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In der Europäischen Union gilt seit dem 25. Mai 2018 die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die DSGVO vereinheitlicht die Verarbeitung personenbezogener Daten. Hier finden Sie die Datenschutzerklärung des Jobcenters Rhein-Erft.
Anfragen bezüglich des Datenschutzes oder des Informationsfreiheitsgesetzes richten Sie bitte an die Datenschutzbeauftragte des Jobcenters Rhein-Erft:
Jobcenter Rhein-Erft
Datenschutzbeauftragte
Europaallee 33
50226 Frechen
Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BFDI).
Ab dem 22. Juli 2024 können Bürgerinnen und Bürger die digitalen Dienstleistungen (eServices) der Bundesagentur für Arbeit einfach und sicher auch mit der BundID nutzen. Dies umfasst Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter sowie der Familienkassen.
Weitere Informationen gibt es unter: https://www.arbeitsagentur.de/bundid-sicherer-zugang-zu-allen-eservices und https://id.bund.de/de
Es hat sich eine Erleichterung bei der Zeugnisanerkennung von mittleren Schulabschlüssen ergeben. Die Allgemeinverfügung (siehe Anlage) der Bezirksregierung Köln ermöglicht in Einzelfällen, dass für die Länder Algerien, Indien, Iran, Marokko, Tunesien, Türkei und der Ukraine beim Vorliegen…
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Ab dem 15.03.2024 schließen wir die Geschäftsstelle in der Daimlerstr.10 in Elsdorf.
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Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (UkraineAufenthFGV)
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In einem Urteil vom 03. Dezember 2018 hat das Sozialgericht (SG) Köln das „Schlüssige Konzept“ für die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für rechtswidrig erklärt.
Das o.g. Urteil des SG Köln ist noch nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Rhein-Erft Berufung eingelegt hat. In der…