Herausgeber:
Jobcenter Rhein-Erft
Zentrale
Europaallee 33
50226 Frechen
02234 93698-201
02234 93698-100
E-Mail: Jobcenter-Rhein-Erftjobcenter-ge.de
Internet: www.jobcenter-rhein-erft.de
Das Jobcenter Rhein-Erft ist eine gemeinsame Einrichtung nach Artikel 91e Grundgesetz in Verbindung mit §§ 6d, 44 b Zweites Buch Sozialgesetzbuch.
Geschäftsführung:
Birgit Jung
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 55 Absatz 2 RStV bzw. § 18 Abs. 1 MStV:
Birgit Jung
Redaktion:
Daniel Baldauf, Referent der Geschäftsführung
Dienstleister:
maixit GbR, Nelihsen & von der Weiden, Aachen, maixit
Gestaltung:
Corina Clar, clarsicht.de
Fotos:
Zentrale Frechen, Geschäftsstelle Bedburg, Geschäftsstelle Bergheim, Geschäftsstelle Brühl, Geschäftsstelle Elsdorf, Geschäftsstelle Erftstadt, Geschäftsstelle Frechen, Geschäftsstelle Hürth, Geschäftsstelle Kerpen, Geschäftsstelle Pulheim, Geschäftsstelle Wesseling, Integration Point Bergheim, Integration Point Brühl / Jobcenter Rhein-Erft; Labor, Elektriker, Taschenrechner, Floristin, Bürotätigkeit mit Laptop, Schweißer, Kundenempfang, Telefon, digitale Welt, Tablet, Smartphone, Antrag, Pfeil / pixabay.com
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Datenschutz
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Der Eingliederungszuschuss (EGZ) kann von Arbeitgebern jetzt auch ganz unkompliziert und papierlos online beantragt werden.
Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen und zum Onlineverfahren erhalten Sie HIER.
Ab dem 22. Juli 2024 können Bürgerinnen und Bürger die digitalen Dienstleistungen (eServices) der Bundesagentur für Arbeit einfach und sicher auch mit der BundID nutzen. Dies umfasst Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter sowie der Familienkassen.
Weitere Informationen gibt es unter: https://www.arbeitsagentur.de/bundid-sicherer-zugang-zu-allen-eservices und https://id.bund.de/de
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Ab dem 15.03.2024 schließen wir die Geschäftsstelle in der Daimlerstr.10 in Elsdorf.
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Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (UkraineAufenthFGV)
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Seit dem 14. Januar 2025 können Bürgergeldbeziehende über die neue Jobcenter-App Anträge stellen, Unterlagen schicken und Veränderungen direkt mitteilen – natürlich datenschutzkonform. Nahezu alle Anliegen können ab jetzt über die neue Jobcenter-App erledigt werden. Damit wird die Jobcenter-App zum bevorzugten Kommunikationsweg der Zukunft. Die Jobcenter-App ermöglicht einen einfachen, mobilen und barrierefreien Zugriff auf die online verfügbaren Angebote des Jobcenters. Ab sofort steht die Jobcenter App für mobile Endgeräte im AppStore und bei Google Play (Suchwort "Jobcenter APP") zum Download bereit.