Die Kosten für Ihre Wohnung und Ihre Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen, wenn diese angemessen sind. Die Angemessenheitsgrenzen richten sich nach dem jeweiligen Wohnort im Rhein-Erft-Kreis und der Größe des Haushalts. Für Ihren Wohnort können Sie gerne in Ihrer zuständigen Geschäftsstelle nach den Angemessenheitsgrenzen fragen.
Umzug:
Bitte sprechen Sie vor einem geplanten Umzug in jedem Fall in Ihrer aktuell zuständigen Geschäftsstelle des Jobcenters vor! Das Jobcenter prüft, ob die Unterkunftskosten der neuen Wohnung angemessen sind. Wenn der Umzug erforderlich ist, werden die durch den Umzug entstehenden Kosten im notwendigen Umfang übernommen. Über Ihre Ansprüche werden Sie im persönlichen Beratungsgespräch vor Ort informiert.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Rhein-Erft-Kreises.
Obdachlosigkeit ist nach Hunger die schlimmste Form von Armut. Für die Bekämpfung von Obdachlosigkeit wurde in Nordrhein-Westfalen die Initiative "Endlich ein ZUHAUSE" ins Leben gerufen. Im Rhein-Erft-Kreis wird das Projekt "Endlich ein ZUHAUSE!" vom Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) und der Drogenhilfe Köln umgesetzt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ansprechpartner/innen für den Rhein-Erft-Kreis
Hasenweide 13
50226 Frechen
https://caritas.erzbistum-koeln.de/rheinerft-skm/unsere-hilfen/wohnungsnotfallhilfe/fachberatungsstelle/
Projekt Casa nostra
Victoriastraße 12
50668 Köln
www.drogenhilfe-koeln.de
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Geschäftsstellen des Jobcenters Rhein-Erft haben an den Ostertagen folgende Öffnungszeiten:
Gründonnerstag, 06.04.2023, 8 bis 12 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr
Karfreitag, 07.04.2023, geschlossen
Ostermontag, 10.04.2023, geschlossen
Ihr Jobcenter Rhein-Erft
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das neue Bürgergeld wird ab 01.01.2023 als Leistung nach dem SGB II automatisch an Sie überwiesen. Sie müssen keine neuen, separaten Anträge stellen. Das Verfahren zur Bewilligung von Leistungen bleibt unverändert. Die Weiterbewilligungsanträge sind weiterhin wie…
In einem Urteil vom 03. Dezember 2018 hat das Sozialgericht (SG) Köln das „Schlüssige Konzept“ für die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für rechtswidrig erklärt.
Das o.g. Urteil des SG Köln ist noch nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Rhein-Erft Berufung eingelegt hat. In der…