Die Kosten für Ihre Wohnung und Ihre Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen, wenn diese angemessen sind. Die Angemessenheitsgrenzen richten sich nach dem jeweiligen Wohnort im Rhein-Erft-Kreis und der Größe des Haushalts. Für Ihren Wohnort können Sie gerne in Ihrer zuständigen Geschäftsstelle nach den Angemessenheitsgrenzen fragen.
Umzug:
Bitte sprechen Sie vor einem geplanten Umzug in jedem Fall in Ihrer aktuell zuständigen Geschäftsstelle des Jobcenters vor! Das Jobcenter prüft, ob die Unterkunftskosten der neuen Wohnung angemessen sind. Wenn der Umzug erforderlich ist, werden die durch den Umzug entstehenden Kosten im notwendigen Umfang übernommen. Über Ihre Ansprüche werden Sie im persönlichen Beratungsgespräch vor Ort informiert.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Rhein-Erft-Kreises.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Sommer 2019 das Modellprojekt "Endlich ein ZUHAUSE!" gestartet, welches jetzt fortgeführt wird. Die Ziele des Projektes sind, Wohnungsverlust zu verhindern, so dass Wohnungslosigkeit erst gar nicht entsteht, Wohnraum für Menschen ohne eigene Wohnung zu schaffen und die Lebenslagen obdachloser und von Wohnungsverlust bedrohter Menschen zu verbessern.
Ansprechpartner/innen für den Rhein-Erft-Kreis
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Jobcenter Rhein-Erft steht ab Mittwoch, 04.10.2023, für die Bürgerinnen und Bürger aus Pulheim mit seinen Dienstleistungen in einer neuen Liegenschaft zur Verfügung. Die neue Liegenschaft hat folgende Adresse:
Jobcenter Rhein-Erft
Auf dem Driesch 40
50259…
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Sie beziehen Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter und würden gerne einmal Fragen außerhalb der Räumlichkeiten des Jobcenters in einer Runde mit anderen Frauen zu folgenden Themen stellen:
• Wie und wo kann ich welche BuT Leistungen beantragen?
• Vorteile und…
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Team Bildung und Teilhabe bietet in den kommenden Wochen Informationsveranstaltungen und Beratungstermine in den Geschäftsstellen des Jobcenter Rhein-Erft vor Ort an. Das Team BuT ist wie folgt vor Ort:
Gst. Bedburg am Mittwoch, den 16.08.2023
Gst. Bergheim am…
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am 1. Juli 2023 treten zahlreiche Regelungen zum Bürgergeld in Kraft. Dabei wird vor allem der Eingliederungsprozess und der Themenkomplex Weiterbildung und Qualifizierung weiterentwickelt. Hinzu kommen zusätzliche Instrumente wie die ganzheitliche Betreuung und der…
In einem Urteil vom 03. Dezember 2018 hat das Sozialgericht (SG) Köln das „Schlüssige Konzept“ für die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für rechtswidrig erklärt.
Das o.g. Urteil des SG Köln ist noch nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Rhein-Erft Berufung eingelegt hat. In der…