Das Jobcenter Rhein-Erft arbeitet eng mit Trägern des allgemeinen Bildungsmarktes zusammen. Mit der Administration der einzelnen Maßnahmen ist das ZAC Team des Jobcenters beauftragt.
Im Jahr 2026 stehen wieder förderfähige Plätze in Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II zur Verfügung und richten sich an arbeitsmarktferne erwerbsfähige Hilfebedürftige, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten bzw. wiederzuerlangen und Integrationsfortschritte zu erzielen. Sie sollen zusätzlich, wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse liegen.
Träger können Ihr Interesse bekunden und ihre Maßnahmenkonzeptionen für eine Arbeitsgelegenheit bis spätenstens 31.01.2026, 24:00 Uhr elektronisch an das Jobcenter Rhein-Erft richten. Bitte beachten Sie das Informationsblatt und nutzen das Formular "AGH-Maßnahme-Kurzkonzeption".
Bei Fragen können Sie sich gerne als Träger an das ZAC Team wenden.
Jobcenter Rhein-Erft
ZAC Team
Europaallee 33
50226 Frechen
Seit dem 14. Januar 2025 können Bürgergeldbeziehende über die neue Jobcenter-App Anträge stellen, Unterlagen schicken und Veränderungen direkt mitteilen – natürlich datenschutzkonform. Nahezu alle Anliegen können ab jetzt über die neue Jobcenter-App erledigt werden. Damit wird die Jobcenter-App zum bevorzugten Kommunikationsweg der Zukunft. Die Jobcenter-App ermöglicht einen einfachen, mobilen und barrierefreien Zugriff auf die online verfügbaren Angebote des Jobcenters. Ab sofort steht die Jobcenter App für mobile Endgeräte im AppStore und bei Google Play (Suchwort "Jobcenter APP") zum Download bereit.