Jobcenter Rhein-ErftBürgergeld

Wenn Sie nicht genug Geld zum Leben haben, kann Sie das Jobcenter Rhein-Erft unterstützen. Das Jobcenter unterstützt Sie mit mehreren Leistungen zum Leben, zum Wohnen und für Kinder. 

Damit Sie Geld vom Jobcenter erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ebenso berücksichtigt das Jobcenter, ob Sie derzeit ein eigenes Einkommen oder Vermögenswerte wie Sparguthaben haben. 

Das Jobcenter berät Sie gerne, ob Sie Geld vom Jobcenter erhalten können. Schauen Sie HIER vorab, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld vorliegen.

Eine weitere Zusammenfassung in LEICHTER SPRACHE finden Sie HIER

 

Hier finden Sie Erklärvideos zu unterschiedlichen Begriffen:

Wissenswertes zum Bürgergeld:  zum Video 

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft? zum Video   

Was sind Bedarfe und welche Bedarfe gibt es?  zum Video 

Wissenswertes zum Einkommen:  zum Video

Welches Vermögen wird berücksichtigt?  zum Video

 

Unsere Leistungen

Bürgergeld ab 01.01.2023

Ab Januar 2023 zahlt das Jobcenter das Bürgergeld aus. Mit dem Bürgergeld-Gesetz gibt es mehr Sicherheit, mehr Respekt für die Lebensleistung, mehr Bürgerfreundlichkeit, höhere Regelsätze, ein neues Miteinander und neue Chancen auf Arbeit. Informationen zum Bürgergeld erhalten Sie hier

Parent's Day: Mein Kind kann – Ausbildung macht mehr aus euren Kindern

Der IHK-Parents’Day hilft Eltern dabei, sicherer in der Rolle als "Berufswahlcoach" zu werden. In einem kompakten, leicht verständlichen Online-Webinar erfahren Sie, wie Sie Ihr Kind auf dem Weg in eine berufliche Ausbildung oder ein duales Studium begleiten können – praxisnah, informativ und orientiert am Alltag von Eltern.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der DIHK.

Bitte beachten Sie unbedingt unsere geänderten Öffnungszeiten über die Karnevalstage:

12.02.2026, Weiberfastnacht, 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr,

13.02.2026, Freitag, 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

16.02.2026, Rosenmontag, geschlossen.

Nutzen Sie auch unsere online-Angebote:

Ihre Jobcenter-Angelegenheiten können Sie schnell und einfach online erledigen - ob Hauptantrag SGB II, Weiterbewilligungsantrag, Veränderungsmitteilungen oder Nachrichten. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Für Arbeitgebende: Jetzt Voraussetzungen für eine unterstützende Förderleistung online checken

Mit dem Fördercheck können sich Arbeitgebende unkompliziert, digital und eigenständig über relevante Förderangebote informieren und unverbindlich herausfinden, ob sie die Voraussetzungen für eine unterstützende Förderleistung (z.B. EGZ, ESG usw.) erfüllen. Das Tool führt  durch wenige Fragen und liefert anschließend eine erste Einschätzung potenziell passender Förderinstrumente. Der Fördercheck hilft ganz besonders bei der Einstellung von Menschen, die zusätzliche Unterstützung benötigen

Das Tool finden Sie auf der Homepage der Agentur für Arbeit.

Bürgergeldantrag: Persönliche Erstgespräche finden ab dem 08.12.2025 in den Geschäftsstellen vor Ort statt

Weitere Informationen zur Vorbereitung Ihres persönlichen Erstgesprächs lesen Sie bitte unbedingt  HIER

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