Sie benötigen Geld vom Jobcenter, weil Sie nicht genug Geld zum Leben haben? Sie benötigen zum ersten Mal Geld vom Jobcenter oder haben länger als 6 Monate kein Geld vom Jobcenter erhalten?
Sie müssen einen Antrag stellen. Sie können Ihren sogenannten Neuantrag online, telefonisch oder persönlich stellen oder schriftlich einreichen. Das Jobcenter prüft, ob Sie einen Anspruch auf Geldleistungen haben und hilft Ihnen bei der Arbeitsuche.
Bürgerinnen und Bürger aus den Städten Bedburg, Bergheim, Elsdorf und Kerpen
Die Bürgerinnen und Bürger aus den o.g. Städten werden vom Team Erstberatung Nord (Team 693) betreut.
Bürgerinnen und Bürger aus den Städten Brühl, Erftstadt, Hürth und Wesseling
Die Bürgerinnen und Bürger aus den o.g. Städten werden vom Team Erstberatung Süd (Team 694) betreut.
Bürgerinnen und Bürger aus den Städten Frechen und Pulheim sowie mit Selbstständigkeit
Die Bürgerinnen und Bürger aus den o.g. Städten sowie Selbstständige und deren Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft werden durch das Team Erstberatung Mitte / Selbstständige betreut.
Um Ihre Sicherheit zu gewährleisten, hat die Bundesagentur für Arbeit vorsorglich für alle Kundinnen und Kunden die Funktion, Adress- und Kontodaten online zu ändern, eingeschränkt. Aus diesem Grund wurde eine „technische Wartungsseite“ im Bereich der persönlichen Daten auf allen Online-Accounts eingerichtet.
Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen, sollte es hierbei zu längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten kommen.
Der Eingliederungszuschuss (EGZ) kann von Arbeitgebern jetzt auch ganz unkompliziert und papierlos online beantragt werden.
Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen und zum Onlineverfahren erhalten Sie HIER.
Gemeinsam mit Linda Simon (Vorsitzende des Personalrats), Hediye Evsan (Gleichstellungsbeauftragte) und Katharina Wersig (Schwerbehindertenvertretung) hat Birgit Jung (Geschäftsführerin) die neue Grundsatzerklärung gegen Gewalt für unser Jobcenter unterzeichnet. Sie verdeutlicht unmissverständlich…
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Seit dem 14. Januar 2025 können Bürgergeldbeziehende über die neue Jobcenter-App Anträge stellen, Unterlagen schicken und Veränderungen direkt mitteilen – natürlich datenschutzkonform. Nahezu alle Anliegen können ab jetzt über die neue Jobcenter-App erledigt werden. Damit wird die Jobcenter-App zum bevorzugten Kommunikationsweg der Zukunft. Die Jobcenter-App ermöglicht einen einfachen, mobilen und barrierefreien Zugriff auf die online verfügbaren Angebote des Jobcenters. Ab sofort steht die Jobcenter App für mobile Endgeräte im AppStore und bei Google Play (Suchwort "Jobcenter APP") zum Download bereit.