Die Kosten für Ihre Wohnung und Ihre Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen, wenn diese angemessen sind. Die Angemessenheitsgrenzen richten sich nach dem jeweiligen Wohnort im Rhein-Erft-Kreis und der Größe des Haushalts. Für Ihren Wohnort können Sie gerne in Ihrer zuständigen Geschäftsstelle nach den Angemessenheitsgrenzen fragen. Für Orientierung finden Sie unter "Finanzielle Hilfen" unten in der Kurzfassung Gutachten auf den beiden letzten Seiten die aktuellen Angemessenheitstabellen.
Bitte sprechen Sie vor einem geplanten Umzug in jedem Fall in Ihrer aktuell zuständigen Geschäftsstelle des Jobcenters vor! Das Jobcenter prüft, ob die Unterkunftskosten der neuen Wohnung angemessen sind. Wenn der Umzug erforderlich ist, werden die durch den Umzug entstehenden Kosten im notwendigen Umfang übernommen. Über Ihre Ansprüche werden Sie im persönlichen Beratungsgespräch vor Ort informiert.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Sommer 2019 das Modellprojekt "Endlich ein ZUHAUSE!" gestartet, welches jetzt fortgeführt wird. Die Ziele des Projektes sind, Wohnungsverlust zu verhindern, so dass Wohnungslosigkeit erst gar nicht entsteht, Wohnraum für Menschen ohne eigene Wohnung zu schaffen und die Lebenslagen obdachloser und von Wohnungsverlust bedrohter Menschen zu verbessern.
Ansprechpartner/innen für den Rhein-Erft-Kreis
Ernst-Heinrich-Geist-Straße 9-11
50226 Frechen
https://caritas.erzbistum-koeln.de/rheinerft-skm/unsere-hilfen/wohnungsnotfallhilfe/praeventive-wohnungsnotfallhilfe/
Der IHK-Parents’Day hilft Eltern dabei, sicherer in der Rolle als "Berufswahlcoach" zu werden. In einem kompakten, leicht verständlichen Online-Webinar erfahren Sie, wie Sie Ihr Kind auf dem Weg in eine berufliche Ausbildung oder ein duales Studium begleiten können – praxisnah, informativ und orientiert am Alltag von Eltern.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der DIHK.

12.02.2026, Weiberfastnacht, 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr,
13.02.2026, Freitag, 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
16.02.2026, Rosenmontag, geschlossen.
Nutzen Sie auch unsere online-Angebote:
Ihre Jobcenter-Angelegenheiten können Sie schnell und einfach online erledigen - ob Hauptantrag SGB II, Weiterbewilligungsantrag, Veränderungsmitteilungen oder Nachrichten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Mit dem Fördercheck können sich Arbeitgebende unkompliziert, digital und eigenständig über relevante Förderangebote informieren und unverbindlich herausfinden, ob sie die Voraussetzungen für eine unterstützende Förderleistung (z.B. EGZ, ESG usw.) erfüllen. Das Tool führt durch wenige Fragen und liefert anschließend eine erste Einschätzung potenziell passender Förderinstrumente. Der Fördercheck hilft ganz besonders bei der Einstellung von Menschen, die zusätzliche Unterstützung benötigen
Das Tool finden Sie auf der Homepage der Agentur für Arbeit.

Weitere Informationen zur Vorbereitung Ihres persönlichen Erstgesprächs lesen Sie bitte unbedingt HIER
Seit dem 14. Januar 2025 können Bürgergeldbeziehende über die neue Jobcenter-App Anträge stellen, Unterlagen schicken und Veränderungen direkt mitteilen – natürlich datenschutzkonform. Nahezu alle Anliegen können ab jetzt über die neue Jobcenter-App erledigt werden. Damit wird die Jobcenter-App zum bevorzugten Kommunikationsweg der Zukunft. Die Jobcenter-App ermöglicht einen einfachen, mobilen und barrierefreien Zugriff auf die online verfügbaren Angebote des Jobcenters. Ab sofort steht die Jobcenter App für mobile Endgeräte im AppStore und bei Google Play (Suchwort "Jobcenter APP") zum Download bereit.