Über unsDienstleistungseinkauf

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterbreitet den Jobcentern Angebote, um sie bei ihrer Aufgabenwahrnehmung zu unterstützen. Es ist die rechtswirksame Übertragung von Aufgaben und hoheitlichen Befugnissen der Jobcenter auf die BA zu gewährleisten. Gemäß des Beschlusses der Trägerversammlung sind folgenden Dienst- und Serviceleistungen für operative Aufgaben gemäß § 44b Abs. 4 und 5 SGB II bei der Bundesagentur für Arbeit eingekauft:

LAUFZEIT VOM 01.01.2021 BIS 31.12.2023

Ziel:

  • Zusammenführung von Ausbildungsuchenden mit Arbeitgebern zur Begründung eines betrieblichen Ausbildungsverhältnisses (auch überregional).
  • Bedarfsgerechte Unterstützung von ausbildungsuchenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) bei der Integration in Ausbildung.
  • Hohe Qualität der Leistungserbringung aufgrund gesicherter prozessualer und fachlicher Standards in der Ausbildungsvermittlung, Steigerung der Kundenzufriedenheit, kontinuierliche Betreuung der eLb an der ersten Schwelle durch zertifizierte Berufsberaterinnen und Berufsberater vor dem Erwerbsleben.

 

Grundlegende Aufgabenerledigung:

Bewerberseitige Ausbildungsvermittlung gemäß den von der BA festgelegten Standards

  • Durchführung eines Profiling mit Erhebung der vermittlungsrelevanten Stärken und Schwächen
  • Dokumentation des Ergebnisses des Profiling
  • Feststellung von Ausbildungsreife und Berufseignung
  • Bei Bedarf Einschaltung der Fachdienste ÄD/BPS (z. B. zur Beurteilung von vermittlungs-relevanten Schwächen oder zur Eignungsklärung)
  • Auswertung der ärztlichen und psychologischen Gutachten (ÄG/PG) und Besprechung mit der/dem eLb
  • Ggf. Erarbeitung von beruflichen Alternativen mit der/dem eLb unter Berücksichtigung einer klischeefreien Berufswahl
  • Kultur- und migrationssensible Integrationsarbeit: spezifische kulturelle Kompetenzen erfassen und für den Vermittlungsprozess nutzen
  • Hinweis auf Verbesserung von Vermittlungschancen durch mehr regionale Mobilität und/oder berufliche Flexibilität
  • Absprache mit der/dem eLb, wie die Vermittlungshemmnisse abgebaut werden können
  • Erstellung eines Stellengesuchs Typ Ausbildung für die mit der/dem eLb vereinbarten Berufswünsche
  • Klärung der (über-)regionalen Vermittlungswünsche
  • Besprechung von Möglichkeiten zur Steigerung der Mobilität in Absprache mit dem zuständigen pAp
  • Festlegung des Veröffentlichungsstatus des Stellengesuchs Typ Ausbildung in der JOB-BÖRSE in Absprache mit der/dem eLb
  • Regelmäßige Prüfung der Vermittlungsmöglichkeiten, auch außerhalb von Beratungsgesprächen, und Übermittlung der Vermittlungsvorschläge (VV) an die/den eLb
  • Ermittlung der aktuellen Sanktionierungssituation zur korrekten Auswahl der Rechtsfolgebelehrungen bei der Erstellung von Einladungen oder VV
  • Fallangemessene Einbeziehung des Suchassistenten und der Stellenempfehlung zur Verbesserung der Vermittlungschancen
  • Ggf. Abstimmung der Förderplanung mit dem Jobcenter (JC)
  • Sichtung und Besprechung von Bewerbungsunterlagen der/des eLb
  • Aushändigung des schriftlichen Beratungsprotokolls an die/den eLb
  • Regelmäßige Aktualisierung der Vermittlungswünsche der/des eLb
  • Überprüfung und Nachhaltung der mit der/dem eLb vereinbarten Aktivitäten Nachhaltung der VV, einschließlich der Prüfung auf vermittlungs- bzw. sanktionsrelevante Tatbestände; Information des JC bei Verdacht auf einen Sanktionstatbestand
  • Dokumentation der beratungs-, vermittlungs- oder förderrelevanten Sachverhalte
  • regelmäßige Information des JC und Abstimmung mit dem JC, insbesondere bei fehlender Mitwirkung oder auftretenden Schwierigkeiten

 

Ausbildungsvermittlung (arbeitgeber-/stellenorientiert) 

  • Aktivitäten zur Akquise von Ausbildungsstellenangeboten
  • Entgegennahme und Betreuung aller gemeldeten Ausbildungsstellenangebote Erstellung eines aussagefähigen Ausbildungsstellenprofils gemäß Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Einschätzung der Besetzungschancen von Ausbildungsstellen und Entwicklung von Besetzungsstrategien (Ausrichtung auf den regionalen Ausbildungsmarkt und das vorhandene Bewerberpotenzial)
  • Bedarfsorientierte Vorauswahlgespräche mit Ausbildungsuchenden
  • Unterbreitung von VV durch den AG-S
  • Ergebnis-/Erfolgsüberprüfung und Nachbetrachtung unterbreiteter VV
  • Weiterleitung oder Vermittlung von Arbeitgeber-Förderfragen an das JC zur Erhöhung der Integrationschancen von Ausbildungsuchenden Veranstaltungen und Netzwerkaktivitäten zur Unterstützung des Ausbildungs- und Arbeitsmarktausgleichs

Ziel:

Wirtschaftlicher und qualitativ hochwertiger Einkauf von Arbeitsmarktdienstleistungen durch die Regionalen Einkaufszentren (REZ) unter Beachtung der bedarfsträgerspezifischen Anforderungen, vergaberechtskonformer Durchführung von Beschaffungsverfahren und bedarfsträgerorientierter Vertragsabwicklung und -betreuung.

 

Grundlegende Aufgabenerledigung:

  • Erstellung von Marktanalysen
  • Beratung bei geschäftspolitischen Entscheidungen durch Aufzeigen von alternativen Beschaffungslösungen sowie überregionalen Einkaufs- und Bündelungsmöglichkeiten
  • Beratung und Unterstützung des Bedarfsträgers bei der Standardisierung von Leistungen und Produktsortimenten sowie bei der Zeit- und Mengenplanung von Beschaffungsvorhaben
  • Erstellung von Leistungsbeschreibungen inklusive Leistungsverzeichnis/Losblatt auf Basis von Vorgaben des Bedarfsträgers
  • Durchführung von Vergabeverfahren mit wirtschaftlichen Losgrößen gemäß der gesetzlichen Vorschriften
  • Bearbeitung von Rügeverfahren
  • Mitwirkung bei Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren
  • Vertretung der gE in Vergabenachprüfungsverfahren und gerichtlichen Verfah-ren, soweit rechtlich zulässig (beinhaltet nicht die Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten sowie die Übernahme sonstiger behördlicher Gebühren)
  • Vertragsabwicklung und Vertragsbetreuung Erarbeitung von standardisierten Verträgen, Vertragsbedingungen und Einzelverträgen
  • Definition von Qualitätsstandards für ein Dienstleistungsmanagement in Zusammenarbeit mit dem Bedarfsträger
  • Betreuung der Geschäftsbeziehungen zu Dritten (Träger/Beauftragte) zur Überwachung der Qualitätsstandards
  • Vertragsrechtliche Abwicklung und Koordination der in der Einkaufsorganisation abgeschlossenen Verträge sowie der Bearbeitung wesentlicher Vertragsstörungen (Deeskalationskonzept)
  • Herstellung von Transparenz über die Bewertung der Lieferanten nach standardisierten Kriterien und sukzessive Einbeziehung von Bewertungsergebnissen in das Vergabeverfahren im Rahmen des Lieferantenmanagements. Hierfür sind standardisierte Rückmeldungen der gE zu Maßnahmedurchführung und Maßnahmeerfolg erforderlich.

Ziel:

Entscheidungshilfe für Auftraggeberinnen/Auftraggeber; Unterstützung der Beratungs- und Vermittlungsarbeit des operativen Bereichs; sozialmedizinische Information und Beratung der Kundinnen/Kunden.

 

Grundlegende Aufgabenerledigung:

  • Auswertung medizinischer Unterlagen
  • Beiziehung medizinischer Unterlagen
  • Erhebung der Krankheitsvorgeschichte und körperliche Untersuchung
  • Veranlassung und Auswertung von Zusatzuntersuchungen und Zusatzbegutachtungen
  • Schriftliche Abfassung der Produkte aus den unten aufgeführten modularen Angeboten
  • Sozialmedizinische Beratung der Partner im operativen Bereich und der Kundinnen/Kunden
  • Beteiligung an der Kundendifferenzierung, am Profiling und am Case-Management
  • Beurteilen von Arbeitsplätzen unter medizinischen Gesichtspunkten
  • Kooperation mit den Medizinischen Diensten anderer Sozialleistungsträgerinnen/-träger im Rahmen der sozialmedizinischen Beratung und Begutachtung von Kundinnen und Kunden Aufgaben des Ärztlichen Dienstes

Ziel:
Unterstützung der Beratungs- und Vermittlungsarbeit des operativen Bereichs sowie Wahrnehmung betriebspsychologischer Aufgaben.

 

Grundlagende Aufgabenerledigung:

  • Fallbesprechung
  • gemeinsame Fallbearbeitung
  • Psychologische Auswahlbegutachtung
  • Psychologische Begutachtung
  • Psychologische Begutachtung von Sinnesbeeinträchtigten
  • Psychologische Beratung
  • Studienfeldbezogene Beratungs-Testserie (SFBT)
  • Berufswahltest (BWT)
  • Deutsch-Test (schriftliche Sprachkompetenz)
  • Psychologische Begutachtung zur Feststellung der Deutschkenntnisse (mündliche Sprachkompetenz, falls schon möglich Ergänzung um Erfassung der schriftlichen Deutschkenntnisse)
  • Organisationsinterne Dienstleistungen

 

Kompetenz-Dienstleistungen:

  • Fragebogen zur Selbsteinschätzung von Verhalten im Berufsleben
  • Test zur Erfassung der Auffassungsgabe
  • Begutachtung der Leistungsorientierung
  • Assessment Center zur Erfassung sozial-kommunikativer Kompetenzen

Ziel:

Unterstützung der Beratungs- und Vermittlungsarbeit des operativen Bereichs. Sicherstellung der Einhaltung von technischen und arbeitswissenschaftlichen Kriterien unter Beachtung von Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Kostenangemessenheit.

 

Grundlegende Aufgabenerledigung:

Die Beschreibung des operativen Angebotes (Aktivitäten) deckt nachfolgende Schwerpunkte ab.

Arbeitgeberberatung und Beratung von Fachkräften der gE sowie für Menschen mit Handicap

  • behindertengerechte Gestaltung von Arbeits-, Ausbildungsplätzen
  • angepasste Arbeitsabläufe
  • barrierefreie Gestaltung von Gebäuden und Zuwegungen
  • Mitwirkung bei der Überprüfung der räumlichen und technischen Ausstattung von Bildungsträgern
  • Beratung bei Vermittlungshemmnissen
  • Beratung zur Beibehaltung oder Erlangung der Mobilität behinderter Menschen
  • Beurteilung von Aufwand und Kosten bei Arbeitsgelegenheiten Die Beratung und Begutachtung erfolgt in Form von
  • Einzelberatungen, Einzelbegutachtungen
  • Teamberatungen und Expertengesprächen
  • Fachbezogenen Informations- und Schulungsveranstaltungen

Ziel:

Ziel des Fachbereichs Inkasso ist es, für die gE auf der Basis der haushaltsrechtlichen Best-immungen des Bundes ein optimales Einziehungsergebnis zu erreichen. Der Fachbereich Inkasso wird im Rahmen der Aufgabenübertragung nach § 44b Abs. 4 Satz 1 SGB II für die gE tätig und zieht für diese unter anderem Rückforderungen aus Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, Kosten der Unterkunft, Mehrbedarf (z. B. Warmwasser) und Darlehen nach § 42a SGB II ein. Zudem zieht der Inkasso-Service nach § 33 SGB II übergegangene Unterhaltsansprüche ein, soweit das Modul „Einziehung von rückständigem Unterhalt“ gewählt wurde.

 

Grundlegende Aufgabenerledigung:

  • automatisierte Mahnprozesse
  • individueller Kontakt mit Schuldnern
  • Treffen von haushaltsrechtlichen Entscheidungen im Rahmen der übertragenen Bewirtschaftungsbefugnisse
  • Annahme von freiwilligen Zahlungen aus unpfändbarem Einkommen und Vermögen
  • individueller Kontakt mit Dritten
  • Auskünfte im Zusammenhang mit dem Einziehungsverfahren (telefonisch oder schriftlich)
  • Bei Eingang Widerspruch gegen einen vom Inkasso-Service erlassenen Verwaltungsakt: Prüfung und Entscheidung über Vorwegabhilfe
  • Bei Wahl des entsprechenden Moduls „Bearbeitung von Widersprüchen und gerichtlichen Verfahren“ (Festsetzung von Mahngebühren und Entscheidungen zu haushaltsrechtlichen Maßnahmen) und Nichtabhilfe im Wege der Vorwegabhilfe
  • bei Bedarf die Einleitung von öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Zwangsvollstreckungen
  • Beendigung der Vollstreckung
  • Entscheidung über die Fortführung des Einziehungsverfahrens
  • Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung
  • Weiterverfolgung gegen mögliche Erben
  • Haftung von Unternehmen
  • Bei Wahl des Moduls „Einziehung vom rückständigen Unterhalt“ werden alle vorgenannten Aufgaben des Inkasso-Service durch spezialisierte Serviceeinheiten der Inkasso-Sachbearbeitung für Forderungen aus rückständigem Unterhalt übernommen.

Ziel:

Zur eigenständigen Erstellung von Medien- und Druckerzeugnissen im Corporate Design der Jobcenter wird das Web-to-Print-System JC-MediaNet für die gE bereitgestellt. Durch Corporate-Design-konforme Vorlagen können in kurzer Zeit individuelle Printprodukte und barrierefreie Online-Produkte in Eigenregie erstellt werden. Zudem können die gE ihre individuelle Hausfarbe hinterlegen und somit Medien- und Druckerzeugnisse in ihrer eigenen Farbe erstellen. Die Rahmenvertragsdruckereien der BA garantieren eine kostengünstige und hochwertige Druck-Produktion. 

 

Grundlegende Aufgabenerledigung: 

  • Bereitstellung und Betrieb des JC-MediaNet (Mandant zum BA-MediaNet) für die gE
  • Einrichtung von Benutzerkennungen mit unterschiedlichen Rollen und Berechtigungen
  • Einspielung des jeweiligen JC-Logos in das JC-MediaNet bei Bereitstellung des Logos im EPS-Format (vollständig vektorisiert) durch die gE
  • Bereitstellung von Corporate-Design-konformen Vorlagen (Templates) für Flyer, Broschüren, Poster, Visitenkarten etc. in allen gängigen Druckformaten
  • Bereitstellung einer Bilddatenbank (JC-MediaThek) mit lizensierten Bildern und Grafiken. Der Zugriff auf den Bildbestand erfolgt im Rahmen der Erstellung eines Medien- und Druckerzeugnisses im JC-MediaNet. Die Nutzungsrechte werden ausschließlich zu diesem Zweck eingeräumt. Eine weitergehende Einräumung von Nutzungsrechten, insbesondere die Vereinbarung von Nutzungsrechten zwischen Jobcenter und Dritten, ist rechtlich nicht möglich und nicht gestattet.
  • Angebot zur Konvertierung von Bildern und Grafiken in Druckqualität
  • Zentrale Anwenderunterstützung (Support) während den normalen Geschäftszeiten; des Weiteren stehen den Anwendern ein Hilfesystem, Handbücher, FAQ und Lernvideos zur Verfügung
  • Einweisungen durch die MediaNet-Administration. An welchem Ort die Einweisung stattfindet, wird zwischen gE und MediaNet-Administration vereinbart. 

Ziel:

Die Verfolgung der Regressansprüche wird durch den Aufgabenbereich Regress im Operativen Service wahrgenommen; Gründe:

  • Verbesserung der Feststellung und Abwicklung der Schadenersatzansprüche
  • Steigerung der Regress-Einnahmen durch Bündelung und Nutzung vorhandener Kompetenzen

 

Grundlegende Aufgabenerledigung: 

  • Einleitung und Bearbeitung der Regressverfahren Regressiert werden neben Arbeitslosengeld II (Alg II) alle von den gE im Rahmen des SGB II erbrachten Leistungen (Leistungen zum Lebensunterhalt, einschl. Kosten der Unterkunft, Eingliederungsleistungen) soweit die Erbringung dieser Leistungen kausal auf das schädigende Ereignis zurückzuführen ist.
  • Durchführung der gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren bzw. Mitwirkung bei diesen
  • Führung von Vergleichsverhandlungen/Sammelbesprechungen
  • Zusammenarbeit mit Regress-Stellen anderer Sozialversicherungsträger
  • Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten

LAUFZEIT VOM 01.01.2023 BIS 31.12.2024

Ziel:
Entlastung der operativen Bereiche der gE durch überwiegend fallabschließende Klärung von telefonischen Kundenanfragen, Anfragen per E-Mail sowie anderen Unterstützungsleis-tungen unter Beachtung des Sozialdatenschutzes und Sicherstellung der Erreichbarkeit.

Inboundtelefonie – Annahme von telefonischen Kundenanliegen

  • Erteilung allgemeiner Auskünfte ohne Kundenbezug
  • Fallbezogene Auskünfte mit Kundenbezug
  • Informationen und Anliegen der Anruferinnen/Anrufer entgegennehmen und in den entsprechenden Fachverfahren dokumentieren, ggf. per Aufgabe, eAkte-Import oder Outlook-Ticket betroffene Teams informieren
  • Aufnahme und ggf. Bearbeitung von Veränderungsmitteilungen der Kundin-nen/Kunden und Berechtigten
  • Terminierung
  • Online-Unterstützung
  • Versand von Unterlagen
  • Kundenreaktionsmanagement
  • Anzeige von Leistungsmissbrauch
  • Gebärdentelefonie


Lastverteilung zwischen gE und SC
Maßnahmen zur Lastverteilung zwischen der gE und dem SC, z.B. durch gezielte Übernahme von Vorgängen durch die gE


Voiceboxen außerhalb der Servicezeit


Outboundtelefonie – gezielte Anrufe zu vordefinierten Themen an ausgewählte Kundengruppen 

  • Kundinnen/Kunden auf Veranstaltungen hinweisen
  • erweiterte Aufnahme von Datensätzen 
  • Terminerinnerungen
  • Terminabsagen (z.B. bei Erkrankung)
  • Klärung von Besuchswünschen
  • Terminierung
  • Online-Unterstützung


Bearbeitung digitaler Kundenanliegen 

  • Bearbeitung von Postfachnachrichten
  • E-Mail-Bearbeitung
  • Überführung von E-Mails in die E-AKTE zur weiteren Bearbeitung in der gE


Sachbearbeitende Aufgaben


Bearbeitung von Überschneidungsmitteilungen (DALG II)

Aktuelles

15.03.2024 ACHTUNG: Schließung der Geschäftsstelle Elsdorf

Ab dem 15.03.2024 schließen wir die Geschäftsstelle in der Daimlerstr.10 in Elsdorf.
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01.03.2024 Umzug des Erstberatungsteams Süd

Das Erstberatungsteam Süd ab 04.03.2024 in der Alten Bonnstr. 2c in Brühl
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21.02.2024 Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine

Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (UkraineAufenthFGV)
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04.12.2023 Höhere Regelbedarfe in der Grundsicherung ab Januar 2024

Die Regelbedarfsstufen im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) werden zum 1. Januar 2024 angepasst. Der Regelbedarf für Erwachsene steigt auf 563 Euro, für Partner auf je 506 Euro. Mehr erfahren


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01.04.2019 Information des Jobcenters Rhein-Erft zu den Kosten der Unterkunft

In einem Urteil vom 03. Dezember 2018 hat das Sozialgericht (SG) Köln das „Schlüssige Konzept“ für die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für rechtswidrig erklärt.

Das o.g. Urteil des SG Köln ist noch nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Rhein-Erft Berufung eingelegt hat. In der…


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