Das Erstberatungsteam Süd ab 04.03.2024 in der Alten Bonnstr. 2c in Brühl
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Erstberatungsteam Süd steht ab Montag, den 04.03.2024, für die Bürgerinnen und Bürger mit seinen Dienstleistungen in der Geschäftsstelle Brühl zur Verfügung.
Jobcenter Rhein-Erft
Alte Bonnstr. 2c
50321 Brühl
Die Geschäftsstelle ist im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten erreichbar.
Ab dem 15.03.2024 schließen wir die Geschäftsstelle in der Daimlerstr.10 in Elsdorf.
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Das Erstberatungsteam Süd ab 04.03.2024 in der Alten Bonnstr. 2c in Brühl
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Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (UkraineAufenthFGV)
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Die Regelbedarfsstufen im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) werden zum 1. Januar 2024 angepasst. Der Regelbedarf für Erwachsene steigt auf 563 Euro, für Partner auf je 506 Euro. Mehr erfahren
In einem Urteil vom 03. Dezember 2018 hat das Sozialgericht (SG) Köln das „Schlüssige Konzept“ für die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für rechtswidrig erklärt.
Das o.g. Urteil des SG Köln ist noch nicht rechtskräftig, da das Jobcenter Rhein-Erft Berufung eingelegt hat. In der…