Wenn Sie nicht genug Geld zum Leben haben, kann Sie das Jobcenter Rhein-Erft unterstützen. Das Jobcenter unterstützt Sie mit mehreren Leistungen zum Leben, zum Wohnen und für Kinder.
Damit Sie Geld vom Jobcenter erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ebenso berücksichtigt das Jobcenter, ob Sie derzeit ein eigenes Einkommen oder Vermögenswerte wie Sparguthaben haben.
Das Jobcenter berät Sie gerne, ob Sie Geld vom Jobcenter erhalten können. Schauen Sie HIER vorab, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld vorliegen.
Eine weitere Zusammenfassung in LEICHTER SPRACHE finden Sie HIER
Hier finden Sie Erklärvideos zu unterschiedlichen Begriffen:
Wissenswertes zum Bürgergeld: zum Video
Was ist eine Bedarfsgemeinschaft? zum Video
Was sind Bedarfe und welche Bedarfe gibt es? zum Video
Wissenswertes zum Einkommen: zum Video
Welches Vermögen wird berücksichtigt? zum Video
Ab Januar 2023 zahlt das Jobcenter das Bürgergeld aus. Mit dem Bürgergeld-Gesetz gibt es mehr Sicherheit, mehr Respekt für die Lebensleistung, mehr Bürgerfreundlichkeit, höhere Regelsätze, ein neues Miteinander und neue Chancen auf Arbeit. Informationen zum Bürgergeld erhalten Sie hier.
Am Mittwoch, den 21.05.2025, bleiben die Geschäftsstellen des Jobcenter Rhein-Erft wegen einer internen Veranstaltung geschlossen.
Bereits geplante Termine finden in den Geschäftsstellen statt. Unterminierte Vorsprachen bzw. ein freier Zugang in die Geschäftsstellen sind dort an diesem Tag nicht möglich.
Unsere Jobcenter-Hotline (02234.98398-800) ist zur Beantwortung von Fragen telefonisch erreichbar. Viele Anliegen können online über die Jobcenter-App erledigt werden.
Durch den Feiertag am 29.05.2025 kann es dazu kommen, dass das Bürgergeld nicht schon am Morgen, sondern erst im Laufe des 30.05.2025 auf den Konten gutgeschrieben wird.
Der Eingliederungszuschuss (EGZ) kann von Arbeitgebern jetzt auch ganz unkompliziert und papierlos online beantragt werden.
Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen und zum Onlineverfahren erhalten Sie HIER.
Gemeinsam mit Linda Simon (Vorsitzende des Personalrats), Hediye Evsan (Gleichstellungsbeauftragte) und Katharina Wersig (Schwerbehindertenvertretung) hat Birgit Jung (Geschäftsführerin) die neue Grundsatzerklärung gegen Gewalt für unser Jobcenter unterzeichnet. Sie verdeutlicht unmissverständlich…
Buchen Sie einfach einen telefonischen Beratungstermin
mehr
Seit dem 14. Januar 2025 können Bürgergeldbeziehende über die neue Jobcenter-App Anträge stellen, Unterlagen schicken und Veränderungen direkt mitteilen – natürlich datenschutzkonform. Nahezu alle Anliegen können ab jetzt über die neue Jobcenter-App erledigt werden. Damit wird die Jobcenter-App zum bevorzugten Kommunikationsweg der Zukunft. Die Jobcenter-App ermöglicht einen einfachen, mobilen und barrierefreien Zugriff auf die online verfügbaren Angebote des Jobcenters. Ab sofort steht die Jobcenter App für mobile Endgeräte im AppStore und bei Google Play (Suchwort "Jobcenter APP") zum Download bereit.