge zu stellen, Dateien hochzuladen oder Veränderungen mitzuteilen, ist eine Mehrfachauthentifizierung notwendig. Damit ist die Identität des Absenders eindeutig feststellbar und die Kommunikation erfolgt datenschutzkonform.

Für Bürgerinnen und Bürger, die keine Möglichkeiten haben, unsere digitalen Angebote zu nutzen, stehen sowohl Postweg und Telefonhotline weiterhin zur Verfügung. Bei der Online-Terminbuchung für persönliche Vorspracheanliegen unterstützen unsere Kolleginnen und Kollegen an den Infopoints vor Ort.

Termine buchen, Unterlagen hochladen, Anträge stellen und über die Neuigkeiten aus dem Jobcenter informiert bleiben - datenschutzkonform von unterwegs.

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