Die Energiekosten steigen derzeit stark. Viele Menschen müssen plötzlich höhere monatliche Abschläge für Strom und Heizung zahlen oder erhalten eine hohe Nachzahlung aus der Jahresabrechnung. Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
Wenn Sie gerade Geld vom Jobcenter erhalten, bekommen Sie bereits eine finanzielle Unterstützung für Strom über die monatliche Regelleistung. Zusätzliche Zahlungen für Strom sind in den Geldleistungen vom Jobcenter nicht vorgesehen.
Sollten Sie die Abschlagszahlungen für Strom einmal nicht bezahlen können, kontaktieren Sie unbedingt und zeitnah Ihr Versorgungsunternehmen. Sie können auch die Angebote zur Beratung in den Sozialbürgerhäusern in Anspruch nehmen.
Gerne informiert Sie das Jobcenter über Unterstützungsmöglichkeiten beim Haushaltsstrom.
Erhalten Sie Geldleistungen vom Jobcenter, reichen Sie die Nachweise Ihres Vermieters oder des Versorgungsunternehmens zur Erhöhung Ihrer Heizkostenvorauszahlungen und/oder die Jahresabrechnung über jobcenter.digital oder andere Kontaktmöglichkeiten beim Jobcenter ein. Das Jobcenter berät Sie gerne zu Unterstützungsmöglichkeiten.
Beziehen Sie noch keine Sozialleistungen ? Die finanzielle Belastung für Ihre Wohnung ist so hoch, dass Sie die Wohnkosten nicht mehr aus eigenem Einkommen sicherstellen können? Dann lassen Sie einen möglichen Anspruch auf Wohngeld durch Ihre städtische Wohngeldstelle prüfen lassen. Einen Anspruch auf Wohngeld ab 01.01.2023 können Sie vorab im vorläufigen WohngeldPlus-Rechner 2023 berechnen. Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie hier.
Wenn Sie keinen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen. Es ist auch möglich, dass Sie lediglich einen Antrag für den Monat, in dem die Nachzahlung zu zahlen ist, stellen. Das Jobcenter berechnet Ihren Anspruch.
Ob Mietwohnung oder Hauseigentum: Die mit Abstand meiste Energie verbrauchen wir im Haushalt für Warmwasser und Heizung. Hier finden Sie Energiespartipps des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:
Am Mittwoch, den 21.05.2025, bleiben die Geschäftsstellen des Jobcenter Rhein-Erft wegen einer internen Veranstaltung geschlossen.
Unsere Jobcenter-Hotline (02234.98398-800) ist zur Beantwortung von Fragen telefonisch erreichbar. Viele Anliegen können online über die Jobcenter-App erledigt werden.
Durch den Feiertag am 29.05.2025 kann es dazu kommen, dass das Bürgergeld nicht schon am Morgen, sondern erst im Laufe des 30.05.2025 auf den Konten gutgeschrieben wird.
Der Eingliederungszuschuss (EGZ) kann von Arbeitgebern jetzt auch ganz unkompliziert und papierlos online beantragt werden.
Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen und zum Onlineverfahren erhalten Sie HIER.
Gemeinsam mit Linda Simon (Vorsitzende des Personalrats), Hediye Evsan (Gleichstellungsbeauftragte) und Katharina Wersig (Schwerbehindertenvertretung) hat Birgit Jung (Geschäftsführerin) die neue Grundsatzerklärung gegen Gewalt für unser Jobcenter unterzeichnet. Sie verdeutlicht unmissverständlich…
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Seit dem 14. Januar 2025 können Bürgergeldbeziehende über die neue Jobcenter-App Anträge stellen, Unterlagen schicken und Veränderungen direkt mitteilen – natürlich datenschutzkonform. Nahezu alle Anliegen können ab jetzt über die neue Jobcenter-App erledigt werden. Damit wird die Jobcenter-App zum bevorzugten Kommunikationsweg der Zukunft. Die Jobcenter-App ermöglicht einen einfachen, mobilen und barrierefreien Zugriff auf die online verfügbaren Angebote des Jobcenters. Ab sofort steht die Jobcenter App für mobile Endgeräte im AppStore und bei Google Play (Suchwort "Jobcenter APP") zum Download bereit.