Die öffentliche Zustellung kann angeordnet werden, wenn ein wichtiges Schreiben oder ein Bescheid des Jobcenters nicht an die letzte bekannte Meldeanschrift eines Antragstellers, eines Bevollmächtigten oder Vertreters zugestellt werden kann. Eine öffentliche Bekanntmachung ist auch im Rahmen der Veröffentlichung auf einer Webseite möglich. Das Jobcenter Rhein-Erft hat daher seine Homepage www.jobcenter-rhein-erft.de als Stelle für öffentliche Zustellungen seiner Bescheide im Sinne des § 10 VwZG bestimmt.
Rechtsgrundlage dafür ist § 40 Absatz 1 Satz 1 SGB II, §§ 37 Absatz 3, 65 SGB X in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG). Gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Auf dieser Seite finden Sie die öffentlichen Zustellungen des Jobcenters Rhein-Erft.

Sicherheit geht vor - daher passt das Jobcenter Rhein-Erft die Standardkommunikation an. Für SGBII-Leistungsempfänger/innen gilt ab 01.08.2026, dass Anträge, Veränderungsmeldungen und sonstige Mitteilungen oder Anfragen an das Jobcenter Rhein-Erft nicht mehr per E-Mail zustellbar sein werden. Als moderne Alternative zur E-Mail steht den Leistungsempfänger/innen der sog. Postfachservice - unser sicheres Online-Angebot unter www.jobcenter.digital - zur Verfügung. Der Einstieg ist ebenfalls über die Jobcenter-App möglich.
Die weiteren Kommunikationswege zwischen Jobcenter und Leistungsempfänger/innen (persönlich, postalisch, telefonisch) bleiben unverändert bestehen, sodass auch Menschen ohne technische Möglichkeiten nicht abgehängt werden. Einen entsprechenden Support bieten wir auch im Rahmen eines Termins an, der über unsere Homepage in der Online-Terminierung eigenständig von Leistungsempfänger/innen gebucht werden kann.
Mit der Ferien-Praktikumswoche Rhein-Erft-Kreis kannst Du in den Sommerferien neue Unternehmen kennenlernen. Dabei kannst Du Dir aussuchen, in welchen Berufsfeldern
und an wie vielen Tagen Du mitmachen möchtest. Pro Unternehmen sind einzelne Praktikumstage oder Kurzpraktika (5 Tage) möglich.
Ausführliche Informationen sind abrufbar unter: https://praktikumswoche.de/rhein-erft

Die bestehenden Anmeldeoptionen im Online-Portal jobcenter.digital und der Jobcenter-App wurden nun um eine weitere nutzerfreundliche Möglichkeit ergänzt. Mit der BA-Secure App können Kundinnen und Kunden die verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung direkt auf ihrem Smartphone oder Tablet nutzen.
Ausführliche Informationen finden Sie auf https://www.jobcenter-rhein-erft.de/service/jobcenterdigital.html