BürgergeldNeuantrag

Sie benötigen Geld vom Jobcenter, weil Sie nicht genug Geld zum Leben haben? Sie benötigen zum ersten Mal Geld vom Jobcenter oder haben länger als 6 Monate kein Geld vom Jobcenter erhalten?

Sie müssen einen Antrag stellen. Sie können Ihren sogenannten Neuantrag online, telefonisch oder persönlich stellen oder schriftlich einreichen. Das Jobcenter prüft, ob Sie einen Anspruch auf Geldleistungen haben und hilft Ihnen bei der Arbeitsuche.

Um einen Bürgergeldantrag (Neuantrag) zu stellen, registrieren Sie sich bitte zunächst auf jobcenter.digital. Hier finden Sie auch alle Unterlagen, die zur Überprüfung des Leistungsanspruchs notwendig sind. Ihren Antrag können Sie dort über den Schnelleinstieg stellen, alle dafür notwendigen Dokumente übermitteln und den Bearbeitungsstand laufend einsehen.

 

--> Ihre Vorteile von der Nutzung unserer online-Angebote:

  • Vorlauf- und Wartezeiten können sich verkürzen
  • viele Anliegen lassen sich zeit- und ortsunabhängig klären
  • die Kommunikation erfolgt über einen sicheren Kanal und persönliche Daten sind vor Missbrauch unberechtigter Dritter geschützt
  • lange und kostenintensive Anfahrtswege können reduziert werden

 

Sollten Ihnen weder Handy, Tablet noch PC zur Verfügung stehen, können Sie in der Zeit von 08.00-12.00 (Mo.-Fr.) unsere Bürger PCs und Scanner kostenlos in den Eingangszonen der Geschäftsstellen vor Ort nutzen.

Ihr persönliches Erstgespräch im Rahmen eines erstmaligen Bürgergeldantrags findet in Ihrer zuständigen Geschäftsstellen des Jobcenters vor Ort statt, sofern Sie in Bergheim, Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen oder Wesseling wohnen.

Wohnen Sie in Bedburg, Elsdorf oder Pulheim, findet Ihr persönliches Erstgespräch in Bergheim statt.

--> Folgende Nachweise werden beim persönlichen Erstgespräch benötigt:

  • Ausweis/ Aufenthaltstitel
  • Meldebescheinigung
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Mietvertrag/ Bescheinigung Mieterhöhung/ letzte Betriebskostenabrechnung
  • Kontoauszüge aller Konten der letzten 3 Monate
  • KFZ-Schein
  • Nachweise über Einkommen (z.B. Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate, Bescheid  über Arbeitslosengeld, Bescheid über Wohngeld/ KIZ, Bescheid über Elterngeld) sofern bei Ihnen zutreffend
  • Lebenslauf, Schul- und Berufsabschluss, Nachweis über erworbene Qualifikationen

 

Ob weitere Nachweise erforderlich sind, richten sich nach dem konkreten Einzelfall.

 

Bitte beachten Sie unbedingt unsere geänderten Öffnungszeiten über die Karnevalstage:

12.02.2026, Weiberfastnacht, 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr,

13.02.2026, Freitag, 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

16.02.2026, Rosenmontag, geschlossen.

Nutzen Sie auch unsere online-Angebote:

Ihre Jobcenter-Angelegenheiten können Sie schnell und einfach online erledigen - ob Hauptantrag SGB II, Weiterbewilligungsantrag, Veränderungsmitteilungen oder Nachrichten. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Für Arbeitgebende: Jetzt Voraussetzungen für eine unterstützende Förderleistung online checken

Mit dem Fördercheck können sich Arbeitgebende unkompliziert, digital und eigenständig über relevante Förderangebote informieren und unverbindlich herausfinden, ob sie die Voraussetzungen für eine unterstützende Förderleistung (z.B. EGZ, ESG usw.) erfüllen. Das Tool führt  durch wenige Fragen und liefert anschließend eine erste Einschätzung potenziell passender Förderinstrumente. Der Fördercheck hilft ganz besonders bei der Einstellung von Menschen, die zusätzliche Unterstützung benötigen

Das Tool finden Sie auf der Homepage der Agentur für Arbeit.

Bürgergeldantrag: Persönliche Erstgespräche finden ab dem 08.12.2025 in den Geschäftsstellen vor Ort statt

Weitere Informationen zur Vorbereitung Ihres persönlichen Erstgesprächs lesen Sie bitte unbedingt  HIER

Termine buchen, Unterlagen hochladen, Anträge stellen und über die Neuigkeiten aus dem Jobcenter informiert bleiben - datenschutzkonform von unterwegs.

Aktuelles

Keine Nachrichten verfügbar.