Wenn Sie Geld vom Jobcenter erhalten, unterstützen wir Sie bei der Arbeitssuche, ermöglichen Ihnen eine Qualifizierung oder fördern Sie durch andere Maßnahmen. Die Unterstützung erhalten Sie durch unsere Beraterinnen und Berater in der Arbeitsvermittlung (sogenannte Integrationsfachkräfte und Fallmanager/innen) und - je nach Thema - mit unseren Netzwerkpartnern. Damit das Jobcenter Sie bestmöglich unterstützen kann, müssen wir Ihren beruflichen Weg und Ihre aktuelle persönliche Situation kennen. Ebenso ist es wichtig, dass das Jobcenter und Sie gut zusammenarbeiten.
Im Integrationsbereich (Arbeitsvermittlung, Fallmanagement) schließen Sie als leistungsberechtigte Person ab dem 01.07.2023 mit Ihrer Integrationsfachkraft keine Eingliederungsvereinbarungen mehr, sondern Sie erstellen gemeinsam einen sogenannten Kooperationsplan. Im Kooperationsplan steht, welche Schritte Sie auf dem Weg zum Erreichen Ihres Ziels gehen möchten und wie das Jobcenter Sie dabei unterstützt. Sollte es bei der Erstellung oder Fortschreibung eines Kooperationsplanes zu Meinungsverschiedenheit kommen, haben Sie als leistungsberechtigte Person die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.
Um Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu ermöglichen, sind viele unserer Beraterinnen und Berater spezialisiert. Dafür haben wir besondere Beratungsteams.
Sie sind unter 25 Jahre alt und haben noch keine abgeschlossene Ausbildung oder keinen Arbeitsplatz? Gemeinsam stellen wir die Weichen für Ihre berufliche Zukunft!
U25-Beratungsteams des Jobcenters Rhein-Erft
Team Beratung U25 Nord für die Städte Bedburg, Bergheim, Elsdorf, Kerpen und Pulheim
Team Beratung U25 Süd für die Städte Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth und Wesseling
Berufsinformationszentrum Brühl
Berufsinformationszentrum
Wilhelm-Kamm-Str. 1 (1. Etage)
50321 Brühl
E-Mail: bruehl.bizarbeitsagentur.de
02232 9461-297 oder -298
Berufsberatung der Agentur für Arbeit Brühl
Geschäftsstelle Brühl
Wilhelm-Kamm-Str. 1
50321 Brühl
Geschäftsstelle Bergheim
Kölner Str. 16
50126 Bergheim
Geschäftsstelle Frechen
Ernst-Heinrich-Geist-Str. 5
50226 Frechen
0800 4555500
Sie interessieren Sich für eine berufliche Weiterbildung oder wollen einen Berufsabschluss nachholen?
Sprechen Sie gerne mit Ihrer/m Berater/in über Unterstützungsmöglichkeiten. Bei Fragen rund um das Thema "Berufliche Weiterbildung" können Sie sich gerne an das Team Förderung der beruflichen Weiterbildung wenden.
Das Team Integration plus berät Sie in einer Intensivbetreuung und stellt einen unmittelbaren Kontakt zu Arbeitgebern her.
Das Team Inklusion unterstützt Sie gezielt. bei einer einer Schwerbehinderung, einer Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen und/oder einem beruflichen Rehabilitationsbedarf bietet. Das Team arbeitet mit dem Reha-Team der Agentur für Arbeit und Netzwerkpartnern zusammen, um eine gemeinsame Lösung für Ihre Themen zu finden.
Wenn Sie schon länger arbeitslos sind und wollen wieder arbeiten? Das Jobcenter hat Sie über besondere Angebote gezielt unterstützen.
"Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II)
Sie sind mindestens 25 Jahre alt, Sie bekommen seit mindestens sechs Jahren (oder wenn Sie alleinerziehend oder schwerbehindert sind seit fünf Jahren) Geld vom Jobcenter und haben in der Vergangenheit nur kurzfristig gearbeitet.
"Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" (§ 16e SGB II)
Sie sind mindestens 25 Jahre alt und sind seit mindestens zwei Jahren arbeitslos.
Sie interessieren sich für die besonderen Angebote? Dann fragen Sie gerne bei Ihrer/m Berater/in nach.
Als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber können Sie Ihre Fragen rund um das Thema "Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt" an das zuständige Team Teilhabe am Arbeitsmarkt richten.
Sie sind selbstständig und müssen Geld vom Jobcenter erhalten? Das Team Selbstständige unterstützt Sie gezielt mit besonderen Angeboten.
Sie benötigen zum ersten Mal Geld vom Jobcenter oder haben länger als 6 Monate kein Geld vom Jobcenter erhalten? Das Team Erstberatung Nord und das Team Erstberatung Süd sind die erste Anlaufstelle im Jobcenter für Geld und Arbeit (Neuantrag).
Sie interessieren sich für gleiche Chancen im Beruf (Vereinbarkeit von Familie und Beruf) und möchten sich über Beratungs- und Fördermöglichkeiten informieren? Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt kann Ihnen weiterhelfen.
Sie sind Arbeitgeber und benötigen eine Unterstützung bei der Personalrekrutierung oder möchten sich über Fördermöglichkeiten informieren? Der gemeinsame Arbeitgeberservice steht Ihnen zur Verfügung.
JOBBÖRSE. Das größte Online-Stellenportal Deutschlands
BERUFENET. Berufe von A bis Z
BERUFETV. Das Filmportal der Bundesagentur für Arbeit
KURSNET. Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung
planet-beruf.de. Mein Start in die Ausbildung
abi. Dein Weg in Studium und Beruf
studienwahl.de. Offizieller Studienführer für Deutschland
LERNBÖRSE. Kostenloses Online-Training der Bundesagentur für Arbeit
Ab dem 14.01.2025 wird unsere neue Jobcenter-App zur Verfügung stehen. Damit können Sie zukünftig direkt über Ihr Smartphone Dateien hochladen, Termine vereinbaren, sich über Veranstaltungen und aktuelle Neuigkeiten informieren.
Ab dem 22. Juli 2024 können Bürgerinnen und Bürger die digitalen Dienstleistungen (eServices) der Bundesagentur für Arbeit einfach und sicher auch mit der BundID nutzen. Dies umfasst Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter sowie der Familienkassen.
Weitere Informationen gibt es unter: https://www.arbeitsagentur.de/bundid-sicherer-zugang-zu-allen-eservices und https://id.bund.de/de
Buchen Sie einfach einen telefonischen Beratungstermin
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Wegen Umbauarbeiten vom 25.11-29.11.2024 geschlossen
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Es hat sich eine Erleichterung bei der Zeugnisanerkennung von mittleren Schulabschlüssen ergeben. Die Allgemeinverfügung (siehe Anlage) der Bezirksregierung Köln ermöglicht in Einzelfällen, dass für die Länder Algerien, Indien, Iran, Marokko, Tunesien, Türkei und der Ukraine beim Vorliegen…
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Ab dem 15.03.2024 schließen wir die Geschäftsstelle in der Daimlerstr.10 in Elsdorf.
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Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (UkraineAufenthFGV)
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Weitere Informationen erhalten Sie auch hier: https://www.jobcenter-rhein-erft.de/service.html