Das Jobcenter Rhein-Erft betreut über 31.000 Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Erft-Kreis, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - das sogenannte Bürgergeld - erhalten.
Mit seinen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeitet das Jobcenter dafür, die gesellschaftliche Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, eine berufliche Orientierung zu geben und neue Perspektiven für den Ausbildungs- und Arbeitmarkt zu entwickeln.
Das Jobcenter hat ein umfassendes Unterstützungsangebot und fördert die Bürgerinnen und Bürger durch Dienstleistungen und Geldleistungen.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Geschäftsstellen des Jobcenters Rhein-Erft haben an den Ostertagen folgende Öffnungszeiten:
Gründonnerstag, 06.04.2023, 8 bis 12 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr
Karfreitag, 07.04.2023, geschlossen
Ostermontag, 10.04.2023, geschlossen
Ihr Jobcenter Rhein-Erft
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das neue Bürgergeld wird ab 01.01.2023 als Leistung nach dem SGB II automatisch an Sie überwiesen. Sie müssen keine neuen, separaten Anträge stellen. Das Verfahren zur Bewilligung von Leistungen bleibt unverändert. Die Weiterbewilligungsanträge sind weiterhin wie…
In einem Urteil vom 03. Dezember 2018 hat das Sozialgericht (SG) Köln das „Schlüssige Konzept“ für die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für rechtswidrig erklärt.
Das o.g. Urteil des SG Köln ist noch nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Rhein-Erft Berufung eingelegt hat. In der…