Sie benötigen Geld vom Jobcenter, weil Sie nicht genug Geld zum Leben haben? Sie benötigen zum ersten Mal Geld vom Jobcenter oder haben länger als 6 Monate kein Geld vom Jobcenter erhalten?
Sie müssen einen Antrag stellen. Sie können Ihren sogenannten Neuantrag online, telefonisch oder persönlich stellen oder schriftlich einreichen. Das Jobcenter prüft, ob Sie einen Anspruch auf Geldleistungen haben und hilft Ihnen bei der Arbeitsuche.
--> Ihre Vorteile von der Nutzung unserer online-Angebote:
Sollten Ihnen weder Handy, Tablet noch PC zur Verfügung stehen, können Sie in der Zeit von 08.00-12.00 (Mo.-Fr.) unsere Bürger PCs und Scanner kostenlos in den Eingangszonen der Geschäftsstellen vor Ort nutzen.
Ihr persönliches Erstgespräch im Rahmen eines erstmaligen Bürgergeldantrags findet in Ihrer zuständigen Geschäftsstellen des Jobcenters vor Ort statt, sofern Sie in Bergheim, Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen oder Wesseling wohnen.
Wohnen Sie in Bedburg, Elsdorf oder Pulheim, findet Ihr persönliches Erstgespräch in Bergheim statt.
--> Folgende Nachweise werden beim persönlichen Erstgespräch benötigt:
Ob weitere Nachweise erforderlich sind, richten sich nach dem konkreten Einzelfall.

Weitere Informationen zur Vorbereitung Ihres persönlichen Erstgesprächs lesen Sie bitte unbedingt HIER

Sofern E-Mails unverschlüsselt versendet werden, sind persönliche Daten nicht vor Zugriffen unbefugter Dritter geschützt.
Seit Anfang des Jahres setzen wir daher verstärkt auf die Nutzung von datensicheren Kommunikationswegen – beispielsweise unserer Jobcenter-App (mobile Version) sowie jobcenter.digital (Desktopversion). Um Anträge zu stellen, Dateien hochzuladen oder Veränderungen mitzuteilen, ist eine Mehrfachauthentifizierung notwendig. Damit ist die Identität des Absenders eindeutig feststellbar und die Kommunikation erfolgt datenschutzkonform.
Für Bürgerinnen und Bürger, die keine Möglichkeiten haben, unsere digitalen Angebote zu nutzen, stehen sowohl Postweg und Telefonhotline weiterhin zur Verfügung. Bei der Online-Terminbuchung für persönliche Vorspracheanliegen unterstützen unsere Kolleginnen und Kollegen an den Infopoints vor Ort.
Seit dem 14. Januar 2025 können Bürgergeldbeziehende über die neue Jobcenter-App Anträge stellen, Unterlagen schicken und Veränderungen direkt mitteilen – natürlich datenschutzkonform. Nahezu alle Anliegen können ab jetzt über die neue Jobcenter-App erledigt werden. Damit wird die Jobcenter-App zum bevorzugten Kommunikationsweg der Zukunft. Die Jobcenter-App ermöglicht einen einfachen, mobilen und barrierefreien Zugriff auf die online verfügbaren Angebote des Jobcenters. Ab sofort steht die Jobcenter App für mobile Endgeräte im AppStore und bei Google Play (Suchwort "Jobcenter APP") zum Download bereit.