Die Energiekosten steigen derzeit stark. Viele Menschen müssen plötzlich höhere monatliche Abschläge für Strom und Heizung zahlen oder erhalten eine hohe Nachzahlung aus der Jahresabrechnung. Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
Wenn Sie gerade Geld vom Jobcenter erhalten, bekommen Sie bereits eine finanzielle Unterstützung für Strom über die monatliche Regelleistung. Zusätzliche Zahlungen für Strom sind in den Geldleistungen vom Jobcenter nicht vorgesehen.
Sollten Sie die Abschlagszahlungen für Strom einmal nicht bezahlen können, kontaktieren Sie unbedingt und zeitnah Ihr Versorgungsunternehmen. Sie können auch die Angebote zur Beratung in den Sozialbürgerhäusern in Anspruch nehmen.
Gerne informiert Sie das Jobcenter über Unterstützungsmöglichkeiten beim Haushaltsstrom.
Erhalten Sie Geldleistungen vom Jobcenter, reichen Sie die Nachweise Ihres Vermieters oder des Versorgungsunternehmens zur Erhöhung Ihrer Heizkostenvorauszahlungen und/oder die Jahresabrechnung über jobcenter.digital oder andere Kontaktmöglichkeiten beim Jobcenter ein. Das Jobcenter berät Sie gerne zu Unterstützungsmöglichkeiten.
Beziehen Sie noch keine Sozialleistungen ? Die finanzielle Belastung für Ihre Wohnung ist so hoch, dass Sie die Wohnkosten nicht mehr aus eigenem Einkommen sicherstellen können? Dann lassen Sie einen möglichen Anspruch auf Wohngeld durch Ihre städtische Wohngeldstelle prüfen lassen. Einen Anspruch auf Wohngeld ab 01.01.2023 können Sie vorab im vorläufigen WohngeldPlus-Rechner 2023 berechnen. Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie hier.
Wenn Sie keinen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen. Es ist auch möglich, dass Sie lediglich einen Antrag für den Monat, in dem die Nachzahlung zu zahlen ist, stellen. Das Jobcenter berechnet Ihren Anspruch.
Ob Mietwohnung oder Hauseigentum: Die mit Abstand meiste Energie verbrauchen wir im Haushalt für Warmwasser und Heizung. Hier finden Sie Energiespartipps des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:

Am 17.06.2026 (Kerpen) und am 24.06.2026 (Brühl) finden unsere AVGS-Messen statt.
Nutzen Sie die Chance, unsere Angebote vor Ort in Teilzeit, hybrid oder in Kombination kennenzulernen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n Arbeitvermittler/in.
Mit der Ferien-Praktikumswoche Rhein-Erft-Kreis kannst Du in den Sommerferien neue Unternehmen kennenlernen. Dabei kannst Du Dir aussuchen, in welchen Berufsfeldern
und an wie vielen Tagen Du mitmachen möchtest. Pro Unternehmen sind einzelne Praktikumstage oder Kurzpraktika (5 Tage) möglich.
Ausführliche Informationen sind abrufbar unter: https://praktikumswoche.de/rhein-erft

Die bestehenden Anmeldeoptionen im Online-Portal jobcenter.digital und der Jobcenter-App wurden nun um eine weitere nutzerfreundliche Möglichkeit ergänzt. Mit der BA-Secure App können Kundinnen und Kunden die verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung direkt auf ihrem Smartphone oder Tablet nutzen.
Ausführliche Informationen finden Sie auf https://www.jobcenter-rhein-erft.de/service/jobcenterdigital.html
Mit dem Fördercheck können sich Arbeitgebende unkompliziert, digital und eigenständig über relevante Förderangebote informieren und unverbindlich herausfinden, ob sie die Voraussetzungen für eine unterstützende Förderleistung (z.B. EGZ, ESG usw.) erfüllen. Das Tool führt durch wenige Fragen und liefert anschließend eine erste Einschätzung potenziell passender Förderinstrumente. Der Fördercheck hilft ganz besonders bei der Einstellung von Menschen, die zusätzliche Unterstützung benötigen
Das Tool finden Sie auf der Homepage der Agentur für Arbeit.

Weitere Informationen zur Vorbereitung Ihres persönlichen Erstgesprächs lesen Sie bitte unbedingt HIER