Jobcenter Rhein-ErftBürgergeld

Wenn Sie nicht genug Geld zum Leben haben, kann Sie das Jobcenter Rhein-Erft unterstützen. Das Jobcenter unterstützt Sie mit mehreren Leistungen zum Leben, zum Wohnen und für Kinder. 

Damit Sie Geld vom Jobcenter erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ebenso berücksichtigt das Jobcenter, ob Sie derzeit ein eigenes Einkommen oder Vermögenswerte wie Sparguthaben haben. 

Das Jobcenter berät Sie gerne, ob Sie Geld vom Jobcenter erhalten können.

Eine weitere Zusammenfassung in leichter Sprache finden Sie hier:  https://www.arbeitsagentur.de/leichte-sprache/grundsicherung-und-buergergeld

 

Hier finden Sie Erklärvideos zu unterschiedlichen Begriffen:

Wissenswertes zum Bürgergeld:  zum Video 

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft? zum Video   

Was sind Bedarfe und welche Bedarfe gibt es?  zum Video 

Wissenswertes zum Einkommen:  zum Video

Welches Vermögen wird berücksichtigt?  zum Video

 

Unsere Leistungen

Bürgergeld ab 01.01.2023

Ab Januar 2023 zahlt das Jobcenter das Bürgergeld aus. Mit dem Bürgergeld-Gesetz gibt es mehr Sicherheit, mehr Respekt für die Lebensleistung, mehr Bürgerfreundlichkeit, höhere Regelsätze, ein neues Miteinander und neue Chancen auf Arbeit. Informationen zum Bürgergeld erhalten Sie hier

Klicken Sie auf das Bild und erhalten weitere Informationen zu unserer Messe.
WIR FREUEN UNS AUF SIE!

Termine buchen, Unterlagen hochladen, Anträge stellen und über die Neuigkeiten aus dem Jobcenter informiert bleiben - datenschutzkonform von unterwegs.

Antragstellung auf Eingliederungszuschuss jetzt auch digital möglich

Der Eingliederungszuschuss (EGZ) kann von Arbeitgebern jetzt auch ganz unkompliziert und papierlos online beantragt werden. 

Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen und zum Onlineverfahren erhalten Sie HIER.

 

Aktuelles

07.10.2024 NEU: Online Terminvergabe jetzt auch für Fragen zu Bildung- & Teilhabeleistungen (BuT)

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