Jobcenter Rhein-ErftBürgergeld

Wenn Sie nicht genug Geld zum Leben haben, kann Sie das Jobcenter Rhein-Erft unterstützen. Das Jobcenter unterstützt Sie mit mehreren Leistungen zum Leben, zum Wohnen und für Kinder. 

Damit Sie Geld vom Jobcenter erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ebenso berücksichtigt das Jobcenter, ob Sie derzeit ein eigenes Einkommen oder Vermögenswerte wie Sparguthaben haben. 

Das Jobcenter berät Sie gerne, ob Sie Geld vom Jobcenter erhalten können.

Unsere Leistungen

Bürgergeld ab 01.01.2023

Ab Januar 2023 zahlt das Jobcenter das Bürgergeld aus. Mit dem Bürgergeld-Gesetz gibt es mehr Sicherheit, mehr Respekt für die Lebensleistung, mehr Bürgerfreundlichkeit, höhere Regelsätze, ein neues Miteinander und neue Chancen auf Arbeit. Informationen zum Bürgergeld erhalten Sie hier

Unsere neue Jobcenter-App kommt bald

Ab dem 14.01.2025 wird unsere neue Jobcenter-App zur Verfügung stehen. Damit können Sie zukünftig direkt über Ihr Smartphone Dateien hochladen, Termine  vereinbaren, sich über Veranstaltungen und aktuelle Neuigkeiten informieren. 

Einführung von BundID ab dem 22.07.2024

Ab dem 22. Juli 2024 können Bürgerinnen und Bürger die digitalen Dienstleistungen (eServices) der Bundesagentur für Arbeit einfach und sicher auch mit der BundID nutzen. Dies umfasst Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter sowie der Familienkassen.

Weitere Informationen gibt es unter: https://www.arbeitsagentur.de/bundid-sicherer-zugang-zu-allen-eservices und https://id.bund.de/de

 

Aktuelles

07.10.2024 NEU: Online Terminvergabe jetzt auch für Fragen zu Bildung- & Teilhabeleistungen (BuT)

Buchen Sie einfach einen telefonischen Beratungstermin
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07.10.2024 ACHTUNG: Geänderte Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle Bedburg

Wegen Umbauarbeiten vom 25.11-29.11.2024 geschlossen
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11.07.2024 Erleichterung bei der Zeugnisanerkennung von mittleren Schulabschlüssen

Es hat sich eine Erleichterung bei der Zeugnisanerkennung von mittleren Schulabschlüssen ergeben. Die Allgemeinverfügung (siehe Anlage) der Bezirksregierung Köln ermöglicht in Einzelfällen, dass für die Länder Algerien, Indien, Iran, Marokko, Tunesien, Türkei und der Ukraine beim Vorliegen…
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15.03.2024 ACHTUNG: Schließung der Geschäftsstelle Elsdorf

Ab dem 15.03.2024 schließen wir die Geschäftsstelle in der Daimlerstr.10 in Elsdorf.
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21.02.2024 Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine

Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (UkraineAufenthFGV)
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