BürgergeldEnergie

Die Energiekosten steigen derzeit stark. Viele Menschen müssen plötzlich höhere monatliche Abschläge für Strom und Heizung zahlen oder erhalten eine hohe Nachzahlung aus der Jahresabrechnung. Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

Beratung von Bürgerinnen und Bürgern mit hohen Energiekosten(nach)forderungen

Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Haushaltsstrom

Wenn Sie gerade Geld vom Jobcenter erhalten, bekommen Sie bereits eine finanzielle Unterstützung für Strom über die monatliche Regelleistung. Zusätzliche Zahlungen für Strom sind in den Geldleistungen vom Jobcenter nicht vorgesehen.
Sollten Sie die Abschlagszahlungen für Strom einmal nicht bezahlen können, kontaktieren Sie unbedingt und zeitnah Ihr Versorgungsunternehmen. Sie können auch die Angebote zur Beratung in den Sozialbürgerhäusern in Anspruch nehmen. 
Gerne informiert Sie das Jobcenter über Unterstützungsmöglichkeiten beim Haushaltsstrom. 

Heizkosten

Erhalten Sie Geldleistungen vom Jobcenter, reichen Sie die Nachweise Ihres Vermieters oder des Versorgungsunternehmens zur Erhöhung Ihrer Heizkostenvorauszahlungen und/oder die Jahresabrechnung über jobcenter.digital oder andere Kontaktmöglichkeiten beim Jobcenter ein. Das Jobcenter berät Sie gerne zu Unterstützungsmöglichkeiten. 

WohngeldPlus

Beziehen Sie noch keine Sozialleistungen ? Die finanzielle Belastung für Ihre Wohnung ist so hoch, dass Sie die Wohnkosten nicht mehr aus eigenem Einkommen sicherstellen können? Dann lassen Sie einen möglichen Anspruch auf Wohngeld durch Ihre städtische Wohngeldstelle prüfen lassen. Einen Anspruch auf Wohngeld ab 01.01.2023 können Sie vorab im vorläufigen WohngeldPlus-Rechner 2023 berechnen. Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie hier.

Bürgergeld

Wenn Sie keinen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen. Es ist auch möglich, dass Sie lediglich einen Antrag für den Monat, in dem die Nachzahlung zu zahlen ist, stellen. Das Jobcenter berechnet Ihren Anspruch.

Energie sparen

Ob Mietwohnung oder Hauseigentum: Die mit Abstand meiste Energie verbrauchen wir im Haushalt für Warmwasser und Heizung. Hier finden Sie Energiespartipps des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:

Energiewechsel

25 Tipps zum Energiesparen

Energie sparen - was private Haushalte tun können

Aktuelles

08.05.2023 Geschäftsstelle Pulheim zieht um

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Jobcenter Rhein-Erft schließt ab dem 08.05.2023 die Geschäftsstelle in der Industriestr. 1, 50226 Pulheim und bereitet den Bezug eines neuen Ladenlokals in Pulheim vor.

Vorübergehend steht Ihnen ab 16.05.2023 bis spätestens 31.08.2023 das Jobcenter Rhein-Erft mit…


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21.04.2023 Neue Öffnungszeiten ab 2. Mai 2023

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

ab dem 2. Mai 2023 gelten nachfolgende Öffnungs- bzw. Servicezeiten für unsere Geschäftsstellen:

1. Bereich InfoCenter / Eingangszone

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr

Die InfoCenter der Geschäftsstellen sind in o.g. Zeiträumen ohne Termin zugänglich.

2. Bereiche…


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13.12.2022 Bürgergeld ab 01.01.2023

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

das neue Bürgergeld wird ab 01.01.2023 als Leistung nach dem SGB II automatisch an Sie überwiesen. Sie müssen keine neuen, separaten Anträge stellen. Das Verfahren zur Bewilligung von Leistungen bleibt unverändert. Die Weiterbewilligungsanträge sind weiterhin wie…


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01.04.2019 Information des Jobcenters Rhein-Erft zu den Kosten der Unterkunft

In einem Urteil vom 03. Dezember 2018 hat das Sozialgericht (SG) Köln das „Schlüssige Konzept“ für die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für rechtswidrig erklärt.

Das o.g. Urteil des SG Köln ist noch nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Rhein-Erft Berufung eingelegt hat. In der…


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