Jobcenter Rhein-ErftBürgergeld

Wenn Sie nicht genug Geld zum Leben haben, kann Sie das Jobcenter Rhein-Erft unterstützen. Das Jobcenter unterstützt Sie mit mehreren Leistungen zum Leben, zum Wohnen und für Kinder. 

Damit Sie Geld vom Jobcenter erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ebenso berücksichtigt das Jobcenter, ob Sie derzeit ein eigenes Einkommen oder Vermögenswerte wie Sparguthaben haben. 

Das Jobcenter berät Sie gerne, ob Sie Geld vom Jobcenter erhalten können. Schauen Sie HIER vorab, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld vorliegen.

Eine weitere Zusammenfassung in LEICHTER SPRACHE finden Sie HIER

 

Hier finden Sie Erklärvideos zu unterschiedlichen Begriffen:

Wissenswertes zum Bürgergeld:  zum Video 

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft? zum Video   

Was sind Bedarfe und welche Bedarfe gibt es?  zum Video 

Wissenswertes zum Einkommen:  zum Video

Welches Vermögen wird berücksichtigt?  zum Video

 

Unsere Leistungen

Bürgergeld ab 01.01.2023

Ab Januar 2023 zahlt das Jobcenter das Bürgergeld aus. Mit dem Bürgergeld-Gesetz gibt es mehr Sicherheit, mehr Respekt für die Lebensleistung, mehr Bürgerfreundlichkeit, höhere Regelsätze, ein neues Miteinander und neue Chancen auf Arbeit. Informationen zum Bürgergeld erhalten Sie hier

Nehmen Sie Ihre Zukunft in die Hand - online & kostenlos

Mit den Veranstaltungen während der Woche der Chancengleichheit wollen wir Ihren Weg (zurück) in den Beruf unterstützen. Nehmen Sie virtuell an interessanten Vorträgen teil und erhalten wichtige Informationen rund um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 

Hier geht es direkt zum Veranstaltungskalender: Anmeldung

 

Scheckauszahlungen für Bürgergeld ab dem 01.10.2025 nicht mehr möglich

Die Postbank stellt ihren Auszahlungsservice für Scheckempfänger von Bürgergeld spätestens zum 01.10.2025 komplett ein. Ab diesem Zeitpunkt kann die Auszahlung Ihres Bürgergeldes ausschließlich auf ein Bankkonto erfolgen.  

Was Sie jetzt dringend tun sollten: Damit Sie Ihr Bürgergeld auch zukünftig pünktlich erhalten können, benötigen Sie jetzt ein eigenes Bankkonto. Die Eröffnung eines Basiskontos können Sie bei jeder Bank beantragen, das auch Giro-Konten anbietet.

Wichtige Hinweise: Grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf die Einrichtung eines Basiskonto. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie zum Beispiel über die Verbraucherzentrale NRW. 

Ausführliche Informationen erhalten Sie hier: Verbraucherzentrale oder BaFin

Teilen Sie uns bitte kurzfristig Ihre Bankverbindung mit, damit die Auszahlung Ihres Bürgergeldes auch weiterhin reibungslos und ohne Verzögerung erfolgen kann.

  Sollten Sie Fragen haben, buchen Sie sich gerne online einen Beratungstermin. 

Danke für Ihr Verständnis.

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Aktuelles

31.03.2025 Gewalt hat in unserem Jobcenter keinen Platz

Gemeinsam mit Linda Simon (Vorsitzende des Personalrats), Hediye Evsan (Gleichstellungsbeauftragte) und Katharina Wersig (Schwerbehindertenvertretung) hat Birgit Jung (Geschäftsführerin) die neue Grundsatzerklärung gegen Gewalt für unser Jobcenter unterzeichnet. Sie verdeutlicht unmissverständlich…


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07.10.2024 NEU: Online Terminvergabe jetzt auch für Fragen zu Bildung- & Teilhabeleistungen (BuT)

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