Die Energiekosten steigen derzeit stark. Viele Menschen müssen plötzlich höhere monatliche Abschläge für Strom und Heizung zahlen oder erhalten eine hohe Nachzahlung aus der Jahresabrechnung. Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
Wenn Sie gerade Geld vom Jobcenter erhalten, bekommen Sie bereits eine finanzielle Unterstützung für Strom über die monatliche Regelleistung. Zusätzliche Zahlungen für Strom sind in den Geldleistungen vom Jobcenter nicht vorgesehen.
Sollten Sie die Abschlagszahlungen für Strom einmal nicht bezahlen können, kontaktieren Sie unbedingt und zeitnah Ihr Versorgungsunternehmen. Sie können auch die Angebote zur Beratung in den Sozialbürgerhäusern in Anspruch nehmen.
Gerne informiert Sie das Jobcenter über Unterstützungsmöglichkeiten beim Haushaltsstrom.
Erhalten Sie Geldleistungen vom Jobcenter, reichen Sie die Nachweise Ihres Vermieters oder des Versorgungsunternehmens zur Erhöhung Ihrer Heizkostenvorauszahlungen und/oder die Jahresabrechnung über jobcenter.digital oder andere Kontaktmöglichkeiten beim Jobcenter ein. Das Jobcenter berät Sie gerne zu Unterstützungsmöglichkeiten.
Beziehen Sie noch keine Sozialleistungen ? Die finanzielle Belastung für Ihre Wohnung ist so hoch, dass Sie die Wohnkosten nicht mehr aus eigenem Einkommen sicherstellen können? Dann lassen Sie einen möglichen Anspruch auf Wohngeld durch Ihre städtische Wohngeldstelle prüfen lassen. Einen Anspruch auf Wohngeld ab 01.01.2023 können Sie vorab im vorläufigen WohngeldPlus-Rechner 2023 berechnen. Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie hier.
Wenn Sie keinen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen. Es ist auch möglich, dass Sie lediglich einen Antrag für den Monat, in dem die Nachzahlung zu zahlen ist, stellen. Das Jobcenter berechnet Ihren Anspruch.
Ob Mietwohnung oder Hauseigentum: Die mit Abstand meiste Energie verbrauchen wir im Haushalt für Warmwasser und Heizung. Hier finden Sie Energiespartipps des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:
Ab dem 22. Juli 2024 können Bürgerinnen und Bürger die digitalen Dienstleistungen (eServices) der Bundesagentur für Arbeit einfach und sicher auch mit der BundID nutzen. Dies umfasst Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter sowie der Familienkassen.
Weitere Informationen gibt es unter: https://www.arbeitsagentur.de/bundid-sicherer-zugang-zu-allen-eservices und https://id.bund.de/de
Es hat sich eine Erleichterung bei der Zeugnisanerkennung von mittleren Schulabschlüssen ergeben. Die Allgemeinverfügung (siehe Anlage) der Bezirksregierung Köln ermöglicht in Einzelfällen, dass für die Länder Algerien, Indien, Iran, Marokko, Tunesien, Türkei und der Ukraine beim Vorliegen…
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Ab dem 15.03.2024 schließen wir die Geschäftsstelle in der Daimlerstr.10 in Elsdorf.
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Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (UkraineAufenthFGV)
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In einem Urteil vom 03. Dezember 2018 hat das Sozialgericht (SG) Köln das „Schlüssige Konzept“ für die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für rechtswidrig erklärt.
Das o.g. Urteil des SG Köln ist noch nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Rhein-Erft Berufung eingelegt hat. In der…