BürgergeldWohnen

Kosten für Unterkunft und Heizung

Die Kosten für Ihre Wohnung und Ihre Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen, wenn diese angemessen sind. Die Angemessenheitsgrenzen richten sich nach dem jeweiligen Wohnort im Rhein-Erft-Kreis und der Größe des Haushalts. Für Ihren Wohnort können Sie gerne in Ihrer zuständigen Geschäftsstelle nach den Angemessenheitsgrenzen fragen. 

Umzug:
Bitte sprechen Sie vor einem geplanten Umzug in jedem Fall in Ihrer aktuell zuständigen Geschäftsstelle des Jobcenters vor! Das Jobcenter prüft, ob die Unterkunftskosten der neuen Wohnung angemessen sind. Wenn der Umzug erforderlich ist, werden die durch den Umzug entstehenden Kosten im notwendigen Umfang übernommen. Über Ihre Ansprüche werden Sie im persönlichen Beratungsgespräch vor Ort informiert.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Rhein-Erft-Kreises.

ZUHAUSE! im Rhein-Erft-Kreis

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Sommer 2019 das Modellprojekt "Endlich ein ZUHAUSE!" gestartet, welches jetzt fortgeführt wird. Die Ziele des Projektes sind, Wohnungsverlust zu verhindern, so dass Wohnungslosigkeit erst gar nicht entsteht, Wohnraum für Menschen ohne eigene Wohnung zu schaffen und die Lebenslagen obdachloser und von Wohnungsverlust bedrohter Menschen zu verbessern.

Ansprechpartner/innen für den Rhein-Erft-Kreis

Sozialdienst Katholischer Männer für den Rhein-Erft-Kreis e.V.

Aktuelles

15.03.2024 ACHTUNG: Schließung der Geschäftsstelle Elsdorf

Ab dem 15.03.2024 schließen wir die Geschäftsstelle in der Daimlerstr.10 in Elsdorf.
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01.03.2024 Umzug des Erstberatungsteams Süd

Das Erstberatungsteam Süd ab 04.03.2024 in der Alten Bonnstr. 2c in Brühl
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21.02.2024 Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine

Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (UkraineAufenthFGV)
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04.12.2023 Höhere Regelbedarfe in der Grundsicherung ab Januar 2024

Die Regelbedarfsstufen im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) werden zum 1. Januar 2024 angepasst. Der Regelbedarf für Erwachsene steigt auf 563 Euro, für Partner auf je 506 Euro. Mehr erfahren


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01.04.2019 Information des Jobcenters Rhein-Erft zu den Kosten der Unterkunft

In einem Urteil vom 03. Dezember 2018 hat das Sozialgericht (SG) Köln das „Schlüssige Konzept“ für die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für rechtswidrig erklärt.

Das o.g. Urteil des SG Köln ist noch nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Rhein-Erft Berufung eingelegt hat. In der…


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