BürgergeldWohnen

Kosten für Unterkunft und Heizung

Die Kosten für Ihre Wohnung und Ihre Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen, wenn diese angemessen sind. Die Angemessenheitsgrenzen richten sich nach dem jeweiligen Wohnort im Rhein-Erft-Kreis und der Größe des Haushalts. Für Ihren Wohnort können Sie gerne in Ihrer zuständigen Geschäftsstelle nach den Angemessenheitsgrenzen fragen. Für Orientierung finden Sie unter "Finanzielle Hilfen" unten in der Kurzfassung Gutachten auf den beiden letzten Seiten die aktuellen Angemessenheitstabellen.

Umzug

Bitte sprechen Sie vor einem geplanten Umzug in jedem Fall in Ihrer aktuell zuständigen Geschäftsstelle des Jobcenters vor! Das Jobcenter prüft, ob die Unterkunftskosten der neuen Wohnung angemessen sind. Wenn der Umzug erforderlich ist, werden die durch den Umzug entstehenden Kosten im notwendigen Umfang übernommen. Über Ihre Ansprüche werden Sie im persönlichen Beratungsgespräch vor Ort informiert.

ZUHAUSE! im Rhein-Erft-Kreis

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Sommer 2019 das Modellprojekt "Endlich ein ZUHAUSE!" gestartet, welches jetzt fortgeführt wird. Die Ziele des Projektes sind, Wohnungsverlust zu verhindern, so dass Wohnungslosigkeit erst gar nicht entsteht, Wohnraum für Menschen ohne eigene Wohnung zu schaffen und die Lebenslagen obdachloser und von Wohnungsverlust bedrohter Menschen zu verbessern.

Ansprechpartner/innen für den Rhein-Erft-Kreis

Sozialdienst Katholischer Männer für den Rhein-Erft-Kreis e.V.

Parent's Day: Mein Kind kann – Ausbildung macht mehr aus euren Kindern

Der IHK-Parents’Day hilft Eltern dabei, sicherer in der Rolle als "Berufswahlcoach" zu werden. In einem kompakten, leicht verständlichen Online-Webinar erfahren Sie, wie Sie Ihr Kind auf dem Weg in eine berufliche Ausbildung oder ein duales Studium begleiten können – praxisnah, informativ und orientiert am Alltag von Eltern.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der DIHK.

Bitte beachten Sie unbedingt unsere geänderten Öffnungszeiten über die Karnevalstage:

12.02.2026, Weiberfastnacht, 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr,

13.02.2026, Freitag, 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

16.02.2026, Rosenmontag, geschlossen.

Nutzen Sie auch unsere online-Angebote:

Ihre Jobcenter-Angelegenheiten können Sie schnell und einfach online erledigen - ob Hauptantrag SGB II, Weiterbewilligungsantrag, Veränderungsmitteilungen oder Nachrichten. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Für Arbeitgebende: Jetzt Voraussetzungen für eine unterstützende Förderleistung online checken

Mit dem Fördercheck können sich Arbeitgebende unkompliziert, digital und eigenständig über relevante Förderangebote informieren und unverbindlich herausfinden, ob sie die Voraussetzungen für eine unterstützende Förderleistung (z.B. EGZ, ESG usw.) erfüllen. Das Tool führt  durch wenige Fragen und liefert anschließend eine erste Einschätzung potenziell passender Förderinstrumente. Der Fördercheck hilft ganz besonders bei der Einstellung von Menschen, die zusätzliche Unterstützung benötigen

Das Tool finden Sie auf der Homepage der Agentur für Arbeit.

Bürgergeldantrag: Persönliche Erstgespräche finden ab dem 08.12.2025 in den Geschäftsstellen vor Ort statt

Weitere Informationen zur Vorbereitung Ihres persönlichen Erstgesprächs lesen Sie bitte unbedingt  HIER

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