Sie benötigen Geld vom Jobcenter, weil Sie nicht genug Geld zum Leben haben? Sie benötigen zum ersten Mal Geld vom Jobcenter oder haben länger als 6 Monate kein Geld vom Jobcenter erhalten?
Sie müssen einen Antrag stellen. Sie können Ihren sogenannten Neuantrag online, telefonisch oder persönlich stellen oder schriftlich einreichen. Das Jobcenter prüft, ob Sie einen Anspruch auf Geldleistungen haben und hilft Ihnen bei der Arbeitsuche.
Bürgerinnen und Bürger aus den Städten Bedburg, Bergheim, Elsdorf, Kerpen und Pulheim
Die Bürgerinnen und Bürger aus den o.g. Städten werden vom Team Erstberatung Nord (Team 693) betreut.
Bürgerinnen und Bürger aus den Städten Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth und Wesseling
Die Bürgerinnen und Bürger aus den o.g. Städten werden vom Team Erstberatung Süd (Team 694) betreut.
Selbstständige Bürgerinnen und Bürger
Im Jobcenter Rhein-Erft werden Selbstständige und deren Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft durch das Team Selbstständige betreut.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Geschäftsstellen des Jobcenters Rhein-Erft haben an den Ostertagen folgende Öffnungszeiten:
Gründonnerstag, 06.04.2023, 8 bis 12 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr
Karfreitag, 07.04.2023, geschlossen
Ostermontag, 10.04.2023, geschlossen
Ihr Jobcenter Rhein-Erft
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das neue Bürgergeld wird ab 01.01.2023 als Leistung nach dem SGB II automatisch an Sie überwiesen. Sie müssen keine neuen, separaten Anträge stellen. Das Verfahren zur Bewilligung von Leistungen bleibt unverändert. Die Weiterbewilligungsanträge sind weiterhin wie…
In einem Urteil vom 03. Dezember 2018 hat das Sozialgericht (SG) Köln das „Schlüssige Konzept“ für die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für rechtswidrig erklärt.
Das o.g. Urteil des SG Köln ist noch nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Rhein-Erft Berufung eingelegt hat. In der…