01.04.2019 Information des Jobcenters Rhein-Erft zu den Kosten der Unterkunft

Autor: Jobcenter Rhein-Erft

In einem Urteil vom 03. Dezember 2018 hat das Sozialgericht (SG) Köln das „Schlüssige Konzept“ für die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für rechtswidrig erklärt.

Das o.g. Urteil des SG Köln ist noch nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Rhein-Erft Berufung eingelegt hat. In der nächsten Instanz entscheidet das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.

Sollte das Verfahren bis zu einer rechtskräftigen, endgültigen gerichtlichen Entscheidung im Jahr 2019 seinen Abschluss finden, überprüft das Jobcenter Rhein-Erft von Amts wegen alle Ansprüche rückwirkend zum 01.01.2018, die im Zusammenhang mit der Höhe der Kosten der Unterkunft stehen.

Das Jobcenter Rhein-Erft schreibt diesbezüglich alle Anspruchsberechtigten an. Von daher ist es nicht erforderlich, dass Kundinnen und Kunden unter Berufung auf das o.g. Urteil einen Überprüfungsantrag stellen.

Die Geschäftsführung
des Jobcenters Rhein-Erft


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