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Bildung und Teilhabe

Mitmachen im Sportverein? Eine Klassenfahrt? Nachhilfe? Mittagessen? 

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Geld vom Jobcenter erhalten, gibt es mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) mehr Geld. Der BUT-Antrag wird mit jedem Neu- oder Weiterbewilligungsantrag automatisch gestellt. Sie müssen uns nur sagen, was Ihr Kind braucht.

Welche Unterstützung für Kinder gibt es?

Die Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflege können übernommen werden.

Für die Ausstattung mit dem persönlichen Schulbedarf (z. B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) wird den leistungsberechtigten Schülerinnen und Schülern zweimal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt. Der Zuschuss für das erste Schulhalbjahr 104 EUR und für das zweite Schulhalbjahr 52 EUR (insgesamt 156 EUR).

Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Fallen deswegen Aufwendungen für eine Schülerbeförderung an und werden diese Aufwendungen nicht anderweitig abgedeckt, werden sie übernommen - auch dann, wenn die Schülerfahrkarte zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigt.
Der bis zum 31. Juli 2019 zu zahlende Eigenanteil entfällt. Zudem gilt als „nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs“ nun auch eine Schule mit besonderem Profil (zum Beispiel mit sportlichem oder sprachlichem Profil oder Ganztagsschulen).

Leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler können unabhängig einer Versetzungsgefährdung unter bestimmten Voraussetzungen eine Lernförderung in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist insbesondere, dass keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Die jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen sind in jedem Einzelfall zu berücksichtigen.

Für jedes leistungsberechtigte Kind ist ab dem 1. August 2019 das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege ohne zusätzliche Kosten für die Eltern gesichert. 

Leistungsberechtigte Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Dafür steht monatlich ein Betrag von 15 EUR zur Verfügung - zum Beispiel für den Mitgliedsbeitrag des Sportvereins oder die Gebühren der Musikschule.
Die Leistung wird ab dem 1. August 2019 pauschalisiert erbracht. Ausreichend ist ein Nachweis, aus dem sich die Teilnahme an einer der gesetzlich bestimmten Aktivität ergibt.

Informationen und Antragsunterlagen


Informationsmaterial und Anträge für Bildung und Teilhabe finden Sie im Downloadbereich und auf dieser Seite. 

Kontakt zum Team Bildung und Teilhabe


Die Kontaktmöglichkeiten für das Team Bildung und Teilhabe finden Sie hier

Lernförderungsanbieter, die ab August 2023 erstmalig mit dem Jobcenter Rhein-Erft zusammenarbeiten möchten, bitten wir im Vorfeld um Kontaktaufnahme mit dem Team Bildung und Teilhabe unter Jobcenter-Rhein-Erft.545-BuTjobcenter-ge.de

Familienkasse

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit unterstützt Sie mit dem Kindergeld und dem Kinderzuschlag. 

Kindergeld

Kindergeld bekommen Sie zunächst für Kinder unter 18 Jahren, die Sie regelmäßig versorgen. Aber auch für Kinder ab 18 Jahren kann es Kindergeld geben. Informieren Sie sich über die wichtigsten Punkte zu dieser Leistung hier.

Kinderzuschlag

Falls Sie Kindergeld bekommen und nur ein geringes Einkommen haben, können Sie Kinderzuschlag erhalten. Informieren Sie sich über die wichtigsten Punkte zu dieser Leistung hier.

Der KiZ-Lotse: Anspruch auf Kinderzuschlag ermitteln
Mit der interaktiven Video-Anwendung KiZ-Lotse (hier) können Sie ermitteln, ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben.

Kontakt zur Familienkasse


Online
Antragstellungen unter www.familienkasse.de.

Per Post
Kundinnen und Kunden können ihre Unterlagen in den Hausbriefkasten einwerfen oder per Post schicken an:

Familienkasse NRW West
50574 Köln

Besucheradresse:
Familienkasse NRW West
Bonner Str. 351
50968 Köln

Telefonisch
0 800 4 5555 30

Videoberatung zum Kinderzuschlag
Unter der Telefonnummer: 0800 4 5555 30 können sich Familien für die Videoberatung zum Kinderzuschlag anmelden. Die Beratung erfolgt bequem von zu Hause als Videochat.

Aktuelles

15.03.2024 ACHTUNG: Schließung der Geschäftsstelle Elsdorf ab 15.03.2024

Ab dem 15.03.2024 schließen wir die Geschäftsstelle in der Daimlerstr.10 in Elsdorf.
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01.03.2024 Umzug des Erstberatungsteams Süd

Das Erstberatungsteam Süd ab 04.03.2024 in der Alten Bonnstr. 2c in Brühl
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21.02.2024 Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine

Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (UkraineAufenthFGV)
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04.12.2023 Höhere Regelbedarfe in der Grundsicherung ab Januar 2024

Die Regelbedarfsstufen im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) werden zum 1. Januar 2024 angepasst. Der Regelbedarf für Erwachsene steigt auf 563 Euro, für Partner auf je 506 Euro. Mehr erfahren


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01.04.2019 Information des Jobcenters Rhein-Erft zu den Kosten der Unterkunft

In einem Urteil vom 03. Dezember 2018 hat das Sozialgericht (SG) Köln das „Schlüssige Konzept“ für die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für rechtswidrig erklärt.

Das o.g. Urteil des SG Köln ist noch nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Rhein-Erft Berufung eingelegt hat. In der…


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