Wenn Sie nicht genug Geld zum Leben haben, kann Sie das Jobcenter Rhein-Erft unterstützen. Das Jobcenter unterstützt Sie mit mehreren Leistungen zum Leben, zum Wohnen und für Kinder.
Damit Sie Geld vom Jobcenter erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ebenso berücksichtigt das Jobcenter, ob Sie derzeit ein eigenes Einkommen oder Vermögenswerte wie Sparguthaben haben.
Das Jobcenter berät Sie gerne, ob Sie Geld vom Jobcenter erhalten können. Schauen Sie HIER vorab, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld vorliegen.
Eine weitere Zusammenfassung in LEICHTER SPRACHE finden Sie HIER
Hier finden Sie Erklärvideos zu unterschiedlichen Begriffen:
Wissenswertes zum Bürgergeld: zum Video
Was ist eine Bedarfsgemeinschaft? zum Video
Was sind Bedarfe und welche Bedarfe gibt es? zum Video
Wissenswertes zum Einkommen: zum Video
Welches Vermögen wird berücksichtigt? zum Video
Ab Januar 2023 zahlt das Jobcenter das Bürgergeld aus. Mit dem Bürgergeld-Gesetz gibt es mehr Sicherheit, mehr Respekt für die Lebensleistung, mehr Bürgerfreundlichkeit, höhere Regelsätze, ein neues Miteinander und neue Chancen auf Arbeit. Informationen zum Bürgergeld erhalten Sie hier.
Die Postbank stellt ihren Auszahlungsservice für Scheckempfänger von Bürgergeld spätestens zum 01.10.2025 komplett ein. Ab diesem Zeitpunkt kann die Auszahlung Ihres Bürgergeldes ausschließlich auf ein Bankkonto erfolgen.
Was Sie jetzt dringend tun sollten: Damit Sie Ihr Bürgergeld auch zukünftig pünktlich erhalten können, benötigen Sie jetzt ein eigenes Bankkonto. Die Eröffnung eines Basiskontos können Sie bei jeder Bank beantragen, das auch Giro-Konten anbietet.
Wichtige Hinweise: Grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf die Einrichtung eines Basiskonto. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie zum Beispiel über die Verbraucherzentrale NRW.
Ausführliche Informationen erhalten Sie hier: Verbraucherzentrale oder BaFin
Teilen Sie uns bitte kurzfristig Ihre Bankverbindung mit, damit die Auszahlung Ihres Bürgergeldes auch weiterhin reibungslos und ohne Verzögerung erfolgen kann.
Sollten Sie Fragen haben, buchen Sie sich gerne online einen Beratungstermin.
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Seit Anfang des Jahres setzen wir daher verstärkt auf die Nutzung von datensicheren Kommunikationswegen – beispielsweise unserer Jobcenter-App (mobile Version) sowie jobcenter.digital (Desktopversion). Um Anträge zu stellen, Dateien hochzuladen oder Veränderungen mitzuteilen, ist eine Mehrfachauthentifizierung notwendig. Damit ist die Identität des Absenders eindeutig feststellbar und die Kommunikation erfolgt datenschutzkonform.
Für Bürgerinnen und Bürger, die keine Möglichkeiten haben, unsere digitalen Angebote zu nutzen, stehen sowohl Postweg und Telefonhotline weiterhin zur Verfügung. Bei der Online-Terminbuchung für persönliche Vorspracheanliegen unterstützen unsere Kolleginnen und Kollegen an den Infopoints vor Ort.
Gemeinsam mit Linda Simon (Vorsitzende des Personalrats), Hediye Evsan (Gleichstellungsbeauftragte) und Katharina Wersig (Schwerbehindertenvertretung) hat Birgit Jung (Geschäftsführerin) die neue Grundsatzerklärung gegen Gewalt für unser Jobcenter unterzeichnet. Sie verdeutlicht unmissverständlich…
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Seit dem 14. Januar 2025 können Bürgergeldbeziehende über die neue Jobcenter-App Anträge stellen, Unterlagen schicken und Veränderungen direkt mitteilen – natürlich datenschutzkonform. Nahezu alle Anliegen können ab jetzt über die neue Jobcenter-App erledigt werden. Damit wird die Jobcenter-App zum bevorzugten Kommunikationsweg der Zukunft. Die Jobcenter-App ermöglicht einen einfachen, mobilen und barrierefreien Zugriff auf die online verfügbaren Angebote des Jobcenters. Ab sofort steht die Jobcenter App für mobile Endgeräte im AppStore und bei Google Play (Suchwort "Jobcenter APP") zum Download bereit.