Der gemeinsame Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Brühl und des Jobcenters Rhein-Erft berät und unterstützt Sie als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber rund um das Thema Personal.
Wenn Sie eine neue Mitarbeiterin oder einen neuen Mitarbeiter in Vollzeit, Teilzeit oder für einen Mini-Job einstellen möchten, dann helfen Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im gemeinsamen Arbeitgeber-Service gerne bei der Personalauswahl. Der gemeinsame Arbeitgeber-Service unterstützt und berät Sie auch bei Ihrer Suche nach einer Auszubildenden oder einem Auszubildenden.
Die Meldung Ihrer offenen Arbeits- oder Ausbildungsstellen ist möglich über die Jobbörse unter www.arbeitsagentur.de oder direkt bei Ihren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern im Arbeitgeber-Service.
Ebenso steht Ihnen der gemeinsame Arbeitgeber-Service für alle Fragen zur Verfügung, welche sich aus dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben oder Fördermöglichkeiten betreffen.
Agentur für Arbeit Brühl
Arbeitgeberservice
Wilhelm-Kamm-Str. 1
50321 Brühl
E-Mail: Bruehl.Arbeitgeberarbeitsagentur.de
0800 455 55 20 (kostenfrei montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr)
Seit dem 14. Januar 2025 können Bürgergeldbeziehende über die neue Jobcenter-App Anträge stellen, Unterlagen schicken und Veränderungen direkt mitteilen – natürlich datenschutzkonform. Nahezu alle Anliegen können ab jetzt über die neue Jobcenter-App erledigt werden. Damit wird die Jobcenter-App zum bevorzugten Kommunikationsweg der Zukunft. Die Jobcenter-App ermöglicht einen einfachen, mobilen und barrierefreien Zugriff auf die online verfügbaren Angebote des Jobcenters. Ab sofort steht die Jobcenter App für mobile Endgeräte im AppStore und bei Google Play (Suchwort "Jobcenter APP") zum Download bereit.