Jobcenter Rhein-ErftBürgergeld

Wenn Sie nicht genug Geld zum Leben haben, kann Sie das Jobcenter Rhein-Erft unterstützen. Das Jobcenter unterstützt Sie mit mehreren Leistungen zum Leben, zum Wohnen und für Kinder. 

Damit Sie Geld vom Jobcenter erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ebenso berücksichtigt das Jobcenter, ob Sie derzeit ein eigenes Einkommen oder Vermögenswerte wie Sparguthaben haben. 

Das Jobcenter berät Sie gerne, ob Sie Geld vom Jobcenter erhalten können.

Unsere Leistungen

Bürgergeld ab 01.01.2023

Ab Januar 2023 zahlt das Jobcenter das Bürgergeld aus. Mit dem Bürgergeld-Gesetz gibt es mehr Sicherheit, mehr Respekt für die Lebensleistung, mehr Bürgerfreundlichkeit, höhere Regelsätze, ein neues Miteinander und neue Chancen auf Arbeit. Informationen zum Bürgergeld erhalten Sie hier

Aktuelles

08.05.2023 Geschäftsstelle Pulheim zieht um

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Jobcenter Rhein-Erft schließt ab dem 08.05.2023 die Geschäftsstelle in der Industriestr. 1, 50226 Pulheim und bereitet den Bezug eines neuen Ladenlokals in Pulheim vor.

Vorübergehend steht Ihnen ab 16.05.2023 bis spätestens 31.08.2023 das Jobcenter Rhein-Erft mit…


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21.04.2023 Neue Öffnungszeiten ab 2. Mai 2023

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

ab dem 2. Mai 2023 gelten nachfolgende Öffnungs- bzw. Servicezeiten für unsere Geschäftsstellen:

1. Bereich InfoCenter / Eingangszone

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr

Die InfoCenter der Geschäftsstellen sind in o.g. Zeiträumen ohne Termin zugänglich.

2. Bereiche…


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13.12.2022 Bürgergeld ab 01.01.2023

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

das neue Bürgergeld wird ab 01.01.2023 als Leistung nach dem SGB II automatisch an Sie überwiesen. Sie müssen keine neuen, separaten Anträge stellen. Das Verfahren zur Bewilligung von Leistungen bleibt unverändert. Die Weiterbewilligungsanträge sind weiterhin wie…


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01.04.2019 Information des Jobcenters Rhein-Erft zu den Kosten der Unterkunft

In einem Urteil vom 03. Dezember 2018 hat das Sozialgericht (SG) Köln das „Schlüssige Konzept“ für die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für rechtswidrig erklärt.

Das o.g. Urteil des SG Köln ist noch nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Rhein-Erft Berufung eingelegt hat. In der…


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