Sie benötigen Geld vom Jobcenter, weil Sie nicht genug Geld zum Leben haben? Sie benötigen zum ersten Mal Geld vom Jobcenter oder haben länger als 6 Monate kein Geld vom Jobcenter erhalten?
Sie müssen einen Antrag stellen. Sie können Ihren sogenannten Neuantrag online, telefonisch oder persönlich stellen oder schriftlich einreichen. Das Jobcenter prüft, ob Sie einen Anspruch auf Geldleistungen haben und hilft Ihnen bei der Arbeitsuche.
Bürgerinnen und Bürger aus den Städten Bedburg, Bergheim, Elsdorf und Kerpen
Die Bürgerinnen und Bürger aus den o.g. Städten werden vom Team Erstberatung Nord (Team 693) betreut.
Bürgerinnen und Bürger aus den Städten Brühl, Erftstadt, Hürth und Wesseling
Die Bürgerinnen und Bürger aus den o.g. Städten werden vom Team Erstberatung Süd (Team 694) betreut.
Bürgerinnen und Bürger aus den Städten Frechen und Pulheim sowie mit Selbstständigkeit
Die Bürgerinnen und Bürger aus den o.g. Städten sowie Selbstständige und deren Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft werden durch das Team Erstberatung Mitte / Selbstständige betreut.
Ab dem 15.03.2024 schließen wir die Geschäftsstelle in der Daimlerstr.10 in Elsdorf.
mehr
Das Erstberatungsteam Süd ab 04.03.2024 in der Alten Bonnstr. 2c in Brühl
mehr
Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (UkraineAufenthFGV)
mehr
Die Regelbedarfsstufen im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) werden zum 1. Januar 2024 angepasst. Der Regelbedarf für Erwachsene steigt auf 563 Euro, für Partner auf je 506 Euro. Mehr erfahren
In einem Urteil vom 03. Dezember 2018 hat das Sozialgericht (SG) Köln das „Schlüssige Konzept“ für die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für rechtswidrig erklärt.
Das o.g. Urteil des SG Köln ist noch nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Rhein-Erft Berufung eingelegt hat. In der…