Sie benötigen Geld vom Jobcenter, weil Sie nicht genug Geld zum Leben haben? Sie benötigen zum ersten Mal Geld vom Jobcenter oder haben länger als 6 Monate kein Geld vom Jobcenter erhalten?
Sie müssen einen Antrag stellen. Sie können Ihren sogenannten Neuantrag online, telefonisch oder persönlich stellen oder schriftlich einreichen. Das Jobcenter prüft, ob Sie einen Anspruch auf Geldleistungen haben und hilft Ihnen bei der Arbeitsuche.
Bürgerinnen und Bürger aus den Städten Bedburg, Bergheim, Elsdorf und Kerpen
Die Bürgerinnen und Bürger aus den o.g. Städten werden vom Team Erstberatung Nord (Team 693) betreut.
Bürgerinnen und Bürger aus den Städten Brühl, Erftstadt, Hürth und Wesseling
Die Bürgerinnen und Bürger aus den o.g. Städten werden vom Team Erstberatung Süd (Team 694) betreut.
Bürgerinnen und Bürger aus den Städten Frechen und Pulheim sowie mit Selbstständigkeit
Die Bürgerinnen und Bürger aus den o.g. Städten sowie Selbstständige und deren Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft werden durch das Team Erstberatung Mitte / Selbstständige betreut.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Jobcenter Rhein-Erft steht ab Mittwoch, 04.10.2023, für die Bürgerinnen und Bürger aus Pulheim mit seinen Dienstleistungen in einer neuen Liegenschaft zur Verfügung. Die neue Liegenschaft hat folgende Adresse:
Jobcenter Rhein-Erft
Auf dem Driesch 40
50259…
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Sie beziehen Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter und würden gerne einmal Fragen außerhalb der Räumlichkeiten des Jobcenters in einer Runde mit anderen Frauen zu folgenden Themen stellen:
• Wie und wo kann ich welche BuT Leistungen beantragen?
• Vorteile und…
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Team Bildung und Teilhabe bietet in den kommenden Wochen Informationsveranstaltungen und Beratungstermine in den Geschäftsstellen des Jobcenter Rhein-Erft vor Ort an. Das Team BuT ist wie folgt vor Ort:
Gst. Bedburg am Mittwoch, den 16.08.2023
Gst. Bergheim am…
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am 1. Juli 2023 treten zahlreiche Regelungen zum Bürgergeld in Kraft. Dabei wird vor allem der Eingliederungsprozess und der Themenkomplex Weiterbildung und Qualifizierung weiterentwickelt. Hinzu kommen zusätzliche Instrumente wie die ganzheitliche Betreuung und der…
In einem Urteil vom 03. Dezember 2018 hat das Sozialgericht (SG) Köln das „Schlüssige Konzept“ für die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für rechtswidrig erklärt.
Das o.g. Urteil des SG Köln ist noch nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Rhein-Erft Berufung eingelegt hat. In der…