BürgergeldWohnen

Kosten für Unterkunft und Heizung

Die Kosten für Ihre Wohnung und Ihre Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen, wenn diese angemessen sind. Die Angemessenheitsgrenzen richten sich nach dem jeweiligen Wohnort im Rhein-Erft-Kreis und der Größe des Haushalts. Für Ihren Wohnort können Sie gerne in Ihrer zuständigen Geschäftsstelle nach den Angemessenheitsgrenzen fragen. Für Ihre Orientierung finden Sie die Angemessenheitsgrenzen auf der Homepage des Rhein-Erft-Kreises.

Umzug

Bitte sprechen Sie vor einem geplanten Umzug in jedem Fall in Ihrer aktuell zuständigen Geschäftsstelle des Jobcenters vor! Das Jobcenter prüft, ob die Unterkunftskosten der neuen Wohnung angemessen sind. Wenn der Umzug erforderlich ist, werden die durch den Umzug entstehenden Kosten im notwendigen Umfang übernommen. Über Ihre Ansprüche werden Sie im persönlichen Beratungsgespräch vor Ort informiert.

ZUHAUSE! im Rhein-Erft-Kreis

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Sommer 2019 das Modellprojekt "Endlich ein ZUHAUSE!" gestartet, welches jetzt fortgeführt wird. Die Ziele des Projektes sind, Wohnungsverlust zu verhindern, so dass Wohnungslosigkeit erst gar nicht entsteht, Wohnraum für Menschen ohne eigene Wohnung zu schaffen und die Lebenslagen obdachloser und von Wohnungsverlust bedrohter Menschen zu verbessern.

Ansprechpartner/innen für den Rhein-Erft-Kreis

Sozialdienst Katholischer Männer für den Rhein-Erft-Kreis e.V.

Funktionen momentan eingeschränktStörung in den eServices

Um Ihre Sicherheit zu gewährleisten, hat die Bundesagentur für Arbeit vorsorglich für alle Kundinnen und Kunden die Funktion, Adress- und Kontodaten online zu ändern, eingeschränkt. Aus diesem Grund wurde eine „technische Wartungsseite“ im Bereich der persönlichen Daten auf allen Online-Accounts eingerichtet.

Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen, sollte es hierbei zu längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten kommen.

Klicken Sie auf das Bild und erhalten weitere Informationen zu unserer Messe.
WIR FREUEN UNS AUF SIE!

Termine buchen, Unterlagen hochladen, Anträge stellen und über die Neuigkeiten aus dem Jobcenter informiert bleiben - datenschutzkonform von unterwegs.

Antragstellung auf Eingliederungszuschuss jetzt auch digital möglich

Der Eingliederungszuschuss (EGZ) kann von Arbeitgebern jetzt auch ganz unkompliziert und papierlos online beantragt werden. 

Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen und zum Onlineverfahren erhalten Sie HIER.

 

Aktuelles

31.03.2025 Gewalt hat in unserem Jobcenter keinen Platz

Gemeinsam mit Linda Simon (Vorsitzende des Personalrats), Hediye Evsan (Gleichstellungsbeauftragte) und Katharina Wersig (Schwerbehindertenvertretung) hat Birgit Jung (Geschäftsführerin) die neue Grundsatzerklärung gegen Gewalt für unser Jobcenter unterzeichnet. Sie verdeutlicht unmissverständlich…


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07.10.2024 NEU: Online Terminvergabe jetzt auch für Fragen zu Bildung- & Teilhabeleistungen (BuT)

Buchen Sie einfach einen telefonischen Beratungstermin
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