Die Kosten für Ihre Wohnung und Ihre Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen, wenn diese angemessen sind. Die Angemessenheitsgrenzen richten sich nach dem jeweiligen Wohnort im Rhein-Erft-Kreis und der Größe des Haushalts. Für Ihren Wohnort können Sie gerne in Ihrer zuständigen Geschäftsstelle nach den Angemessenheitsgrenzen fragen. Für Ihre Orientierung finden Sie die Angemessenheitsgrenzen auf der Homepage des Rhein-Erft-Kreises.
Bitte sprechen Sie vor einem geplanten Umzug in jedem Fall in Ihrer aktuell zuständigen Geschäftsstelle des Jobcenters vor! Das Jobcenter prüft, ob die Unterkunftskosten der neuen Wohnung angemessen sind. Wenn der Umzug erforderlich ist, werden die durch den Umzug entstehenden Kosten im notwendigen Umfang übernommen. Über Ihre Ansprüche werden Sie im persönlichen Beratungsgespräch vor Ort informiert.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Sommer 2019 das Modellprojekt "Endlich ein ZUHAUSE!" gestartet, welches jetzt fortgeführt wird. Die Ziele des Projektes sind, Wohnungsverlust zu verhindern, so dass Wohnungslosigkeit erst gar nicht entsteht, Wohnraum für Menschen ohne eigene Wohnung zu schaffen und die Lebenslagen obdachloser und von Wohnungsverlust bedrohter Menschen zu verbessern.
Ansprechpartner/innen für den Rhein-Erft-Kreis
Ernst-Heinrich-Geist-Straße 9-11
50226 Frechen
https://caritas.erzbistum-koeln.de/rheinerft-skm/unsere-hilfen/wohnungsnotfallhilfe/praeventive-wohnungsnotfallhilfe/
Am Mittwoch, den 21.05.2025, bleiben die Geschäftsstellen des Jobcenter Rhein-Erft wegen einer internen Veranstaltung geschlossen.
Bereits geplante Termine finden in den Geschäftsstellen statt. Unterminierte Vorsprachen bzw. ein freier Zugang in die Geschäftsstellen sind dort an diesem Tag nicht möglich.
Unsere Jobcenter-Hotline (02234.98398-800) ist zur Beantwortung von Fragen telefonisch erreichbar. Viele Anliegen können online über die Jobcenter-App erledigt werden.
Durch den Feiertag am 29.05.2025 kann es dazu kommen, dass das Bürgergeld nicht schon am Morgen, sondern erst im Laufe des 30.05.2025 auf den Konten gutgeschrieben wird.
Der Eingliederungszuschuss (EGZ) kann von Arbeitgebern jetzt auch ganz unkompliziert und papierlos online beantragt werden.
Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen und zum Onlineverfahren erhalten Sie HIER.
Gemeinsam mit Linda Simon (Vorsitzende des Personalrats), Hediye Evsan (Gleichstellungsbeauftragte) und Katharina Wersig (Schwerbehindertenvertretung) hat Birgit Jung (Geschäftsführerin) die neue Grundsatzerklärung gegen Gewalt für unser Jobcenter unterzeichnet. Sie verdeutlicht unmissverständlich…
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Seit dem 14. Januar 2025 können Bürgergeldbeziehende über die neue Jobcenter-App Anträge stellen, Unterlagen schicken und Veränderungen direkt mitteilen – natürlich datenschutzkonform. Nahezu alle Anliegen können ab jetzt über die neue Jobcenter-App erledigt werden. Damit wird die Jobcenter-App zum bevorzugten Kommunikationsweg der Zukunft. Die Jobcenter-App ermöglicht einen einfachen, mobilen und barrierefreien Zugriff auf die online verfügbaren Angebote des Jobcenters. Ab sofort steht die Jobcenter App für mobile Endgeräte im AppStore und bei Google Play (Suchwort "Jobcenter APP") zum Download bereit.