Die öffentliche Zustellung kann angeordnet werden, wenn ein wichtiges Schreiben oder ein Bescheid des Jobcenters nicht an die letzte bekannte Meldeanschrift eines Antragstellers, eines Bevollmächtigten oder Vertreters zugestellt werden kann. Eine öffentliche Bekanntmachung ist auch im Rahmen der Veröffentlichung auf einer Webseite möglich. Das Jobcenter Rhein-Erft hat daher seine Homepage www.jobcenter-rhein-erft.de als Stelle für öffentliche Zustellungen seiner Bescheide im Sinne des § 10 VwZG bestimmt.
Rechtsgrundlage dafür ist § 40 Absatz 1 Satz 1 SGB II, §§ 37 Absatz 3, 65 SGB X in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG). Gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Auf dieser Seite finden Sie die öffentlichen Zustellungen des Jobcenters Rhein-Erft.
Während der Woche der Ausbildung vom 16. bis 20. März 2026 wirbt die Bundesagentur für Arbeit bundesweit dafür, jungen Menschen den Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen und Betriebe für Ausbildungen zu gewinnen.
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Weitere Informationen:
https://www.arbeitsagentur.de/k/ausbildungklarmachen
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-nrw/themen-in-nrw/berufseinstieg
Mit dem Fördercheck können sich Arbeitgebende unkompliziert, digital und eigenständig über relevante Förderangebote informieren und unverbindlich herausfinden, ob sie die Voraussetzungen für eine unterstützende Förderleistung (z.B. EGZ, ESG usw.) erfüllen. Das Tool führt durch wenige Fragen und liefert anschließend eine erste Einschätzung potenziell passender Förderinstrumente. Der Fördercheck hilft ganz besonders bei der Einstellung von Menschen, die zusätzliche Unterstützung benötigen
Das Tool finden Sie auf der Homepage der Agentur für Arbeit.

Weitere Informationen zur Vorbereitung Ihres persönlichen Erstgesprächs lesen Sie bitte unbedingt HIER
Seit dem 14. Januar 2025 können Bürgergeldbeziehende über die neue Jobcenter-App Anträge stellen, Unterlagen schicken und Veränderungen direkt mitteilen – natürlich datenschutzkonform. Nahezu alle Anliegen können ab jetzt über die neue Jobcenter-App erledigt werden. Damit wird die Jobcenter-App zum bevorzugten Kommunikationsweg der Zukunft. Die Jobcenter-App ermöglicht einen einfachen, mobilen und barrierefreien Zugriff auf die online verfügbaren Angebote des Jobcenters. Ab sofort steht die Jobcenter App für mobile Endgeräte im AppStore und bei Google Play (Suchwort "Jobcenter APP") zum Download bereit.