Sie benötigen Geld vom Jobcenter, weil Sie nicht genug Geld zum Leben haben? Sie benötigen zum ersten Mal Geld vom Jobcenter oder haben länger als 6 Monate kein Geld vom Jobcenter erhalten?
Sie müssen einen Antrag stellen. Sie können Ihren sogenannten Neuantrag online, telefonisch oder persönlich stellen oder schriftlich einreichen. Das Jobcenter prüft, ob Sie einen Anspruch auf Geldleistungen haben und hilft Ihnen bei der Arbeitsuche.
Bürgerinnen und Bürger aus den Städten Bedburg, Bergheim, Elsdorf und Kerpen
Die Bürgerinnen und Bürger aus den o.g. Städten werden vom Team Erstberatung Nord (Team 693) betreut.
Bürgerinnen und Bürger aus den Städten Brühl, Erftstadt, Hürth und Wesseling
Die Bürgerinnen und Bürger aus den o.g. Städten werden vom Team Erstberatung Süd (Team 694) betreut.
Bürgerinnen und Bürger aus den Städten Frechen und Pulheim sowie mit Selbstständigkeit
Die Bürgerinnen und Bürger aus den o.g. Städten sowie Selbstständige und deren Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft werden durch das Team Erstberatung Mitte / Selbstständige betreut.
Ab dem 22. Juli 2024 können Bürgerinnen und Bürger die digitalen Dienstleistungen (eServices) der Bundesagentur für Arbeit einfach und sicher auch mit der BundID nutzen. Dies umfasst Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter sowie der Familienkassen.
Weitere Informationen gibt es unter: https://www.arbeitsagentur.de/bundid-sicherer-zugang-zu-allen-eservices und https://id.bund.de/de
Es hat sich eine Erleichterung bei der Zeugnisanerkennung von mittleren Schulabschlüssen ergeben. Die Allgemeinverfügung (siehe Anlage) der Bezirksregierung Köln ermöglicht in Einzelfällen, dass für die Länder Algerien, Indien, Iran, Marokko, Tunesien, Türkei und der Ukraine beim Vorliegen…
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Ab dem 15.03.2024 schließen wir die Geschäftsstelle in der Daimlerstr.10 in Elsdorf.
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Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (UkraineAufenthFGV)
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In einem Urteil vom 03. Dezember 2018 hat das Sozialgericht (SG) Köln das „Schlüssige Konzept“ für die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für rechtswidrig erklärt.
Das o.g. Urteil des SG Köln ist noch nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Rhein-Erft Berufung eingelegt hat. In der…