Die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterbreitet den Jobcentern Angebote, um sie bei ihrer Aufgabenwahrnehmung zu unterstützen. Es ist die rechtswirksame Übertragung von Aufgaben und hoheitlichen Befugnissen der Jobcenter auf die BA zu gewährleisten. Gemäß des Beschlusses der Trägerversammlung sind folgenden Dienst- und Serviceleistungen für operative Aufgaben gemäß § 44b Abs. 4 und 5 SGB II bei der Bundesagentur für Arbeit eingekauft:
Ziel:
Grundlegende Aufgabenerledigung:
Bewerberseitige Ausbildungsvermittlung gemäß den von der BA festgelegten Standards
Ausbildungsvermittlung (arbeitgeber-/stellenorientiert)
Ziel:
Wirtschaftlicher und qualitativ hochwertiger Einkauf von Arbeitsmarktdienstleistungen durch die Regionalen Einkaufszentren (REZ) unter Beachtung der bedarfsträgerspezifischen Anforderungen, vergaberechtskonformer Durchführung von Beschaffungsverfahren und bedarfsträgerorientierter Vertragsabwicklung und -betreuung.
Grundlegende Aufgabenerledigung:
Ziel:
Entscheidungshilfe für Auftraggeberinnen/Auftraggeber; Unterstützung der Beratungs- und Vermittlungsarbeit des operativen Bereichs; sozialmedizinische Information und Beratung der Kundinnen/Kunden.
Grundlegende Aufgabenerledigung:
Ziel:
Unterstützung der Beratungs- und Vermittlungsarbeit des operativen Bereichs sowie Wahrnehmung betriebspsychologischer Aufgaben.
Grundlagende Aufgabenerledigung:
Ziel:
Unterstützung der Beratungs- und Vermittlungsarbeit des operativen Bereichs. Sicherstellung der Einhaltung von technischen und arbeitswissenschaftlichen Kriterien unter Beachtung von Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Kostenangemessenheit.
Grundlegende Aufgabenerledigung:
Die Beschreibung des operativen Angebotes (Aktivitäten) deckt nachfolgende Schwerpunkte ab.
Arbeitgeberberatung und Beratung von Fachkräften der gE sowie für Menschen mit Handicap
Ziel:
Ziel des Fachbereichs Inkasso ist es, für die gE auf der Basis der haushaltsrechtlichen Best-immungen des Bundes ein optimales Einziehungsergebnis zu erreichen. Der Fachbereich Inkasso wird im Rahmen der Aufgabenübertragung nach § 44b Abs. 4 Satz 1 SGB II für die gE tätig und zieht für diese unter anderem Rückforderungen aus Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, Kosten der Unterkunft, Mehrbedarf (z. B. Warmwasser) und Darlehen nach § 42a SGB II ein. Zudem zieht der Inkasso-Service nach § 33 SGB II übergegangene Unterhaltsansprüche ein, soweit das Modul „Einziehung von rückständigem Unterhalt“ gewählt wurde.
Grundlegende Aufgabenerledigung:
Ziel:
Zur eigenständigen Erstellung von Medien- und Druckerzeugnissen im Corporate Design der Jobcenter wird das Web-to-Print-System JC-MediaNet für die gE bereitgestellt. Durch Corporate-Design-konforme Vorlagen können in kurzer Zeit individuelle Printprodukte und barrierefreie Online-Produkte in Eigenregie erstellt werden. Zudem können die gE ihre individuelle Hausfarbe hinterlegen und somit Medien- und Druckerzeugnisse in ihrer eigenen Farbe erstellen. Die Rahmenvertragsdruckereien der BA garantieren eine kostengünstige und hochwertige Druck-Produktion.
Grundlegende Aufgabenerledigung:
Ziel:
Die Verfolgung der Regressansprüche wird durch den Aufgabenbereich Regress im Operativen Service wahrgenommen; Gründe:
Grundlegende Aufgabenerledigung:
Ziel:
Entlastung der operativen Bereiche der gE durch überwiegend fallabschließende Klärung von telefonischen Kundenanfragen, Anfragen per E-Mail sowie anderen Unterstützungsleis-tungen unter Beachtung des Sozialdatenschutzes und Sicherstellung der Erreichbarkeit.
Inboundtelefonie – Annahme von telefonischen Kundenanliegen
Lastverteilung zwischen gE und SC
Maßnahmen zur Lastverteilung zwischen der gE und dem SC, z.B. durch gezielte Übernahme von Vorgängen durch die gE
Voiceboxen außerhalb der Servicezeit
Outboundtelefonie – gezielte Anrufe zu vordefinierten Themen an ausgewählte Kundengruppen
Bearbeitung digitaler Kundenanliegen
Sachbearbeitende Aufgaben
Bearbeitung von Überschneidungsmitteilungen (DALG II)
Ab dem 22. Juli 2024 können Bürgerinnen und Bürger die digitalen Dienstleistungen (eServices) der Bundesagentur für Arbeit einfach und sicher auch mit der BundID nutzen. Dies umfasst Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter sowie der Familienkassen.
Weitere Informationen gibt es unter: https://www.arbeitsagentur.de/bundid-sicherer-zugang-zu-allen-eservices und https://id.bund.de/de
Es hat sich eine Erleichterung bei der Zeugnisanerkennung von mittleren Schulabschlüssen ergeben. Die Allgemeinverfügung (siehe Anlage) der Bezirksregierung Köln ermöglicht in Einzelfällen, dass für die Länder Algerien, Indien, Iran, Marokko, Tunesien, Türkei und der Ukraine beim Vorliegen…
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Ab dem 15.03.2024 schließen wir die Geschäftsstelle in der Daimlerstr.10 in Elsdorf.
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Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (UkraineAufenthFGV)
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In einem Urteil vom 03. Dezember 2018 hat das Sozialgericht (SG) Köln das „Schlüssige Konzept“ für die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für rechtswidrig erklärt.
Das o.g. Urteil des SG Köln ist noch nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Rhein-Erft Berufung eingelegt hat. In der…