
Mit dem Kita-Navigator ist es Eltern möglich, online den Betreuungswunsch für ihr Kind an die Tageseinrichtung ihrer Wahl zu übermitteln. Alle Einrichtungen im Rhein-Erft-Kreis stellen dort ihre individuellen Betreuungsangebote vor.
Die Registirerung erfolgt über drei einfache Schritte:
Mit dem Kita-Navigator merken Sie einen gewünschten Kita-Platz vor. Ihre Vormerkung stellt noch keine Garantie für den gewünschten Betreuungsplatz dar. Erst mit Unterzeichnung eines Betreuungsvertrages haben Sie einen Kita-Platz sicher.
Die Platzvergabe erfolgt zu unterschiedlichen Zeitpunkten in den Kommunen.
Alle wesentlichen Informationen rund um die Registrierung im Kita-Navigator sind hier für Sie zusammengestellt:
Mitmachen im Sportverein? Eine Klassenfahrt? Nachhilfe? Mittagessen?
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Geld vom Jobcenter erhalten, gibt es mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) mehr Geld. Der BUT-Antrag wird mit jedem Neu- oder Weiterbewilligungsantrag automatisch gestellt. Sie müssen uns nur sagen, was Ihr Kind braucht.
Die Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflege können übernommen werden.
Für die Ausstattung mit dem persönlichen Schulbedarf (z. B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) wird den leistungsberechtigten Schülerinnen und Schülern zweimal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt. Der Zuschuss für das erste Schulhalbjahr 104 EUR und für das zweite Schulhalbjahr 52 EUR (insgesamt 156 EUR).
Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Fallen deswegen Aufwendungen für eine Schülerbeförderung an und werden diese Aufwendungen nicht anderweitig abgedeckt, werden sie übernommen - auch dann, wenn die Schülerfahrkarte zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigt.
Der bis zum 31. Juli 2019 zu zahlende Eigenanteil entfällt. Zudem gilt als „nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs“ nun auch eine Schule mit besonderem Profil (zum Beispiel mit sportlichem oder sprachlichem Profil oder Ganztagsschulen).
Leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler können unabhängig einer Versetzungsgefährdung unter bestimmten Voraussetzungen eine Lernförderung in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist insbesondere, dass keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Die jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen sind in jedem Einzelfall zu berücksichtigen.
Für jedes leistungsberechtigte Kind ist ab dem 1. August 2019 das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege ohne zusätzliche Kosten für die Eltern gesichert.
Leistungsberechtigte Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Dafür steht monatlich ein Betrag von 15 EUR zur Verfügung - zum Beispiel für den Mitgliedsbeitrag des Sportvereins oder die Gebühren der Musikschule.
Die Leistung wird ab dem 1. August 2019 pauschalisiert erbracht. Ausreichend ist ein Nachweis, aus dem sich die Teilnahme an einer der gesetzlich bestimmten Aktivität ergibt.
Informationsmaterial und Anträge für Bildung und Teilhabe finden Sie im Downloadbereich und auf dieser Seite.
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit unterstützt Sie mit dem Kindergeld und dem Kinderzuschlag.
Kindergeld bekommen Sie zunächst für Kinder unter 18 Jahren, die Sie regelmäßig versorgen. Aber auch für Kinder ab 18 Jahren kann es Kindergeld geben. Informieren Sie sich über die wichtigsten Punkte zu dieser Leistung hier.
Falls Sie Kindergeld bekommen und nur ein geringes Einkommen haben, können Sie Kinderzuschlag erhalten. Informieren Sie sich über die wichtigsten Punkte zu dieser Leistung hier.
Der KiZ-Lotse: Anspruch auf Kinderzuschlag ermitteln
Mit der interaktiven Video-Anwendung KiZ-Lotse (hier) können Sie ermitteln, ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben.
Online
Antragstellungen unter www.familienkasse.de.
Per Post
Kundinnen und Kunden können ihre Unterlagen in den Hausbriefkasten einwerfen oder per Post schicken an:
Familienkasse NRW West
50574 Köln
Besucheradresse:
Familienkasse NRW West
Bonner Str. 351
50968 Köln
Telefonisch
0 800 4 5555 30
Videoberatung zum Kinderzuschlag
Unter der Telefonnummer: 0800 4 5555 30 können sich Familien für die Videoberatung zum Kinderzuschlag anmelden. Die Beratung erfolgt bequem von zu Hause als Videochat.

Am 17.06.2026 (Kerpen) und am 24.06.2026 (Brühl) finden unsere AVGS-Messen statt.
Nutzen Sie die Chance, unsere Angebote vor Ort in Teilzeit, hybrid oder in Kombination kennenzulernen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n Arbeitvermittler/in.
Mit der Ferien-Praktikumswoche Rhein-Erft-Kreis kannst Du in den Sommerferien neue Unternehmen kennenlernen. Dabei kannst Du Dir aussuchen, in welchen Berufsfeldern
und an wie vielen Tagen Du mitmachen möchtest. Pro Unternehmen sind einzelne Praktikumstage oder Kurzpraktika (5 Tage) möglich.
Ausführliche Informationen sind abrufbar unter: https://praktikumswoche.de/rhein-erft

Die bestehenden Anmeldeoptionen im Online-Portal jobcenter.digital und der Jobcenter-App wurden nun um eine weitere nutzerfreundliche Möglichkeit ergänzt. Mit der BA-Secure App können Kundinnen und Kunden die verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung direkt auf ihrem Smartphone oder Tablet nutzen.
Ausführliche Informationen finden Sie auf https://www.jobcenter-rhein-erft.de/service/jobcenterdigital.html
Mit dem Fördercheck können sich Arbeitgebende unkompliziert, digital und eigenständig über relevante Förderangebote informieren und unverbindlich herausfinden, ob sie die Voraussetzungen für eine unterstützende Förderleistung (z.B. EGZ, ESG usw.) erfüllen. Das Tool führt durch wenige Fragen und liefert anschließend eine erste Einschätzung potenziell passender Förderinstrumente. Der Fördercheck hilft ganz besonders bei der Einstellung von Menschen, die zusätzliche Unterstützung benötigen
Das Tool finden Sie auf der Homepage der Agentur für Arbeit.

Weitere Informationen zur Vorbereitung Ihres persönlichen Erstgesprächs lesen Sie bitte unbedingt HIER