Persönliche Kundenvorsprachen in den Geschäftsstellen
Eine persönliche Vorsprache in den Geschäftsstellen des Jobcenters Rhein-Erft ist nach vorheriger Terminvergabe möglich. Kundinnen und Kunden können sich mit ihrer Terminanfrage schriftlich, online, per E-Mail oder telefonisch unter der Rufnummer 02234 93698-800 an das Jobcenter wenden.
Ebenso ist eine persönliche Vorsprache für Kundinnen und Kunden in den Geschäftsstellen des Jobcenters ohne Termin möglich, wenn ein Notfall, insbesondere bei Mittellosigkeit, Stromschulden und drohender Wohnungslosigkeit vorliegt.
Die Hygienemaßnahmen und das Einhalten des Mindestabstands sind notwendig, den Gesundheitsschutz zu gewährleisten und eine Ausbreitung des Corona-Virus und eine Ansteckung zu verhindern. Der Zutritt in die Geschäftsstellen wird ausschließlich mit Mund-Nasen-Schutz gewährt.
Notfall-Hotline des Jobcenters
Das Jobcenter Rhein-Erft ist in dringenden Notfällen unter der Rufnummer 02234 93698-299 (Mo-Fr 8-12 Uhr) zu erreichen. Notfälle im Sinne des Jobcenters sind:
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Geschäftsstellen des Jobcenters Rhein-Erft haben an den Ostertagen folgende Öffnungszeiten:
Gründonnerstag, 06.04.2023, 8 bis 12 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr
Karfreitag, 07.04.2023, geschlossen
Ostermontag, 10.04.2023, geschlossen
Ihr Jobcenter Rhein-Erft
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das neue Bürgergeld wird ab 01.01.2023 als Leistung nach dem SGB II automatisch an Sie überwiesen. Sie müssen keine neuen, separaten Anträge stellen. Das Verfahren zur Bewilligung von Leistungen bleibt unverändert. Die Weiterbewilligungsanträge sind weiterhin wie…
In einem Urteil vom 03. Dezember 2018 hat das Sozialgericht (SG) Köln das „Schlüssige Konzept“ für die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für rechtswidrig erklärt.
Das o.g. Urteil des SG Köln ist noch nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Rhein-Erft Berufung eingelegt hat. In der…