Jobcenter Rhein-ErftImpressum

Herausgeber:
Jobcenter Rhein-Erft
Zentrale
Europaallee 33
50226 Frechen

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E-Mail: Jobcenter-Rhein-Erftjobcenter-ge.de

Internet: www.jobcenter-rhein-erft.de

Das Jobcenter Rhein-Erft ist eine gemeinsame Einrichtung nach Artikel 91e Grundgesetz in Verbindung mit §§ 6d, 44 b Zweites Buch Sozialgesetzbuch.

Geschäftsführung:
Birgit Jung

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 55 Absatz 2 RStV bzw. § 18 Abs. 1 MStV:
Birgit Jung

Redaktion:
Daniel Baldauf, Referent der Geschäftsführung

Dienstleister:
maixit GbR, Nelihsen & von der Weiden, Aachen, maixit

Gestaltung:
Corina Clar, clarsicht.de

Fotos:
Zentrale Frechen, Geschäftsstelle Bedburg, Geschäftsstelle Bergheim, Geschäftsstelle Brühl, Geschäftsstelle Elsdorf, Geschäftsstelle Erftstadt, Geschäftsstelle Frechen, Geschäftsstelle Hürth, Geschäftsstelle Kerpen, Geschäftsstelle Pulheim, Geschäftsstelle Wesseling, Integration Point Bergheim, Integration Point Brühl / Jobcenter Rhein-Erft; Labor, Elektriker, Taschenrechner, Floristin, Bürotätigkeit mit Laptop, Schweißer, Kundenempfang, Telefon, digitale Welt, Tablet, Smartphone, Antrag, Pfeil / pixabay.com

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Aktuelles

15.03.2024 ACHTUNG: Schließung der Geschäftsstelle Elsdorf

Ab dem 15.03.2024 schließen wir die Geschäftsstelle in der Daimlerstr.10 in Elsdorf.
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01.03.2024 Umzug des Erstberatungsteams Süd

Das Erstberatungsteam Süd ab 04.03.2024 in der Alten Bonnstr. 2c in Brühl
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21.02.2024 Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine

Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (UkraineAufenthFGV)
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04.12.2023 Höhere Regelbedarfe in der Grundsicherung ab Januar 2024

Die Regelbedarfsstufen im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) werden zum 1. Januar 2024 angepasst. Der Regelbedarf für Erwachsene steigt auf 563 Euro, für Partner auf je 506 Euro. Mehr erfahren


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01.04.2019 Information des Jobcenters Rhein-Erft zu den Kosten der Unterkunft

In einem Urteil vom 03. Dezember 2018 hat das Sozialgericht (SG) Köln das „Schlüssige Konzept“ für die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für rechtswidrig erklärt.

Das o.g. Urteil des SG Köln ist noch nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Rhein-Erft Berufung eingelegt hat. In der…


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