Die Energiekosten steigen derzeit stark. Viele Menschen müssen plötzlich höhere monatliche Abschläge für Strom und Heizung zahlen oder erhalten eine hohe Nachzahlung aus der Jahresabrechnung. Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
Wenn Sie gerade Geld vom Jobcenter erhalten, bekommen Sie bereits eine finanzielle Unterstützung für Strom über die monatliche Regelleistung. Zusätzliche Zahlungen für Strom sind in den Geldleistungen vom Jobcenter nicht vorgesehen.
Sollten Sie die Abschlagszahlungen für Strom einmal nicht bezahlen können, kontaktieren Sie unbedingt und zeitnah Ihr Versorgungsunternehmen. Sie können auch die Angebote zur Beratung in den Sozialbürgerhäusern in Anspruch nehmen.
Gerne informiert Sie das Jobcenter über Unterstützungsmöglichkeiten beim Haushaltsstrom.
Erhalten Sie Geldleistungen vom Jobcenter, reichen Sie die Nachweise Ihres Vermieters oder des Versorgungsunternehmens zur Erhöhung Ihrer Heizkostenvorauszahlungen und/oder die Jahresabrechnung über jobcenter.digital oder andere Kontaktmöglichkeiten beim Jobcenter ein. Das Jobcenter berät Sie gerne zu Unterstützungsmöglichkeiten.
Beziehen Sie noch keine Sozialleistungen ? Die finanzielle Belastung für Ihre Wohnung ist so hoch, dass Sie die Wohnkosten nicht mehr aus eigenem Einkommen sicherstellen können? Dann lassen Sie einen möglichen Anspruch auf Wohngeld durch Ihre städtische Wohngeldstelle prüfen lassen. Einen Anspruch auf Wohngeld ab 01.01.2023 können Sie vorab im vorläufigen WohngeldPlus-Rechner 2023 berechnen. Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie hier.
Wenn Sie keinen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen. Es ist auch möglich, dass Sie lediglich einen Antrag für den Monat, in dem die Nachzahlung zu zahlen ist, stellen. Das Jobcenter berechnet Ihren Anspruch.
Ob Mietwohnung oder Hauseigentum: Die mit Abstand meiste Energie verbrauchen wir im Haushalt für Warmwasser und Heizung. Hier finden Sie Energiespartipps des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:
Pressemitteilung der Stadt Brühl vom 26.01.2023
Brühl (bpm). Aufgrund des großen Erfolgs der ersten offenen Sprechstunde der Jugendberufsagentur im Jugendzentrum City-Treff, wird das Angebot in diesem Jahr regelmäßig fortgeführt. Alle beteiligten Akteure waren mit der Auftaktveranstaltung und hohen…
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund einer Personalversammlung sind die Geschäftsstellen des Jobcenters Rhein-Erft am Mittwoch, 08.02.2023, geschlossen. Ebenso ist die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt. Wir bitten Sie um Verständnis.
Ihr Jobcenter Rhein-Erft
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Geschäftsstellen des Jobcenters Rhein-Erft haben an den Karnevalstagen folgende Öffnungszeiten:
Donnerstag, 16.02.2023, 8 bis 11 Uhr
Freitag, 17.02.2023, 8 bis 12 Uhr
Montag, 20.02.2023, geschlossen
Dienstag, 21.02.2023, 8 bis 12 Uhr
Mittwoch, 22.02.2023,…
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das neue Bürgergeld wird ab 01.01.2023 als Leistung nach dem SGB II automatisch an Sie überwiesen. Sie müssen keine neuen, separaten Anträge stellen. Das Verfahren zur Bewilligung von Leistungen bleibt unverändert. Die Weiterbewilligungsanträge sind weiterhin wie…
Am 14.02.2023 führt die Caritas Rhein-Erft einen Bewerbertag durch. Gesucht werden Bewerbende, die sich für die folgenden Berufe interessieren und gerne in diesem Bereich eine Ausbildung absolvieren oder einen Direkteinstieg finden möchten: