Jobcenter Rhein-ErftArbeit

Wenn Sie Geld vom Jobcenter erhalten, unterstützen wir Sie bei der Arbeitssuche, ermöglichen Ihnen eine Qualifizierung oder fördern Sie durch andere Maßnahmen. Die Unterstützung erhalten Sie durch unsere Beraterinnen und Berater in der Arbeitsvermittlung (sogenannte Integrationsfachkräfte und Fallmanager/innen) und - je nach Thema - mit unseren Netzwerkpartnern. Damit das Jobcenter Sie bestmöglich unterstützen kann, müssen wir Ihren beruflichen Weg und Ihre aktuelle persönliche Situation kennen. Ebenso ist es wichtig, dass das Jobcenter und Sie gut zusammenarbeiten. 

Beratung auf Augenhöhe

Im Integrationsbereich (Arbeitsvermittlung, Fallmanagement) schließen Sie als leistungsberechtigte Person ab dem 01.07.2023 mit Ihrer Integrationsfachkraft keine Eingliederungsvereinbarungen mehr, sondern Sie erstellen gemeinsam einen sogenannten Kooperationsplan. Im Kooperationsplan steht, welche Schritte Sie auf dem Weg zum Erreichen Ihres Ziels gehen möchten und wie das Jobcenter Sie dabei unterstützt. Sollte es bei der Erstellung oder Fortschreibung eines Kooperationsplanes zu Meinungsverschiedenheit kommen, haben Sie als leistungsberechtigte Person die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.

Beratung für jede Lebenslage

Um Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu ermöglichen, sind viele unserer Beraterinnen und Berater spezialisiert. Dafür haben wir besondere Beratungsteams.

Sie sind unter 25 Jahre alt und haben noch keine abgeschlossene Ausbildung oder keinen Arbeitsplatz? Gemeinsam stellen wir die Weichen für Ihre berufliche Zukunft!

U25-Beratungsteams des Jobcenters Rhein-Erft

Team Beratung U25 Nord für die Städte Bedburg, Bergheim, Elsdorf, Kerpen und Pulheim
Team Beratung U25 Süd für die Städte Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth und Wesseling
 

Berufsinformationszentrum Brühl

Berufsinformationszentrum
Wilhelm-Kamm-Str. 1 (1. Etage)
50321 Brühl
E-Mail: bruehl.bizarbeitsagentur.de
02232 9461-297 oder -298
 

Berufsberatung der Agentur für Arbeit Brühl

Geschäftsstelle Brühl
Wilhelm-Kamm-Str. 1
50321 Brühl

Geschäftsstelle Bergheim
Kölner Str. 16
50126 Bergheim

Geschäftsstelle Frechen
Ernst-Heinrich-Geist-Str. 5
50226 Frechen

0800 4555500

Sie interessieren Sich für eine berufliche Weiterbildung oder wollen einen Berufsabschluss nachholen?

Sprechen Sie gerne mit Ihrer/m Berater/in über Unterstützungsmöglichkeiten. Bei Fragen rund um das Thema "Berufliche Weiterbildung" können Sie sich gerne an das Team Förderung der beruflichen Weiterbildung wenden. 

Das Team Integration plus berät Sie in einer Intensivbetreuung und stellt einen unmittelbaren Kontakt zu Arbeitgebern her.

Das Team Inklusion unterstützt Sie gezielt. bei einer einer Schwerbehinderung, einer Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen und/oder einem beruflichen Rehabilitationsbedarf bietet. Das Team arbeitet mit dem Reha-Team der Agentur für Arbeit und Netzwerkpartnern zusammen, um eine gemeinsame Lösung für Ihre Themen zu finden. 

Wenn Sie schon länger arbeitslos sind und wollen wieder arbeiten? Das Jobcenter hat Sie über besondere Angebote gezielt unterstützen. 

"Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II)
Sie sind mindestens 25 Jahre alt, Sie bekommen seit mindestens sechs Jahren (oder wenn Sie alleinerziehend oder schwerbehindert sind seit fünf Jahren) Geld vom Jobcenter und haben in der Vergangenheit nur kurzfristig gearbeitet. 

"Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" (§ 16e SGB II)
Sie sind mindestens 25 Jahre alt und sind seit mindestens zwei Jahren arbeitslos. 

Sie interessieren sich für die besonderen Angebote? Dann fragen Sie gerne bei Ihrer/m Berater/in nach. 

Als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber können Sie Ihre Fragen rund um das Thema "Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt" an das zuständige Team Teilhabe am Arbeitsmarkt richten.

Sie sind selbstständig und müssen Geld vom Jobcenter erhalten? Das Team Selbstständige unterstützt Sie gezielt mit besonderen Angeboten.

Sie benötigen zum ersten Mal Geld vom Jobcenter oder haben länger als 6 Monate kein Geld vom Jobcenter erhalten? Das Team Erstberatung Nord und das Team Erstberatung Süd sind die erste Anlaufstelle im Jobcenter für Geld und Arbeit (Neuantrag).

Sie interessieren sich für gleiche Chancen im Beruf (Vereinbarkeit von Familie und Beruf) und möchten sich über Beratungs- und Fördermöglichkeiten informieren? Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt kann Ihnen weiterhelfen. 

Sie sind Arbeitgeber und benötigen eine Unterstützung bei der Personalrekrutierung oder möchten sich über Fördermöglichkeiten informieren? Der gemeinsame Arbeitgeberservice steht Ihnen zur Verfügung. 

Online-Portale der Bundesagentur für Arbeit

JOBBÖRSEDas größte Online-Stellenportal Deutschlands

BERUFENETBerufe von A bis Z

BERUFETVDas Filmportal der Bundesagentur für Arbeit

KURSNET. Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung

planet-beruf.de. Mein Start in die Ausbildung

abiDein Weg in Studium und Beruf

studienwahl.deOffizieller Studienführer für Deutschland 

LERNBÖRSEKostenloses Online-Training der Bundesagentur für Arbeit

Aktuelles

15.03.2024 ACHTUNG: Schließung der Geschäftsstelle Elsdorf

Ab dem 15.03.2024 schließen wir die Geschäftsstelle in der Daimlerstr.10 in Elsdorf.
mehr

01.03.2024 Umzug des Erstberatungsteams Süd

Das Erstberatungsteam Süd ab 04.03.2024 in der Alten Bonnstr. 2c in Brühl
mehr

21.02.2024 Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine

Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (UkraineAufenthFGV)
mehr

04.12.2023 Höhere Regelbedarfe in der Grundsicherung ab Januar 2024

Die Regelbedarfsstufen im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) werden zum 1. Januar 2024 angepasst. Der Regelbedarf für Erwachsene steigt auf 563 Euro, für Partner auf je 506 Euro. Mehr erfahren


mehr

01.04.2019 Information des Jobcenters Rhein-Erft zu den Kosten der Unterkunft

In einem Urteil vom 03. Dezember 2018 hat das Sozialgericht (SG) Köln das „Schlüssige Konzept“ für die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für rechtswidrig erklärt.

Das o.g. Urteil des SG Köln ist noch nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Rhein-Erft Berufung eingelegt hat. In der…


mehr