Die öffentliche Zustellung kann angeordnet werden, wenn ein wichtiges Schreiben oder ein Bescheid des Jobcenters nicht an die letzte bekannte Meldeanschrift eines Antragstellers, eines Bevollmächtigten oder Vertreters zugestellt werden kann. Eine öffentliche Bekanntmachung ist auch im Rahmen der Veröffentlichung auf einer Webseite möglich. Das Jobcenter Rhein-Erft hat daher seine Homepage www.jobcenter-rhein-erft.de als Stelle für öffentliche Zustellungen seiner Bescheide im Sinne des § 10 VwZG bestimmt.
Rechtsgrundlage dafür ist § 40 Absatz 1 Satz 1 SGB II, §§ 37 Absatz 3, 65 SGB X in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG). Gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Auf dieser Seite finden Sie die öffentlichen Zustellungen des Jobcenters Rhein-Erft.
Ab dem 14.01.2025 wird unsere neue Jobcenter-App zur Verfügung stehen. Damit können Sie zukünftig direkt über Ihr Smartphone Dateien hochladen, Termine vereinbaren, sich über Veranstaltungen und aktuelle Neuigkeiten informieren.
Ab dem 22. Juli 2024 können Bürgerinnen und Bürger die digitalen Dienstleistungen (eServices) der Bundesagentur für Arbeit einfach und sicher auch mit der BundID nutzen. Dies umfasst Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter sowie der Familienkassen.
Weitere Informationen gibt es unter: https://www.arbeitsagentur.de/bundid-sicherer-zugang-zu-allen-eservices und https://id.bund.de/de
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Wegen Umbauarbeiten vom 25.11-29.11.2024 geschlossen
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Es hat sich eine Erleichterung bei der Zeugnisanerkennung von mittleren Schulabschlüssen ergeben. Die Allgemeinverfügung (siehe Anlage) der Bezirksregierung Köln ermöglicht in Einzelfällen, dass für die Länder Algerien, Indien, Iran, Marokko, Tunesien, Türkei und der Ukraine beim Vorliegen…
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Ab dem 15.03.2024 schließen wir die Geschäftsstelle in der Daimlerstr.10 in Elsdorf.
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Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (UkraineAufenthFGV)
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Weitere Informationen erhalten Sie auch hier: https://www.jobcenter-rhein-erft.de/service.html