Jobcenter Rhein-ErftDatenschutz

Datenschutzerklärung

Durch den Besuch der Website des Anbieters können Informationen über den Zugriff (Datum, Uhrzeit, betrachtete Seite) gespeichert werden. Diese Daten gehören nicht zu den personenbezogenen Daten, sondern sind anonymisiert. Sie werden ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet. Eine Weitergabe an Dritte, zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, findet nicht statt. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen und nicht lückenlos vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden kann. Die Verwendung der Kontaktdaten des Impressums zur gewerblichen Werbung ist ausdrücklich nicht erwünscht, es sei denn der Anbieter hatte zuvor seine schriftliche Einwilligung erteilt oder es besteht bereits eine Geschäftsbeziehung. Der Anbieter und alle auf dieser Website genannten Personen widersprechen hiermit jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe ihrer Daten.

Information zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

In der Europäischen Union gilt seit dem 25. Mai 2018 die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die DSGVO vereinheitlicht die Verarbeitung personenbezogener Daten. Hier finden Sie die Datenschutzerklärung des Jobcenters Rhein-Erft.

Datenschutzbeauftragte

Anfragen bezüglich des Datenschutzes oder des Informationsfreiheitsgesetzes richten Sie bitte an die Datenschutzbeauftragte des Jobcenters Rhein-Erft:

Jobcenter Rhein-Erft
Datenschutzbeauftragte

Europaallee 33
50226 Frechen

Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BFDI).

Termine buchen, Unterlagen hochladen, Anträge stellen und über die Neuigkeiten aus dem Jobcenter informiert bleiben - datenschutzkonform von unterwegs.

Antragstellung auf Eingliederungszuschuss jetzt auch digital möglich

Der Eingliederungszuschuss (EGZ) kann von Arbeitgebern jetzt auch ganz unkompliziert und papierlos online beantragt werden. 

Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen und zum Onlineverfahren erhalten Sie HIER.

 

Einführung von BundID ab dem 22.07.2024

Ab dem 22. Juli 2024 können Bürgerinnen und Bürger die digitalen Dienstleistungen (eServices) der Bundesagentur für Arbeit einfach und sicher auch mit der BundID nutzen. Dies umfasst Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter sowie der Familienkassen.

Weitere Informationen gibt es unter: https://www.arbeitsagentur.de/bundid-sicherer-zugang-zu-allen-eservices und https://id.bund.de/de

 

Aktuelles

07.10.2024 NEU: Online Terminvergabe jetzt auch für Fragen zu Bildung- & Teilhabeleistungen (BuT)

Buchen Sie einfach einen telefonischen Beratungstermin
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15.03.2024 ACHTUNG: Schließung der Geschäftsstelle Elsdorf

Ab dem 15.03.2024 schließen wir die Geschäftsstelle in der Daimlerstr.10 in Elsdorf.
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21.02.2024 Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine

Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (UkraineAufenthFGV)
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