Jobcenter Rhein-ErftÜber uns

Das Jobcenter Rhein-Erft betreut über 31.000 Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Erft-Kreis, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - das sogenannte Bürgergeld - erhalten.

Mit seinen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeitet das Jobcenter dafür, die gesellschaftliche Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, eine berufliche Orientierung zu geben und neue Perspektiven für den Ausbildungs- und Arbeitmarkt zu entwickeln.

Das Jobcenter hat ein umfassendes Unterstützungsangebot und fördert die Bürgerinnen und Bürger durch Dienstleistungen und Geldleistungen.

Aktuelles

22.09.2023 Neue Liegenschaft in Pulheim ab 04.10.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Jobcenter Rhein-Erft steht ab Mittwoch, 04.10.2023, für die Bürgerinnen und Bürger aus Pulheim mit seinen Dienstleistungen in einer neuen Liegenschaft zur Verfügung. Die neue Liegenschaft hat folgende Adresse:

Jobcenter Rhein-Erft
Auf dem Driesch 40
50259…


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01.09.2023 Infoveranstaltung „Fragen an das Jobcenter“

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Sie beziehen Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter und würden gerne einmal Fragen außerhalb der Räumlichkeiten des Jobcenters in einer Runde mit anderen Frauen zu folgenden Themen stellen:

• Wie und wo kann ich welche BuT Leistungen beantragen?

• Vorteile und…


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14.08.2023 Beratung zu Leistungen für Kinder

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

das Team Bildung und Teilhabe bietet in den kommenden Wochen Informationsveranstaltungen und Beratungstermine in den Geschäftsstellen des Jobcenter Rhein-Erft vor Ort an. Das Team BuT ist wie folgt vor Ort:

Gst. Bedburg am Mittwoch, den 16.08.2023
Gst. Bergheim am…


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30.06.2023 Bürgergeld: Die zweite Stufe der Reform startet am 01. Juli 2023

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am 1. Juli 2023 treten zahlreiche Regelungen zum Bürgergeld in Kraft. Dabei wird vor allem der Eingliederungsprozess und der Themenkomplex Weiterbildung und Qualifizierung weiterentwickelt. Hinzu kommen zusätzliche Instrumente wie die ganzheitliche Betreuung und der…


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01.04.2019 Information des Jobcenters Rhein-Erft zu den Kosten der Unterkunft

In einem Urteil vom 03. Dezember 2018 hat das Sozialgericht (SG) Köln das „Schlüssige Konzept“ für die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für rechtswidrig erklärt.

Das o.g. Urteil des SG Köln ist noch nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Rhein-Erft Berufung eingelegt hat. In der…


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